Ich glaube du hast 2 Wochen Umtauschgarantie...wenn es ein Händler ist!
Müsste hinhauen!
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- 07.04.2006, 11:00 #1PoloMarcoInaktiv
eBay
Hi,
ich wußte jetzt nicht wo ich meine Frage sonst posten sollte.. ich hoffe mal ich bin hier richtig.
Hab zusammen mit meiner WG-Mitbewohnerin zu MAC switchen wollen. Meinen iMac habe ich beim Händler gekauft da ich irgendwie Vorbehalte hatte zu eBayauktionen. Die kleine Katl wollte es besser wissen und hat sich Ihren MAC bei eBay kauft. Nachdem sie heute Post bekommen hat, mußte Sie feststellen das sie mehr blächen hat müssen als der Verkäufer für das Gerät bezahlt hat. Nun glaubt sie das dies ein refurbished Gerät gewesen ist, dies aber der Verkäufer in der eBay-Auktion nicht aufgeführt hatte. Nun weiß sie nicht ob sie das Geld wieder zurückbekommen kann vom Verkäufer oder nicht. Hat zwar schon eine eMail an eBay geschickt aber jetzt iss se total nervig und bevor ich meine Nerven verliere wegen Ihrem gejammer frag ich mal Euch ob jemand weiß ob sie nun das Gerät behalten muß oder wie das nun aussieht?
Meines erachtens muß sie das Gerät abnehmen... das es ihr stinkt das sie mehr als der Verkäufer bezahlen muss ist ja eigentlich nicht Sache des Verkäufers... genau wegen solchen Geschichten habe ich ja selbst schiss gehabt bei eBay zu kaufen.. aber ich kann mich ja auch täuschen
- 07.04.2006, 11:01 #2
- 07.04.2006, 11:04 #3PoloMarcoInaktiv
Nee .. ist kein Händler sondern Privatperson.. genau da ist ja der Knackpunkt
- 07.04.2006, 11:04 #4
Ich glaube mich zu erinnern, dass diese Frist nur für Händler gilt... Frag doch mal bei ebay direkt, die helfen recht nett
- 07.04.2006, 11:06 #5Hallo PoloMarco,
Zitat von PoloMarco
bei Händlern gilt nach wie vor das 2 Wochen Rückgaberecht, wie es bei Privaten aussieht habe ich keine Ahnung. Aber da kann dir sicher die Verbraucherzentrale Bayern weiter helfen.
Gruß Sascha
- 07.04.2006, 11:09 #6
Fernabsatzgesetz (die 14 Tage Rückgaberecht) gilt ausschließlich für gewerbliche Händler.
Sie muss den Rechner nehmen. Sie hat doch einen gewissen Betrag für den Mac bezahlt, von dem sie gedacht hat, dass es ihr das wert ist, was ändert es denn dadurch, dass der Verkäufer damit was verdient. Der Rechner ist immer noch der gleiche und sie bezahlt das, was es ihr wert war/ist.
Ausserdem werden bei ebay sehr viele Dinge (gerade Produkte von "teuren" Firmen wie Apple etc.) über dem normalen Preis verkauft. Vielleicht hätte sie sich vorher informieren sollen.Nach Diktat verreist."Ich bin ein Nerd!"Twitter | Diaspora | doofer Blog | Podcast | Dasein ist kein Mannschaftssport.
"Nein, Holger, Du bist ein Apple-Fanboy!"
- 07.04.2006, 11:09 #7
Wenn es ein Refurbished Gerät war, hätte das der Verkäufer wohl sagen müssen. Sie kann versuchen mit ihm zu reden, ob der Preis wenigstens auf das reduziert wird, was das Gerät wirklich gekostet hat.
Ist halt die Frage, was der Verkäufer in der Beschreibung geschrieben hat: Rein rechtlich hat man, wenn die Ist- von der Soll-Beschaffenheit abweicht ein Recht auf Minderung des Kaufpreises (aber was im Gesetz steht und was tatsächlich passiert, sind ja zwei Dinge). Wenn der Verkäufer zB geschrieben hat, das Gerät sei nagelneu, es ist tatsächlich aber refurbished, würde ich ein Minderungsrecht annehmen. Wenn etwas refurbished ist, steht das aber auf der Rechnung (hatte auch mal so ein Gerät).
Gruß, Barbara
- 07.04.2006, 11:19 #8PoloMarcoInaktiv
Also um das besser zu erläutern:
Der Verkäufer hat geschrieben wann das Gerät von Ihm gekauft wurde und das es gebraucht ist (also nicht nagelneu). Auf der Orginalrechnung steht nichts von Refurbished oder Rückgabegerät drauf. Rechnung sieht aus wie bei einem Neugerät. Sie hat den Rechner für 1.628,21 ersteigert der Verkäufer hat das Ding für 1589,- gekauft. Für 1.579,- € bekommt man halt keinen Intel iMac mit 256 MB Grafikkarte, selbst mit Edurabatt etc.. ich mein so ein großer unterschied zwischen dem Preis besteht ja nicht und das Gerät ist grad mal 3 Wochen alt laut der Rechnung die ich hier vor mir habe. Ich würd mich da auch bestimmt ärgern aber die ganz Aufregung und den trara den sie hier veranstalltet wegen 50 €... Sie hat ja trotzdem zum Neukauf 80 € eingespart zum neukauf.
Naja jetzt iss se zum MiniMal geganngen um sich was Süsses zu kaufen wegen den Nerven... hehe am Ende verklagt sie den Verkäufer noch auf die 300g die sie zugenommen hat wegen der ganzen Sache
- 07.04.2006, 11:32 #9
Also ich kenn mich nicht aus mit den iMac-Preisen, aber wenn das auf der rechnung steht, wird er das halt irgendwie so bekommen haben. Da kann man meiner Ansicht nach nichts machen. Wir hatten auch mal kurz ein 12" iBook bei einer Aktion günstig gekauft, das dann bei eBay mehr als den Kaufpreis gebracht hat (Sonderangebot, das mein Vater mit einem Machändler aushandeln konnte + Edurabatt): Da muss man sich halt vorher informieren und sich überlegen, wie viel man zahlen will. Wenn der iMac jetzt 200€ mehr gekostet hätte im Store, würde deine Mitbewohnerin sich freuen, hätte aber das gleiche Gerät.
Wenn ihr den so billig nicht neu bekommen hättet, gibts ja auch groß nix, worüber man sich ärgern müsste...
So lang der Verkäufer keine falschen Angaban gemacht hat, seh ich da keine Möglichkeit...
- 07.04.2006, 11:36 #10PoloMarcoInaktiv
Hui.. da steht mir wohl ein angespanntes Wochenende bevor.. ich werd mich wohl zu meiner Freundin verkrümeln bis die dicke Luft sich gelegt hat.. Danke allen die hier gepostet haben
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