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  1. #1
    Rheinischer Krummstiel
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    Edu Rabatt und Vorsteuerabzug

    Hallo zusammen,

    ich weiß das mit dem Edu Rabatt ist schon zig mal durchgekaut aber zu zweiterem Punkt find ich nix, also frag ich einfach mal

    Ich bin atm Student und habe ein Gewerbe mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug.
    Will mir nun ein Macbook bestellen, möglichst billig natürlich.
    Und jetz hätte ich am liebsten, wenn man irgendwo mit Edu Rabatt bestellen könnte und dann zusätzlich noch die USt abziehen könnte, was natürlich nur gehen wird, wennn gewerbliche Nutzung durch AGB nicht ausgeschlossen wird.
    Bei macatcampus hab ich jetz mal in die AGB geschaut und da steht nix entsprechendes, also müßte das da doch gehen oder?

    Der USt-Abzug bringt immerhin nochmal ca. 14% "Rabatt"...

    hat jmd ne Ahnung ob sowas überhaupt geht und wenn ja welcher Shop da gut wäre?
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  2. #2
    Wilstedter Apfel Avatar von daveinitiv
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    Erstmal ist doch wichtig, dass die Rechnungsdaten mit denen des Gewerbes übereinstimmen, oder? Und EDU-Rabatt wird es auf eine Gewerbeanschrift nicht geben.
    .
    .

    [FONT=Times New Roman]Being a thing of the past[/FONT]
    »muted«

  3. #3
    Rheinischer Krummstiel
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    naja Einzelunternehmen ist Privat = Gewerbeanschrift etc. macht kein Unterschied... und vom Finanzamt hab ich auchn Mail, daß es geht wenn ich 10% gewerbliche Nutzung habe, zumindest wohl theoretisch...
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  4. #4
    stk
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    Lohrer Rambour Avatar von stk
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    Moin,

    das ist das Problem von multiblen Persönlichkeiten - Du bist an der Stelle entweder EDU-rabattberechtigter Student oder umsatzsteuerabzugsfähiger Unternehmer. Beides geht nicht.

    Gruß Stefan
    Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt
    auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke
    von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie!

  5. #5
    Auralia Avatar von JGmerek
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    Zitat Zitat von Sid.TUX
    Hallo zusammen,


    , was natürlich nur gehen wird, wennn gewerbliche Nutzung durch AGB nicht ausgeschlossen wird.
    Du hast Dir deine Frage doch schon selbst beantwortet. Ob Du EDU Rabatt bekommst, hangt von den Bedingungen des Anbieters ab.

    Ob du Vorsteuer ziehen kanst, hängt anden gültigen Steuergesetzen. Wenn Du beide vereinigen kannst, sehe ich kein Problem.

    Viele Grüße

    Jens

  6. #6
    Rheinischer Krummstiel
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    Zitat Zitat von JGmerek
    Du hast Dir deine Frage doch schon selbst beantwortet. Ob Du EDU Rabatt bekommst, hangt von den Bedingungen des Anbieters ab.

    Ob du Vorsteuer ziehen kanst, hängt anden gültigen Steuergesetzen. Wenn Du beide vereinigen kannst, sehe ich kein Problem.

    Viele Grüße

    Jens
    Naja es ist Deutschland und das Finanzamt, da ist normal nix einfach...
    Werd aber nochmal beim Amt nachfragen, da denen Ihre Antwort nur schwammig war....
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  7. #7
    Hadelner Sommerprinz Avatar von quarx
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    Ich weiß nicht, was man da missverstehen kann, in den AGB des normalen und des Edu-Store steht (4.2)
    Mehrwertsteuer ist von Ihnen in der jeweils gültigen Höhe wie auf der Rechnung ausgewiesen zu entrichten. Mehrwertsteuerfreie Einkäufe sind auch bei Käufen, die über die Apple Store Web Site innerhalb der EU getätigt werden, nicht möglich.
    Es gibt keinen zusätzlichen MwSt-Abzug bei Gewerbe treibenden Studenten.
    Wer A sagt, muss auch Rev. B sagen.
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  8. #8
    Rheinischer Krummstiel
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    Zitat Zitat von quarx
    Ich weiß nicht, was man da missverstehen kann, in den AGB des normalen und des Edu-Store steht (4.2)

    Es gibt keinen zusätzlichen MwSt-Abzug bei Gewerbe treibenden Studenten.
    a) Das soll wohl heißen, daß man grundsätzlich nicht steuerfrei einkaufen kann (z.B. als Ausländer kann man das normal und dann im Heimatland versteuern). Vorsteuerabzug ist ja so daß man die MWSt ganz normal zahlt und dann auf Antrag beim Finanzamt von diesem zurückerhält.
    b) bei macatcampus steht sowas glub nicht oder bin ich etwas blind heut?
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  9. #9
    Hadelner Sommerprinz Avatar von quarx
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    Das mit dem Vorsteuerabzug funktioniert aber nur, wenn Du wirklich als juristische Person "Unternehmen" bei Apple (oder einem B2B-Unternehmen) eingekauft hast. Wie weist Du das nach? Ansonsten glaube ich kaum, dass Dir das Finanzamt die Umsatzsteuer zurück erstattet.
    Wer A sagt, muss auch Rev. B sagen.
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  10. #10
    Rheinischer Krummstiel
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    Das mit juristische Person gibts ja eben bei Einzelunternehmen nicht, da spielt nur die gewerbliche Nutzung eigentlich eine Rolle.
    § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG regelt u.a., dass der Unternehmer die gesetzlich
    geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem
    anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als
    Vorsteuer abziehen kann. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass
    der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt.

    § 15 Abs. 1 S. 2 UStG bestimmt, dass nicht als für das Unternehmen
    ausgeführt gilt die Lieferung eines Gegenstands, den der Unternehmer zu
    weniger als 10 Prozent für sein Unternehmen nutzt.
    Hat mir zumindest mal das Finanzamt so mitgeteilt...
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