Vermutlich will er das Geschäft nun einfach privat ohne eBay abwickeln.
Ob du mitspielen willst ist deine Sache.
War es ein privater Verkäufer?
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- 06.02.2012, 17:52 #1
Ebay: Verkäufer möchte nach erfolgter Lieferung die Transaktion abbrechen...
Hi Leute!
Ich hab da mal eine Frage: Ich hab mir in der Bucht eine Originale Win7 Prof. DVD ersteigert, bezahlt und auch schon erhalten.
Soweit so gut, jetzt ist heute der Verkäufer an mich herangetreten und möchte die Transaktion nachträglich abbrechen um die Gebühren zu sparen.
Angeblich hätte ich da keine Nachteile... Mir ist klar, das er Ebay damit abziehen will, aber ich befürchte, dass ich ja dann auch die Software wieder rausrücken muss wenn er behauptet das es Unregelmässigkeiten gegeben hat, bzw. ich dann irgendwie auch beschissen werde?
Wie seht Ihr das?
Gruss
Tom
- 06.02.2012, 18:29 #2Diverses Apple-Gedöns...
Brain 2.4 late 1987
- 06.02.2012, 18:30 #3
sowas nennt sich im Zweifel "Beihilfe" und ist etwas, was ich mir selbst bei einem sehr guten Freund in Not zweimal überlegen würde
Keine Nachteile? Naja, wenns hart auf hart geht, reicht ein Eintrag irgendwo im Netz mit deinem Namen und "hat beim Bescheiben geholfen" - und ne Bewerbung, bei der der Personalchef Tante Google kennt - und aus bist du
(Sei versichert, wenn ich ein Unternehmen hätte und jemand sowas abzieht - dann wäre die entsprechende Seite ganz schnell online)
- 06.02.2012, 18:40 #4
- 06.02.2012, 18:48 #5
Beihilfe zu was genau denn eigentlich?
Die moralische Verwerflichkeit will ich gar nicht in Frage stellen,
eine rechtliche Verfehlung kann ich jedoch nicht erkennen.Diverses Apple-Gedöns...
Brain 2.4 late 1987
- 06.02.2012, 18:50 #6
Es wurde eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen, offenbar "erfolgreich" in dem Sinne, das eBay anständig gearbeitet hat und der Verkäufer sein Geld und der Käufer seine Ware hat - warum sollte man diese Dienstleistung nun nicht bezahlen? Oder jemanden helfen, sie nicht zu bezahlen?
- 06.02.2012, 18:53 #7
Gut, macht Sinn, sehe ich ein.
Wozu gibt es dann die Möglichkeit, Transaktionen nach Abschluss zu widerrufen?Diverses Apple-Gedöns...
Brain 2.4 late 1987
- 06.02.2012, 19:03 #8
naja - falls etwas zurückgegeben wird, denk ich mal
- 06.02.2012, 19:07 #9
Grundsätzlich kann man das bedenkenlos machen, denn auch ebay garantiert dir nicht mehr als das Gesetz. Allerdings gibt es bei Paypal Bezahlungen den "Käuferschutz", der dich schneller zu deinem Geld bringt. Das Insolvenzrisiko des Händlers wird quasi auf ebay übertragen.
Ich würde es trotzdem nicht machen.
Wenn man wissen möchte, wie das rechtlich zu beurteilen ist, muss man die AGB von ebay lesen. Ich nehme aber an, dass die vorsehen, dass man über ebay abgeschlossene Veträge nicht umgehen darf.Macbook Pro 2010 (HiRes Antiglare, i7 2,66 GHZ, 4GB RAM, 256 GB SSD Crucial M4)
iPhone 2G -defekt-
iPhone 4 16 GB
iPhone 4S 16 GB
- 06.02.2012, 19:09 #10
Also ich bin mir ja auch nicht sicher was er damit bezweckt, bei 50€ können die Gebühren doch nicht so hoch sein, wenn er das für 1€ eingestellt hat?
Das das Rechtlich gegenüber Ebay nicht ok ist, ist mir klar, von der Beihilfe mal abgesehen.
Ich mein ja nur, nicht das da noch was nachkommt wie etwa: er fordert dann auch sein Produkt zurück und ich lauf dann meinem Geld hinterher?
Ich dachte das ist vielleicht irgendeine Masche die nur mir nicht bekannt ist...


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