Klasse ! Vielleicht bald Alltag?![]()
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- 04.09.2007, 16:00 #21AngOrInaktiv
- 04.09.2007, 16:07 #22inaktiv
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- 04.09.2007, 18:00 #23
Wer den verlinkten "Wired" Artikel liest, wird sich wundern. Wie kommt man von
ohne irgendwelche anderen Quellen zu
Zitat von Wired
Man mag das Ansspæhen von Rechnern durchaus kritisch sehen, das tue ich auch, aber so zu tun als sei geplant bald jeden Computer mit Bundestrojaner auszustatten ist Humbug.
Wie heute schon die Telefonueberwachung und die Wohnraumdurchsuchung, wird das Ausspæhen eines Rechners unter Richtervorbehalt stehen, d.h. jede einzelne Massnahme muss von einem Richter abgesegnet werden.
Letztlich ist die heimliche Computerueberwachung nichts anderes als die Anpassung der polizeilichen Kommunikationsueberwachung an die Kommunikationswege das 21 Jahrhunderts.
Frueher stand der Schlapphuttræger vom BKA am Tresen, wenn Ede und Willy in der Kneipe Plæne schmiedeten, dann kamen Wanzen und abgehørte Telefonate.
Und genau wie sich die Kommunikation zunehmend online verlagert, tut dies auch deren Uberwachung.
Die "wæhret den Anfængen"-Kommentare verstehe ich daher nicht
- 04.09.2007, 18:22 #24
Wir wollen keine Stasi 2.0. Und Du, Blixten, hast den Ernst der Lage tatsächlich nicht verstanden. Vielleicht hilft etwas Lektüre:
http://www.ccc.de/updates/2007/bkaterror
- 04.09.2007, 18:45 #25inaktiv
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Blixten, es geht darum, dass die Ermittlungstätigkeiten ausgeweitet werden sobald sie erlaubt sind. Am Beispiel der steigenden Zahlen der Telefonüberwachung kannst Du das gut sehen. Ich möchte nicht, dass jemand mir dabei zuguckt, wie oder was ich auf meinem PC schreibe oder welche Musik ich höre. Es geht einfach niemanden etwas an. Es ist meine private Sache. Wir geben hier etwas auf, was hart erkämpft wurde. Das Recht auf freie Meinung und auf Privatsphäre. Und wofür sollen wir das aufgeben? Für eine Handvoll Terroristen, die ganz andere Wege der Kommunikation nutzen. Anschläge werden so nicht verhindert.
Die Richter bekommen Vordrucke. Stimmen sie zu, machen sie ein paar Kreuzchen. Lehen sie ab, müssen sie seitenlange Begründungen schreiben. Auch hier steigt die Zahl der Genehmigungen ständig.
- 04.09.2007, 18:47 #26Mag sein, aber die Welt verändert sich mit der Zeit. Noch wäre das wohl auch technisch problematisch, aber wenn das Recht besteht, kann es auch später angewandt werden. Und ich finde auch, dass der Umfang keine grosse Rolle spielt, wenn jeder betroffen sein kann.Man mag das Ansspæhen von Rechnern durchaus kritisch sehen, das tue ich auch, aber so zu tun als sei geplant bald jeden Computer mit Bundestrojaner auszustatten ist Humbug.
Eine Unterschrift. Ich sehe das nicht als ein grosses Hindernis.Wie heute schon die Telefonueberwachung und die Wohnraumdurchsuchung, wird das Ausspæhen eines Rechners unter Richtervorbehalt stehen, d.h. jede einzelne Massnahme muss von einem Richter abgesegnet werden.
Per Telefonüberwachung kann man nicht rausfinden, was ich die letzten 20 Jahre so gesprochen habe. Beim Computer schon. Es ist schon nur ein weiterer Schritt, aber ein gewaltiger und in eine Richtung, die mir persönlich Angst macht.Letztlich ist die heimliche Computerueberwachung nichts anderes als die Anpassung der polizeilichen Kommunikationsueberwachung an die Kommunikationswege das 21 Jahrhunderts.
Zum Terrorismus: Das funktioniert ja ganz gut. Bring die Regierung dazu, die Bürger zu terrorisieren. Spart viel Arbeit.All Hail Discordia
- 04.09.2007, 19:29 #27
Das war in der Tat neu fuer mich, in allen Verlautbarungen, die ich kannte, steht der Richtervorbehalt. Im zitierten Interview, nachzulesen im Wired-Artikel, weisst ja selbst Schæuble darauf hin.
Ich halte den CCC fuer eine sehr ehrbare Vereinigung aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der dort præsentierte Text so nicht dem Bundestag vorgelegt wird.
Die Anzahl der per Telefonueberwachung ueberwachten Personen ist sogar ruecklæufig.
Was gestiegen ist, sind die ueberwachten Anschluesse. Die statistische Auswertung greift aber auf diese zurueck, einfach weil sie noch aus der Zeit kommt, als ueberwachter Anschluss = Ueberwachte Person war. Der Anstieg erklært sich damit, dass heute bei einer zu ueberwachenden Person nicht mehr eine Festnetznummer abzuhøhren ist, sondern dank ISDN møglicherweise mehrere, sowie, u.U. mehrere, møglicherweise wechselne (Prepaid-)Mobiltelefone.
Das møchte ich auch nicht, aber bitteschøn doch nicht nur am PC.Ich möchte nicht, dass jemand mir dabei zuguckt, wie oder was ich auf meinem PC schreibe oder welche Musik ich höre. Es geht einfach niemanden etwas an.
Ich møchte auch nicht dass das jemand in meiner Wohnung mitbekommt, im Bus oder sonstwo. Ich hab auch wenig Angst davor, dass das derzeit irgendwer in meiner Wohnung macht, obwohl es das Mittel der Wohnraumueberwachung gibt.
Nicht weil ich mir nichts zu Schulden habe kommen lassen, sondern weil ich weiss, dass ich nichts auf dem Kerbholz habe, fuer das ein Richter das genehmigen duerfte.
Und als letztes:
Ueber das Aussmass des Eingriffs in die Privatsphære mag man streiten, aber mit der Freien Meinungsæusserung hat die Diskussion nichts zu tun.Wir geben hier etwas auf, was hart erkämpft wurde. Das Recht auf freie Meinung und auf Privatsphäre. [...] Anschläge werden so nicht verhindert.
Und ob Anschlæge verhindert werden, weiss ich nicht, du aber auch nicht.
Es geht mir hierbei eigentlich gar nicht darum, in der Ecke der Befuerworter zu stehen, aber wenn man immer gleich den grossen Hammer rausholt, dann ist der abgenutzt, wenn man ihn wirklich mal braucht.
Wer mehr Leute ueberzeugen will, als die Internetcommunity, der sollte auf kuenstliche Erregung, all die Ueberspitzungen, die Behauptungen, die Polemik usw verzichten, sie passen einfach zu gut in das Klische der gesellschaftlich ignorierbaren Onlinemotzkis.
und bei der Wohnungsdurchsuchung auch.
- 04.09.2007, 19:43 #28
Du kennst die Voraussetzungen für und die Bedingungen unter denen eine Wohnraumdurchsuchung erlaubt ist und durchgeführt wird? Beispiele: Es muß ein Zeuge dabei sein. Es muß vorher gesagt werden, was gesucht wird. Es darf nur gesichtet und nicht durchgelesen werden.
Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
http://www.heise.de/security/result..../meldung/84776
- 04.09.2007, 19:57 #29inaktiv
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Ich gehe für die Erhaltung meiner Rechte auf die Straße, auch oder gerade dann, wenn ich als " Onlinemotzki" oder sonst was bezeichnet werde. Es besteht ein großer Unterschied zwischen Hausdurchsuchung und Onlinedurchsuchung. Die Hausdurchsuchung verfolgst Du und es gibt die von Dir beschriebenen Rechte. Bei Onlinedurchsuchungen ist das nicht der Fall. Du weißt nicht einmal, dass Du überwachst wirst.
P.S. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will das Tragen von täuschend echt aussehenden Spielzeugwaffen und anderen Waffenimitaten verbieten... (Quelle: N-TV)Geändert von wortsalat (04.09.2007 um 20:09 Uhr)
- 04.09.2007, 20:20 #30
Schäuble ist offenbar nicht der richtige Mann für dieses Thema:
Trüben Traumata die Urteilsfähigkeit des Ministers?
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25046/1.html
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