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Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Boskop
    Themenstarter
    Avatar von nn3212
    Registriert
    12.2008
    Beiträge
    208

    Darf man bei eBay (halb-)kaputte sachen verkaufen?

    Hi, ich verkauf bei eBay ne Staffel, bei der die 5. DVD beschädigt und somit nur teilweise abspielbar ist.
    Darf ich das denn? Ich habe darauf hingewiesen. Wenn jz aber jmnd sagt dass er sein Geld zurückwill, kann ich das doch verweigern (weil ich noch geschrieben habe, dass der Artikel nicht umtauschbar sei und es kein geld zurück gibt).

    bitte um schnelle antwort

    lg

  2. #2
    Clairgeau Avatar von darkCarpet
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    08.2008
    Ort
    Hinter'm Mond links
    Beiträge
    3.712
    Du musst deutlich darauf hinweisen, dann darfst du das.

    Wenn du in die Artikelbeschreibung eine Belehrung bezgl. des Widerrufsrechtes geschrieben hast und du deutlich(!) auf den Defekt der 5.DVD hingewiesen hast, hat er normalerweise keine Widerrufsansprüche.
    "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben"
    //We weren't born to follow


    There Is A Fine Line Between Professional&Personal

    Information ist Energie. Bei jeder Weitergabe verliert sie etwas davon.

  3. #3
    Moderator Avatar von landplage
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    Ich habe auch schon defekte Sachen verkauft. Darauf habe ich besonders (groß, in roter Schrift) hingewiesen.
    Probleme gab es dabei nicht.
    In jedem Mann steckt etwas Gutes. Und wenn es nur das Küchenmesser ist! Signatur-Erklärung

    Übersicht: AT-Ankündigungen

  4. #4
    Reinette de Champagne Avatar von GreenApple
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    18
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    412
    Einfach einen Austausch ausschließen, da Privatkauf, und darauf hinweisen müsste reichen.

    Mit freundlichen Grüßen GreenApple
    Seite im Umbau!

  5. #5
    Rheinischer Winterrambour Avatar von Karud
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    11.2005
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    Berlin
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    933
    Ich würde es aber mehr als deutlich hinschreiben und nicht im Nebensatz.
    Sonst hätte ich im Nachheinein vielleicht ein schlechtes Gewissen das der andere
    sich ärgert eine kaputte DVD mitgekauft zu haben.
    (Zurücknehmen würde ich es dann trotzdem nicht ^^)

    Aber selbst wenn der Käufer deinen Hinweis übersieht sollte es keine Probleme geben, rechtlich.
    Wenn er dir dann eine schlechte Bewertung gibt müsstest du vielleicht bei eBay eine Beschwerde
    einreichen, oder so.
    He Just Won't Stay Dead!!

  6. #6
    Jerseymac Avatar von Fat_Toni
    Registriert
    02.2008
    Beiträge
    455
    Ganz genau, wie die anderen schon geschrieben haben, einfach klar und deutlich darauf hinweisen, evtl. in rot und fett, und unten eine rechtliche Belehrung, also "da privatauktion keine garantie oder rücknahme".
    Somit sollte es keine Probleme geben, bei Handys oder alten Technikgeräten gibts ja auch Bastler die gerne kaputtes Zeug kaufen, deshalb ist es immer wichtig das zu erwähnen. Und beim Artikel auch den Zustand "gebraucht" anklicken, sonst kanns ja passieren, dass du in der Beschreibung stehen hast "defekt", oben jedoch steht Zustand:neu und dann hat er dich wieder Immer alles wahrheitsgemäß und deutlich hinschreiben, dann gibts auch keine Probleme.
    iTunes Account in jedem Land erstellen - Tutorial
    -=Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt. - Albert Einstein=-


  7. #7
    inaktiv
    Registriert
    06.2005
    Beiträge
    5.043

    Off-Topic <---------

    Zitat Zitat von landplage Beitrag anzeigen
    Ich habe auch schon defekte Sachen verkauft. Darauf habe ich besonders (groß, in roter Schrift) hingewiesen.
    Probleme gab es dabei nicht.
    Dummerweise war ich der Käufer, und habe eine Rot-/Grün-Blindheit!

    Nee, Witz.

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