Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    Erdapfel
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    Frage Falsche Angaben des Verkäufers: doch simlock

    Liebes Forum,

    habe mir vor 10Tg via ebay für 465€ ein iphone 3G 16G besorgt. Auf meine schriftliche Nachfrage hatte mir der private Verkäufer bestätigt, daß es sich um ein simlock-freies Gerät handele. Dem war aber nicht so.
    Ich habe dann im Urlaub etliche Stunden und zwei Trips zum 9km entfernten Inetrnetcafé gebraucht, um das Teil doch noch flott zu kriegen (nicht zuletzt dank der Informationen in diesem Forum. Danke dafür!
    Nun wieder daheim steht die Frage der Bewertung des Verkäufers an. Ich finde, daß er mich durch falsche Angaben getäuscht hat, und mir vielleicht einen Teil des zusätzlichen Aufwandes durch Minderung des Kaufpreises erstatten sollte.
    Sieht das noch jemand anders so oder spinne ich, und wenn ja wieviel?
    Danke und Gruss,

    D

  2. #2
    inaktiv
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    1

    naja

    gab er in der artikelbeschreibung an, wo er das iphone gekauft hat? t-mobile oder eu-import?

    stellte er via itunes den lieferzustand wieder her? stand da, es wäre jailbreaked?

    mfg

  3. #3
    Zabergäurenette
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    Na, du hättest vielleicht nach Netlock statt Simlock fragen sollen. Das sind zwei Paar Schuhe und wenn das gerät nur einen Netlock hat, kannst du wohl nicht viel machen, ausser es weiter zu verkaufen.
    Allerdings müsste man hierfür den Angebotstext kennen. Hast du noch die Artikelnummer?

  4. #4
    Erdapfel
    Themenstarter

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    Falsche Angaben des Verkäufers: doch simlock

    Danke für die Zuschriften!
    In der Artikelbeschreibung, die man wohl unter *********************/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MEWNX:IT&it em=230328822913 sehen sollte, war das Feld zu simlock frei.
    Auf Nachfrage wurde mir dies bestätigt.
    Ursprungs-Quelle: unbekannt.
    Gruss, D

  5. #5
    Golden Noble Avatar von Bananenbieger
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    Ganz klare Sache: Das iPhone entspricht nicht der angegebenen Beschaffenheit (§434 (1) BGB). Ein Sim- oder Netlock hätte klar und deutlich ausgewiesen werden müssen. Hier findest Du ein Urteil des Amtsgericht Remscheids dazu.

    Wobei ich bei Verkäufern mit solch grottig schlechten Artikelbeschreibungen ohne Punkt und Komma eh misstrauisch bin.

    Und zu guter Letzt: Hier kannst Du anhand der Modellnummer des iPhones das Ursprungsland herausfinden.

    Wie immer gilt: Alles nur meine Meinung und keine Rechtsberatung
    Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten.
    Ohne Konservierungsstoffe (lt. Gesetz). Ohne Farbstoffe. Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe.
    Deckt 2% des Richtwertes des täglichen Apfeltalkbedarfs basierend auf einem Karmalevel von 200 Pt.

  6. #6
    Erdapfel
    Themenstarter

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    Vielen Dank für die Tips.

    Mal gucken was er sagt, wenn ich ihm schreibe, daß ich Probleme damit habe die TRansaktion als gut zu bewerten.

    > Wobei ich bei Verkäufern mit solch grottig schlechten Artikelbeschreibungen ohne Punkt und Komma eh misstrauisch bin.
    Stimmt, hat man öfter, aber deshaln muß das Produkt ja nicht defekt sein.

    > Und zu guter Letzt: Hier kannst Du anhand der Modellnummer des iPhones das Ursprungsland herausfinden.
    Interessant: es ist anscheinend aus den USA.

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