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  1. #1
    Bittenfelder Apfel
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    Frage zur Panoramafreiheit

    Liebe Apfeltalk-Mitglieder,

    mit einem Kunden hatte ich heute eine kleine Diskussion zum Thema Panoramafreiheit.

    Der Kunde möchte Fotos von Privatgebäuden verkaufen, die er zwar von einer öffentlichen Straße aus fotografiert und mittels Bildbearbeitungsprogramm farblich stark verändert hat, die Gebäude selbst jedoch noch einwandfrei zu identifizieren sind.

    In diesem speziellen Fall ist das Privatgebäude jedoch nicht einfach ein Standard-Gebäude, sondern durch besondere Gestaltungsmerkmale eine Art Kunstwerk.

    Forschungen im Internet haben bisher nicht viel brauchbares zu Tage gefördert, was die kommerzielle Verwendung der Bilder betrifft.

    Gibt es Erfahrungswerte?

  2. #2
    Dülmener Rosenapfel Avatar von das_micha
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    ich meine mal von einem fall gelesen zu haben in dem der "Künstler / Architekt" auch gegen sowas geklagt hat. Ging wenn ich mich recht erinner um so ein ziemlich skuriles Haus in der Hamburger Elbchaussee. bin mir aber leider nicht mehr 100% sicher wie der ausgang war. ich glaube in dem fall hat er sogar recht bekommen. allerdings ging es da um ein Frontalfoto bei dem das Objekt im Focus stand.

    Bei soner konkreten Frage würde ich dir vorschlagen sie mal bei XING zu stellen. Hab dort in letzter Zeit viele interessante Diskussionen verfolgt bei der sich, je nach Themengebiet, unter anderem auch Rechtsanwälte und Co. beteiligt haben.




    Frage zur Panoramafreiheit-haus.jpg
    Vollzeitfalschparker....
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  3. #3
    Seestermüher Zitronenapfel
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    Oder in der FC mal reinschauen. Im Zweifelsfall schriftlich bei den Eigentümern nachfragen und dieses auch vertraglich festhalten.
    Viel Technik als Mittel zum Zweck....
    23 weis alles, 42 ist die Antwort und 242 steht außer Frage
    Ich danke euch allen. Selten so gut gelacht.
    Wer Ironie findet, darf sie behalten/RTFM
    Bei der Lösungssuche: selbst mitdenken hilft auch.
    Welle:Erdball - Nur tote Frauen sind schön - Lieber Gott


  4. #4
    Gelbe Schleswiger Reinette Avatar von Irreversibel
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    Ich bin kein Anwalt aber das was ich bis jetzt über dieses Thema gelesen habe deutet darauf hin, dass man solche Bilder verkaufen darf. Man dürfte von dem Haus auch ein Bild malen und es verkaufen, mit der Fotografie verhält es sich nicht wesentlich anders, solange dabei keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dabei geht es besonders um den sog. "höchstpersönlichen Lebensbereich", also den Teil des Hauses, der gegen Einblick von aussen geschützt ist und Personen, die sich in diesen Räumen aufhalten. Das Bild von einer Hausfassade das von einem öffentlich zugänglichen Ort aus fotografiert wurde kann also problemlos auch Dritten zugänglich gemacht (verkauft) werden, solange auf diesem Bild keine Personen erkenn- und unterscheidbar sind, die z.B. durch die Fenster fotografiert wurden. Die Hausfassade gehört zur sog. "Öffentlichkeitssphäre", die dem Betrachter bewusst zugewendet wird. Eine künstlerische Verarbeitung solcher Eindrücke ist erlaubt und die daraus entstandene "Kunst" darf natürlich auch verkauft werden.

    Sonst wären Bildprojekte wie die sog. Gigapixel-Panoramen auch überhaupt gar nicht möglich bzw. erlaubt.
    Feo, fuerte y formal.
    www.knipskasper.net

    „They told me that the classics never go out of style. But they do. They do. Somehow, baby, I never thought that we'd do, too.“

  5. #5
    Rhode Island Greening Avatar von AnGer
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    Was ich zum Thema weiß, ist, dass es in Deutschland grundsätzlich nicht verboten ist, Häuser im öffentlichen Raum zu fotografieren und zu verkaufen. Allerdings soll es explizite Ausnahmen geben, die geschmacksmusterrechtlich geschützt sind. Hier hilft u.U. ein Blick in die Patentamteinträge.

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