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  1. #1
    Jonagold
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    Erpressung mit iPhone 4 Daten

    Hi
    ich könnte echt Hilfe gebrauchen! Aufgrund der Tatsache das ich nun ein iPhone 4S geleistet habe, habe ich mein iPhone 4 verkauft. Soweit so gut. Nun schien der Käufer nicht zufrieden zu sein und beschwerte sich bei mir. Aber anstatt nun zu sagen, er schickt es zurück oder irgend was, hat er scheinbar Zeit sich die mühe gemacht, um meine Löschung / Formartierung des iPhones rückgängig zu machen und mich nun mit diesen Daten zu erpressen!
    Scheinbar hat er Zugriff auf ein paar alte Fotos, Kontakte und Emails. Er will nun zb meine Freundin anrufen oder meinen Vermieter anrufen und irgend welche Geschichten erzählen - also klingt für mich nach Verleumdung.

    Nach ersten Recherchen per Google kam ich recht schnell auf §202a StGB. Meiner Meinung ist das mehr als strafbar. Jetzt weis ich aber nicht so recht weiter. Es sind Digitale Daten das heisst einfach kopierbar, also ein einfach gib mir das Gerät zurück gibt es dort nicht mehr.

    Was soll bzw sollte ich tun? Ich habe Name und Adresse der Person, sollte ich damit zur Polizei und Anzeige erstatten? Er war sogar so dumm und hat mir per eMail gedroht, also hab ich es auch noch schriftlich. Trotzdem bekomme ich Bauchschmerzen, wenn Leute in meinem Privatleben Rumschnüffeln.

    Fazit, selbst zweimalige Löschung hilft nichts - ich werde nie mehr ein Handy oder Laptop privat verkaufen! Weiterhin frage ich mich echt, was solchen Menschen durch den Kopf geht.

    Entschuldigt aber ich hoffe jemand kann mir helfen - danke

  2. #2
    Moderator iDevices Avatar von nightkrwlr
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    Bist du dir denn sicher, dass er die Daten wirklich hat und nicht nur blufft?
    Geändert von nightkrwlr (20.12.2011 um 08:48 Uhr)
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  3. #3
    Pomme au Mors Avatar von martin81
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    Ich würde mir auch einen Beweis schicken lassen und damit dann direkt zur Polizei oder zum Anwalt gehen.

    Prinzipiell ist die Sache aber schon interessant. Wie hast du die Daten vom iPhone gelöscht? Wenn man sie löscht, könnte der Käufer nicht per iTunes einfach eine Wiederherstellung machen?
    Mich würd daher auch interessieren, wie man seine Daten vom iPhone komplett und vor allem unwiederbringlich löschen kann.
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  4. #4
    inaktiv
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    Je nachdem, ob wahr oder unwahre Geschichten, siehe §§ 186, 187 StGB. § 202 StGB ist bereits gegeben, allerdings könnte man auch an § 202a StGB denken. Da müsste man dann aber prüfen, ob eine Formatierung als Sicherung im rechtlichen Sinne gilt. § 253 StGB ist auch recht interessant.

  5. #5
    Ingrid Marie
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    Da solltest du gar nicht lange Fackeln. Einfach Anzeige erstatten (Polizei oder Staatsanwaltschaft) und zum Anwalt gehen und rechtliche Schritte einleiten. Dass man da überhaupt fragen muss wundert mich leicht.

    Edit: und die Ausführungen zu den verschiedenen Straftatbeständen sind an dieser Stelle auch eher überflüssig.

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  6. #6
    inaktiv
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    Zitat Zitat von danousek Beitrag anzeigen
    die Ausführungen zu den verschiedenen Straftatbeständen sind an dieser Stelle auch eher überflüssig.
    Schon möglich, da der TE aber bereits einen genannt hat, dachte ich, hätte er sich wohl darüber informiert und ihn würde es auch interessieren.

  7. #7
    Ingrid Marie
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    Ich finde es halt nur etwas schwammig, wenn man, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen alle möglichen §§ aufzählt.
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  8. #8
    Jerseymac Avatar von Snooze1988
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    Ich glaube dein Anwalt ist der beste Ratgeber. Ich würde da nicht lange warten. Egal ob er Daten hat oder nicht es ist eine Bedrohung (Erpressung). Druck dir alle E-Mails von Beginn des Verkaufs des iPhones bis hin zu letzten E-Mail mit dem Käufer aus und ab damit zu einem Anwalt. Meiner Meinung nach gilt das wiederherstellen der Daten als nicht illegal aber daraus Vorteile gegenüber des Eigentümers zu gewinnen ist illegal.
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  9. #9
    inaktiv
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    Zitat Zitat von danousek Beitrag anzeigen
    Ich finde es halt nur etwas schwammig, wenn man, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen[..]
    Daher auch:
    Zitat Zitat von XSkater Beitrag anzeigen
    Je nachdem, ob [..] allerdings könnte man [..] da müsste man dann aber prüfen, ob [..] auch recht interessant.
    Aber dennoch; das beste wird sein, einfach mal zur Polizei bzw. zum Anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen.

    Greets.

  10. #10
    Bismarckapfel
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    Schon derbe was sich solche Vollpfosten gerade zur Weihnachtszeit einfallen lassen.

    Aber wirklich: Kein Zögern, druck die Emails bzw alles, was der dir geschickt hat, aus und zusammen mit dem Sachverhalt ab zur Polizei! Dem würd ichs zeigen!
    MacBook 13" Unibody #*´°´*# Galaxy S2 ICS

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