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Edu Rabatt und Vorsteuerabzug

Sid.TUX

Reinette de Champagne
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Hallo zusammen,

ich weiß das mit dem Edu Rabatt ist schon zig mal durchgekaut aber zu zweiterem Punkt find ich nix, also frag ich einfach mal ;)

Ich bin atm Student und habe ein Gewerbe mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug.
Will mir nun ein Macbook bestellen, möglichst billig natürlich.
Und jetz hätte ich am liebsten, wenn man irgendwo mit Edu Rabatt bestellen könnte und dann zusätzlich noch die USt abziehen könnte, was natürlich nur gehen wird, wennn gewerbliche Nutzung durch AGB nicht ausgeschlossen wird.
Bei macatcampus hab ich jetz mal in die AGB geschaut und da steht nix entsprechendes, also müßte das da doch gehen oder?

Der USt-Abzug bringt immerhin nochmal ca. 14% "Rabatt"...

hat jmd ne Ahnung ob sowas überhaupt geht und wenn ja welcher Shop da gut wäre?
 

daveinitiv

Wilstedter Apfel
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Erstmal ist doch wichtig, dass die Rechnungsdaten mit denen des Gewerbes übereinstimmen, oder? Und EDU-Rabatt wird es auf eine Gewerbeanschrift nicht geben.
 

Sid.TUX

Reinette de Champagne
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naja Einzelunternehmen ist Privat = Gewerbeanschrift etc. macht kein Unterschied... und vom Finanzamt hab ich auchn Mail, daß es geht wenn ich 10% gewerbliche Nutzung habe, zumindest wohl theoretisch...
 

stk

Grünapfel
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Moin,

das ist das Problem von multiblen Persönlichkeiten - Du bist an der Stelle entweder EDU-rabattberechtigter Student oder umsatzsteuerabzugsfähiger Unternehmer. Beides geht nicht.

Gruß Stefan
 

JGmerek

Boskop
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Sid.TUX schrieb:
Hallo zusammen,


, was natürlich nur gehen wird, wennn gewerbliche Nutzung durch AGB nicht ausgeschlossen wird.

Du hast Dir deine Frage doch schon selbst beantwortet. Ob Du EDU Rabatt bekommst, hangt von den Bedingungen des Anbieters ab.

Ob du Vorsteuer ziehen kanst, hängt anden gültigen Steuergesetzen. Wenn Du beide vereinigen kannst, sehe ich kein Problem.:)

Viele Grüße

Jens
 

Sid.TUX

Reinette de Champagne
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JGmerek schrieb:
Du hast Dir deine Frage doch schon selbst beantwortet. Ob Du EDU Rabatt bekommst, hangt von den Bedingungen des Anbieters ab.

Ob du Vorsteuer ziehen kanst, hängt anden gültigen Steuergesetzen. Wenn Du beide vereinigen kannst, sehe ich kein Problem.:)

Viele Grüße

Jens

Naja es ist Deutschland und das Finanzamt, da ist normal nix einfach... ;)
Werd aber nochmal beim Amt nachfragen, da denen Ihre Antwort nur schwammig war....
 

quarx

Brauner Matapfel
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Ich weiß nicht, was man da missverstehen kann, in den AGB des normalen und des Edu-Store steht (4.2)
Mehrwertsteuer ist von Ihnen in der jeweils gültigen Höhe wie auf der Rechnung ausgewiesen zu entrichten. Mehrwertsteuerfreie Einkäufe sind auch bei Käufen, die über die Apple Store Web Site innerhalb der EU getätigt werden, nicht möglich.
Es gibt keinen zusätzlichen MwSt-Abzug bei Gewerbe treibenden Studenten.
 

Sid.TUX

Reinette de Champagne
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quarx schrieb:
Ich weiß nicht, was man da missverstehen kann, in den AGB des normalen und des Edu-Store steht (4.2)

Es gibt keinen zusätzlichen MwSt-Abzug bei Gewerbe treibenden Studenten.

a) Das soll wohl heißen, daß man grundsätzlich nicht steuerfrei einkaufen kann (z.B. als Ausländer kann man das normal und dann im Heimatland versteuern). Vorsteuerabzug ist ja so daß man die MWSt ganz normal zahlt und dann auf Antrag beim Finanzamt von diesem zurückerhält.
b) bei macatcampus steht sowas glub nicht oder bin ich etwas blind heut?
 

quarx

Brauner Matapfel
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Das mit dem Vorsteuerabzug funktioniert aber nur, wenn Du wirklich als juristische Person "Unternehmen" bei Apple (oder einem B2B-Unternehmen) eingekauft hast. Wie weist Du das nach? Ansonsten glaube ich kaum, dass Dir das Finanzamt die Umsatzsteuer zurück erstattet.
 

Sid.TUX

Reinette de Champagne
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Das mit juristische Person gibts ja eben bei Einzelunternehmen nicht, da spielt nur die gewerbliche Nutzung eigentlich eine Rolle.
§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG regelt u.a., dass der Unternehmer die gesetzlich
geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem
anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als
Vorsteuer abziehen kann. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass
der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt.

§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG bestimmt, dass nicht als für das Unternehmen
ausgeführt gilt die Lieferung eines Gegenstands, den der Unternehmer zu
weniger als 10 Prozent für sein Unternehmen nutzt.

Hat mir zumindest mal das Finanzamt so mitgeteilt...
 

JGmerek

Boskop
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quarx schrieb:
Ich weiß nicht, was man da missverstehen kann, in den AGB des normalen und des Edu-Store steht (4.2)

Es gibt keinen zusätzlichen MwSt-Abzug bei Gewerbe treibenden Studenten.

Nicht so ganz richtig, Apple kann in seinen AGB nicht den Vorsteuerabzug ausschließen. Sie sind nicht das Finanzamt. Was in diesen AGB gemeint ist, ist die Umsatzsteuererstattung für Auslandskäufe. Man kann nähmlich, wenn man Ware im Ausland kauft, die Umsatzsteuer von dem Verkäufer erstattet bekommen, da dieser auch keine Umsatzsteuer abführen muß, wenn er Ware ins Ausland verkauft. In einigen läden sieht man auch so blau umrandete Aufkleber (Tax return). Das ist damit gemeint.

Möchte hier aber auf die Steuergesetze verweisen, da dieses Thema zu kompliziert ist.

Darüber, ob du Vorsteuer ziehen darfst oder nicht kann nur das Finanzamt und letztlich der BFH (wenn Du so weit gehen willst;) ) entscheiden. Daher ist Deine Idee das Finanzamt zu fragen, die beste.

Viele Grüße

Jens
 

Sid.TUX

Reinette de Champagne
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Jo hab ich grad auch mal gemacht.. per E-mail kann also nur Wochen dauern ;)
Dachte nur evtl. hat jmd scho Erfahrung mit sowas, oder ist gar Steuerberater...

Kann es sein daß die Boardsoftware grad nen dicken Fehler verursacht hat?
Hier war grad noch ein Post mehr drin, der dann wohl gelöscht wurde, bzw jetzt fehlt (da warens dann 10/11 Antworten/Views und danach wieder 9/10) und jetz auf einmal 10/101 ?!?
 

quarx

Brauner Matapfel
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So, ich hab mich mal informiert im UStG:

Stellen wir uns doch mal ganz konkret den Ablauf vor. Die Lieferung des MB ist gemäß §1 UStG umsatzsteuerpflichtig. Bestellst Du als Student bei einem Händler A das MB, dann muss der Händler diese Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen und holt sich die von Dir als MwSt wieder. Rückerstattungen irgend einer Art sind dann nicht mehr möglich (sonst würde dem Finanzamt die USt entgehen). Bestellst Du aber als vorsteuerabzugsberechtigter Einzelunternehmer das MB beim Apple Store für Unternehmen oder einem anderen B2B-Unternehmen, dann musst Du als Unternehmer die Umsatzsteuer an den Händler zahlen (und kriegst wohl keinen weiteren Edu-Rabatt mehr). Der Vorsteuerabzug funktioniert aber erst dann, wenn Du die Ware auch weiterverkaufst. Denn dann darfst Du die bei der zweiten Lieferung neu anfallende USt mit der bereits an den Händler A gezahlten USt verrechnen.

Ist irgend ein Steuerrechtler hier, der das so bestätigen kann? Ich habe nur mal kurz das UStG quergelesen.

P.S.: der gelöschte Post war von mir, ich hatte erst was Falsches eingetippt :innocent:
 

Sid.TUX

Reinette de Champagne
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quarx schrieb:
So, ich hab mich mal informiert im UStG:

Stellen wir uns doch mal ganz konkret den Ablauf vor. Die Lieferung des MB ist gemäß §1 UStG umsatzsteuerpflichtig. Bestellst Du als Student bei einem Händler A das MB, dann muss der Händler diese Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen und holt sich die von Dir als MwSt wieder. Rückerstattungen irgend einer Art sind dann nicht mehr möglich (sonst würde dem Finanzamt die USt entgehen). Bestellst Du aber als vorsteuerabzugsberechtigter Einzelunternehmer das MB beim Apple Store für Unternehmen oder einem anderen B2B-Unternehmen, dann musst Du als Unternehmer die Umsatzsteuer an den Händler zahlen (und kriegst wohl keinen weiteren Edu-Rabatt mehr). Der Vorsteuerabzug funktioniert aber erst dann, wenn Du die Ware auch weiterverkaufst. Denn dann darfst Du die bei der zweiten Lieferung neu anfallende USt mit der bereits an den Händler A gezahlten USt verrechnen.

Ist irgend ein Steuerrechtler hier, der das so bestätigen kann? Ich habe nur mal kurz das UStG quergelesen.

P.S.: der gelöschte Post war von mir, ich hatte erst was Falsches eingetippt :innocent:

Nicht ganz richtig so, ob man das MB dann weiterverkauft oder nicht spietl für die USt--Rückerstattung vom Finanzamt keine Rolle... USt ist ja generell nur von Endkunden zu zahlen, Firmen bekommen diese von Finanzamt zurück.

Trotzdem komisch daß der View Zähler von 10 auf 101 sprang dabei...
 

edward

Jerseymac
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Stimmt nicht so ganz. Kaufst Du als VSt-Abzugs berechtigter eine Ware, kann die VSt bei der nächsten USt Anmeldung abgezogen werden udn nicht erst, wenn Du die ware weiterverkaufst. Einige dinge verkaufst Du ja als Unternehmer auch nicht weiter, Du brauchst ja eine best. Ausstattung, um das Unternehmen am laufen zu halten.

Ich glaube es geht nicht beides gleichzeitig, wenn man dem Gesetz folgt.

edward.
 

quarx

Brauner Matapfel
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edward schrieb:
Stimmt nicht so ganz. Kaufst Du als VSt-Abzugs berechtigter eine Ware, kann die VSt bei der nächsten USt Anmeldung abgezogen werden udn nicht erst, wenn Du die ware weiterverkaufst. Einige dinge verkaufst Du ja als Unternehmer auch nicht weiter, Du brauchst ja eine best. Ausstattung, um das Unternehmen am laufen zu halten.
OK. Aber das setzt doch letztendlich voraus, die Ware als Einzelnunternehmen gekauft zu haben. Was man wiederum dem Finanzamt glaubhaft machen müsste...
JGmerek schrieb:
Nicht so ganz richtig, Apple kann in seinen AGB nicht den Vorsteuerabzug ausschließen. Sie sind nicht das Finanzamt. Was in diesen AGB gemeint ist, ist die Umsatzsteuererstattung für Auslandskäufe. Man kann nähmlich, wenn man Ware im Ausland kauft, die Umsatzsteuer von dem Verkäufer erstattet bekommen, da dieser auch keine Umsatzsteuer abführen muß, wenn er Ware ins Ausland verkauft. In einigen läden sieht man auch so blau umrandete Aufkleber (Tax return). Das ist damit gemeint.
Danke für die Aufklärung :)
 

JGmerek

Boskop
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Mal ein Versuch einer Antwort:

Das Problem, sind eigentlich zwei.
Zum einen entscheiden die AGB bei Apple, ob man den EDU-Rabatt bekommt. Zum Anderen entscheiden die Steuergesetze, ob man Vorsteuer ziehen darf. Das eine hat mit dem anderen zunächst nichts zu tun. Es kann also passieren, dass man beides, keines oder nur eines von beiden bekommt. Das Finanzamt macht die Vorsteuer nicht von einem EDU-Rabatt abhängig. Genauso macht Apple den EDU-Rabat davon abhängig, was das Finanzamt über deine Umsatzsteuerpflicht sagt.

Deswegen sind beide Fragen vollkommen isoliert zu betrachten. Deren Beantwortung auch alleine von den Tatsachen abhängt, also davon zu welchem Zweck das Notebook gekauft wird.

Umsatzsteuer: Wenn man eine Umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausübt, darf man für alle Geräte, die man mit mehr als 10 % unternehmerisch nutzt, darf man für diese die Umsatzsteuer ziehen. Die notwendigen Vorschriften habt Ihr ja selbst gefunden.


EDU-Rabat: Hängt nicht davon ab, ob man Vorsteuer ziehen kann. Der Händler gibt Bedingungen vor, unter denen man den Rabatt bekommt. Wenn man gegenüber dem Händler jetzt versichern muss, dass man des mit EDU-Rabatt erworbene Stück nur zu Bildungszwecken und nicht für Unternehmerische Tätigkeit nutzt. Dann erst kommt der interessen Konflikt. Weil man dann einen von beiden anlügen muss. Denn entweder man nutzt das Gerät zum Teil gewerblich, oder man macht dies nicht. Leider kenn ich mich mit den EDU-Bedingungen nicht aus. Sonst könnte ich Euch eine ganz klare Antwort geben. Auch weiß ich nicht ob das Gerät überhaupt oder in dem erforderlichem Maße unternehmerisch genutzt wird.

Denn eins will ich hier betonen. Lügen ist bei beiden nicht ratsam. Könnte uU. sogar Betrug sein.

Will noch mal den Versuch machen wenigsten etwas brauchbare dazu zu sagen. Wenn der EDU_Rabat alleine an die Studenteneigenschaft geknüpft ist und sonstige Bedingungen nicht ersichtlich sind, das Notebook in dem für die Vorsteuer notwendigen Umfang unternehmerisch genutzt wird, kann man ganz legal beides bekommen. EDU-Rabatt und Vorsteuer.

Ich hoffe ich habe Euch nicht noch mehr verwirrt, sondern konnte etwas helfen.

Viele Grüße
Jens
 
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edward

Jerseymac
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Das Problem liegt eher auf seiten Apples. Dem FA kannst Du ja sagen, dass Du die Ware als Unternehmer gekaufst hast. Wie sollen Sie dir nachweisen, das es anders ist. (Evtl. doch, wenn es ausdrücklich auf der Rechnung steht.) Nur Apple will sicher nicht, dass Du als Unternehmer eine Ware für den EDU-Rabatt kaufst.

Zum Problem. Ich würde dann bei einem anderen Store kaufen, da bist Du auf der sicheren Seit. Z.B. verkauft cyberport das "kleine" MacBook für 1053,45 Euro. Das ist 40,- Euro mehr als bei Apple und ganz sicher VSt-abzugsfähig. Macht dann 908,15 nach VSt-Abzug. Im EDU-Store wären es 874,- Euro.

Mit 35,- Euro bist Du auf der sicheren Seite.

EDIT: Kaufst Du es bei gravis um die Ecke sind es 1049,- Euro ohne und 904,31 Euro mit VSt-Abzug.

edward.
 

JGmerek

Boskop
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edward schrieb:
Stimmt nicht so ganz. Kaufst Du als VSt-Abzugs berechtigter eine Ware, kann die VSt bei der nächsten USt Anmeldung abgezogen werden udn nicht erst, wenn Du die ware weiterverkaufst. Einige dinge verkaufst Du ja als Unternehmer auch nicht weiter, Du brauchst ja eine best. Ausstattung, um das Unternehmen am laufen zu halten.

Ich glaube es geht nicht beides gleichzeitig, wenn man dem Gesetz folgt.

edward.

Noch mal zur Klarstellung: Anbieter Umsatzsteuerpflichtiger Leistungen, können die Vorsteuer für alle Geräte und Dienstleistungen ziehen, die Sie für die Erbringung Ihrer eigenen Leistungen benötigen. Das heißt, man bekommt auch die Vorsteuer für die Bleistifte, die man kauft, um die Rechnungen an seine Kunden zu schreiben.
:cool:

Grüße
Jens
 

quarx

Brauner Matapfel
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edward schrieb:
Dem FA kannst Du ja sagen, dass Du die Ware als Unternehmer gekaufst hast. Wie sollen Sie dir nachweisen, das es anders ist.
Aber bist Du gegenüber dem Finanzamt nicht in der Bringschuld? D.h. Du musst nachweisen, als Unternehmer und nicht als Privatperson gekauft zu haben? Oder täusche ich mich da? :eek:

@JGmerek: also mir hat Dein klärender Beitrag weiter geholfen! :)