Hi, ich verkauf bei eBay ne Staffel, bei der die 5. DVD beschädigt und somit nur teilweise abspielbar ist.
Darf ich das denn? Ich habe darauf hingewiesen. Wenn jz aber jmnd sagt dass er sein Geld zurückwill, kann ich das doch verweigern (weil ich noch geschrieben habe, dass der Artikel nicht umtauschbar sei und es kein geld zurück gibt).
bitte um schnelle antwort
lg
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25.12.2008, 23:06 #1
Darf man bei eBay (halb-)kaputte sachen verkaufen?
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25.12.2008, 23:07 #2
Du musst deutlich darauf hinweisen, dann darfst du das.
Wenn du in die Artikelbeschreibung eine Belehrung bezgl. des Widerrufsrechtes geschrieben hast und du deutlich(!) auf den Defekt der 5.DVD hingewiesen hast, hat er normalerweise keine Widerrufsansprüche."Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben"//We weren't born to follow
There Is A Fine Line Between Professional&Personal
Information ist Energie. Bei jeder Weitergabe verliert sie etwas davon.
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25.12.2008, 23:08 #3
Ich habe auch schon defekte Sachen verkauft. Darauf habe ich besonders (groß, in roter Schrift) hingewiesen.
Probleme gab es dabei nicht.In jedem Mann steckt etwas Gutes. Und wenn es nur das Küchenmesser ist! Signatur-Erklärung
Übersicht: AT-Ankündigungen
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25.12.2008, 23:08 #4
Einfach einen Austausch ausschließen, da Privatkauf, und darauf hinweisen müsste reichen.

Mit freundlichen Grüßen GreenAppleSeite im Umbau!
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25.12.2008, 23:19 #5
Ich würde es aber mehr als deutlich hinschreiben und nicht im Nebensatz.
Sonst hätte ich im Nachheinein vielleicht ein schlechtes Gewissen das der andere
sich ärgert eine kaputte DVD mitgekauft zu haben.
(Zurücknehmen würde ich es dann trotzdem nicht ^^)
Aber selbst wenn der Käufer deinen Hinweis übersieht sollte es keine Probleme geben, rechtlich.
Wenn er dir dann eine schlechte Bewertung gibt müsstest du vielleicht bei eBay eine Beschwerde
einreichen, oder so.He Just Won't Stay Dead!!
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25.12.2008, 23:25 #6
Ganz genau, wie die anderen schon geschrieben haben, einfach klar und deutlich darauf hinweisen, evtl. in rot und fett, und unten eine rechtliche Belehrung, also "da privatauktion keine garantie oder rücknahme".
Somit sollte es keine Probleme geben, bei Handys oder alten Technikgeräten gibts ja auch Bastler die gerne kaputtes Zeug kaufen, deshalb ist es immer wichtig das zu erwähnen. Und beim Artikel auch den Zustand "gebraucht" anklicken, sonst kanns ja passieren, dass du in der Beschreibung stehen hast "defekt", oben jedoch steht Zustand:neu und dann hat er dich wieder
Immer alles wahrheitsgemäß und deutlich hinschreiben, dann gibts auch keine Probleme.
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26.12.2008, 12:39 #7inaktiv
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