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31.08.2008, 11:45 #11
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31.08.2008, 11:50 #12
Wow du hast da echt draufgeklickt und somit die AGBS aktzeptiert? Unterschreibst du immer Verträge die du nicht gelesen hast?

Ich an deiner Stelle würde einfach nichts dergleichen tun. Habe von ähnlichen Fällen gelesen wo Leute einfach nicht gezahlt haben. Auch auf Mahnungen würde ich nicht Antworten, aber auch nur nach Rücksprache mit der Rechtschutzversicherung o.ä.
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31.08.2008, 12:45 #13Golden Delicious
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agb´s akzeptiert is gut. eskam einfach ne mail "caro läd dich ein mit dir den führerschein test zu machen"
schon kacke, dass ich gerade mitten in der theorieprüfung bin und das geglaubt habe.
bin mir nicht sicher, habe aber denke ich meine falsche adresse angegeben. zumindest war ich sonst immer so schlau und hab des gemacht. besteht trotzdem noch gefahr? soll ich warten bis ich die mahnung per post krieg?
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31.08.2008, 12:49 #14
Kennst du dann wenigstens eine Caro?
Wie gesagt, ich würde da rein gar nichts machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die weitere Schritte unternehmen, ist gering, dass sie einen Prozess gewinnen noch kleiner.
Wart einfach ab. Die erste Mahnung ist (zumindest in der Schweiz) noch ohne weitere Kosten verbunden
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31.08.2008, 13:01 #15Golden Delicious
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caro hat mit mir theoriestunden. das ist das fiese. immer schön namen nehmen, die es überall 6x gibt haha.
naja ich warte jetzt einfach mal wie du gesagt hast. bleiben mir auch noch 1-2 wochen ärger mit eltern erspart *hust*
danke nochmal
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31.08.2008, 13:10 #16
Mir ist das auch schonmal (bzw. es hat sich jemand einen Scherz mit mir erlaubt, und mich da angemeldet) passiert, allerdings war ich da Max Mustermann, Mustergasse 1 aus Musterstadt 12345. Die haben mir dann auch fleißig Mahnungen geschrieben (per E-Mail natürlich) und ich bekam auch ein schreiben vom Rechtsanwalt (per E-Mail)
Was ich damit sagen will: Einfach ignorieren. Wenn du da eine E-Mail hinschreibst, wird das kein Mensch lesen; da antwortet ein Computer.
Das heißt: Die werden dich auch nicht verklagen, denn das kostet viel mehr Geld; wenn nur 10 Leute Angst bekommen, haben die schon ca. 1000€ verdient. Eine Klage würde sich nicht lohnen, da sie dabei verlieren würden.VANITAS VANITATVM ET OMNIA VANITAS. ERGO MEMENTO MORI. -- Prediger Salomon
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31.08.2008, 13:24 #17nickcavemanInaktiv
soweit ich das weiss, sind solche vertragsabschlüsse, die man ohne bestätigungsmail abschliessen kann, nicht gültig.
abgesehen davon werden sie wohl auch nicht einfach den namen zur ip bekommen.
ich persönlich würde mich von denen nicht einschüchtern lassen.
hatte selber mal so einen fall (ja, ich habe deppenelemente) und habe denen dann einfach irgendwann an deren firmenadresse einen brief geschrieben mit dem hinweis, das ich niemals ihren dienst in anspruch genommen habe.
punkt, das war`s. ob danach noch irgendwelche mails kamen, weiss ich nicht, war aber auch egal.
sicherheitshalber kannst du aber auch noch mal googlen, es gibt sehr viele hilfreiche seiten zu diesen themen im internet.
grundsätzlich wird auf diesen seiten davon abgeraten zu zahlen.
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31.08.2008, 13:30 #18
lisken, wenn du wirklich üben möchtest, kannst du das - ohne Eingabe von persönlichen Daten - unter www.fahrschule.de tun.
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31.08.2008, 15:30 #19
Hallo,
grundsätzlich sollte man, wenn man auf solche Maschen reingefallen ist, nur auf Mahnbescheide oder Klagezustellungen reagieren, indem man zu dem Anwalt seines Vertrauens geht. Werden die "Mahnungen" zu rüde oder nervig, empfehle ich das gleiche.
Ansonsten straft diese Leute mit Ignoranz, sie können noch so viel Drohungen schreiben, wie sie wollen. In der Regel machen sie diese aber nicht wahr. Was man sich mal durch den Kopf gehen lassen muss, diese Firmen verschicken Mahnungen über das Internet, weil sie sich das Porto nicht leisten wollen. Dass heißt sie rechnen damit, dass die meisten ihrer "Rechnungen" auf dem virtuellen Müll landen.
Ich hatte zuletzt eine Rechnung solcher "Leute" auf dem Tisch, die hatte eine Rechnungsnummer, die jenseits der 2,9 Mio lag. Wenn jetzt auch nur jeder Hundertste darauf reinfällt und zahlt.
Dabei kann man schon reich werden, wenn nicht der Staatsanwalt schneller ist, und einem alles wieder weg nimmt.
Deswegen mach Euch keinen Streß und wartet mal ab. Wichtig ist nur, dass Ihr keine Post vom Gericht oder Mahngericht verpasst.
Liebe Grüße
Jens
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31.08.2008, 18:50 #20Erdapfel
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- 08.2008
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- 1
Hallo, Ich bin ebenfalls darauf reingefallen. Ich habe folgende Mail bekommen:
################################################## #########
Kunden-Nr.:
Rechnung Nr.:
Kundenbetreuung: Support@Online-Fahrpruefung.com
################################################## #########
Sehr geehrter Herr M...,
vielen Dank, daß Sie sich am 19.08.2008 bei der Online-Fahrprüfung (www.Online-Fahrpruefung.com) angemeldet und die Prüfung absolviert haben. Vertragsgemäss berechnen wir Ihnen heute das laut AGB vereinbarte Nutzungsentgelt:
Teilnahmegebühr http://www.online-fahrpruefung.com/ EUR 98,50
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum 29.08.2008 auf das folgende Konto:
Empfänger: NOM New Online Media Ltd.
Bank: Sparkasse
Konto: 213993
BLZ: 84055050
SWIFT/BIC: HELADEF1WAK
IBAN: DE06840550500000213993
Verw.zweck: ............
Die Kundenbetreuung steht Ihnen bei Rückfragen gern zur Verfügung.
Im Anhang zu dieser E-Mail erhalten Sie die Rechnung als PDF-Dokument. Das Dokument ist geprüft, es ist virenfrei. Zum Öffnen benötigen Sie die kostenfreie Software Adobe Reader. Sie können diese unter der Adresse http://www.adobe.com/products/acrobat/readstep2.html herunterladen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre NOM New Online Media Ltd.
################################################## #########
NOM New Online Media Ltd.
The Picasso Building
Caldervale Road
Wakefield WF1 5PF
United Kingdom / Großbritannien
www.Online-Fahrpruefung.com
Support@Online-Fahrpruefung.com
################################################## #########
Wir bitten Sie, bei jeglichen Anfragen an die Kundenbetreuung IMMER Ihre Kunden- und Rechnungsnummer und die E-Mail-Adresse, von der aus Sie sich online angemeldet haben, anzugeben. Nur dann ist eine zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage gewährleistet. Wir danken für Ihr Verständnis.
################################################## #########
Darauf geantwortet habe ich folgendes:
Kunden-Nr.:
Rechnung Nr.:
gemäß ihren AGB´s widerrufe ich meine anmeldung bei Ihnen mit sofortiger Wirkung. Ich bitte um bestätigung.
mfg
M...
Dann bekam ich das:
Sehr geehrter Herr M......,
Ihr Widerrufsrecht ist erloschen.
Dies hat zur Folge, dass Sie den geschlossenen Vertrag nicht mehr wirksam
widerrufen können.
Das Widerrufsrecht erlischt mit Ablauf der 2wöchigen Widerrufsfrist (§ 3 Abs. 1
der AGB). Außerdem erlischt das Widerrufsrecht, wenn Sie die Dienstleistung in
Anspruch nehmen (§ 312d Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dies ist der Fall, wenn Sie sich in den
Kunden-Bereich einloggen.
Daher haben wir Sie aufzufordern, die Zahlung fristgerecht zu leisten.
Mit freundlichen Grüssen
New Online Media Ltd.
Und bald werde ich darauf antworten.....
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