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Alt 25.12.2008, 23:06   #1
Allington Pepping
 
Benutzerbild von nn3212
 
Registriert seit: 12.2008
Beiträge: 164
nn3212 steht am Anfang seiner Bemühungen
Darf man bei eBay (halb-)kaputte sachen verkaufen?

Hi, ich verkauf bei eBay ne Staffel, bei der die 5. DVD beschädigt und somit nur teilweise abspielbar ist.
Darf ich das denn? Ich habe darauf hingewiesen. Wenn jz aber jmnd sagt dass er sein Geld zurückwill, kann ich das doch verweigern (weil ich noch geschrieben habe, dass der Artikel nicht umtauschbar sei und es kein geld zurück gibt).

bitte um schnelle antwort

lg
nn3212 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.12.2008, 23:07   #2
Ananas Reinette
 
Benutzerbild von darkCarpet
 
Registriert seit: 08.2008
Ort: Camp David
Beiträge: 1.703
darkCarpet lässt die Wüsten erblühendarkCarpet lässt die Wüsten erblühendarkCarpet lässt die Wüsten erblühendarkCarpet lässt die Wüsten erblühendarkCarpet lässt die Wüsten erblühendarkCarpet lässt die Wüsten erblühendarkCarpet lässt die Wüsten erblühendarkCarpet lässt die Wüsten erblühendarkCarpet lässt die Wüsten erblühendarkCarpet lässt die Wüsten erblühendarkCarpet lässt die Wüsten erblühen
Du musst deutlich darauf hinweisen, dann darfst du das.

Wenn du in die Artikelbeschreibung eine Belehrung bezgl. des Widerrufsrechtes geschrieben hast und du deutlich(!) auf den Defekt der 5.DVD hingewiesen hast, hat er normalerweise keine Widerrufsansprüche.
__________________
There Is A Fine Line Between Professional&Personal


Information ist Energie. Bei jeder Weitergabe verliert sie etwas davon.

darkCarpet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.12.2008, 23:08   #3
Moderator
 
Benutzerbild von landplage
 
Registriert seit: 02.2005
Ort: Potsdam
Beiträge: 9.057
landplage stellt sich in den Dienst der Gemeinschaftlandplage stellt sich in den Dienst der Gemeinschaftlandplage stellt sich in den Dienst der Gemeinschaftlandplage stellt sich in den Dienst der Gemeinschaftlandplage stellt sich in den Dienst der Gemeinschaftlandplage stellt sich in den Dienst der Gemeinschaftlandplage stellt sich in den Dienst der Gemeinschaftlandplage stellt sich in den Dienst der Gemeinschaftlandplage stellt sich in den Dienst der Gemeinschaftlandplage stellt sich in den Dienst der Gemeinschaftlandplage stellt sich in den Dienst der Gemeinschaft
Ich habe auch schon defekte Sachen verkauft. Darauf habe ich besonders (groß, in roter Schrift) hingewiesen.
Probleme gab es dabei nicht.
__________________
In jedem Mann steckt etwas Gutes. Und wenn es nur das Küchenmesser ist!

landplage ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.12.2008, 23:08   #4
Süssreinette
 
Benutzerbild von GreenApple
 
Registriert seit: 05.2007
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GreenApple wird früher oder später berühmtGreenApple wird früher oder später berühmtGreenApple wird früher oder später berühmtGreenApple wird früher oder später berühmtGreenApple wird früher oder später berühmt
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Einfach einen Austausch ausschließen, da Privatkauf, und darauf hinweisen müsste reichen.
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Mit freundlichen Grüßen GreenApple

GreenApple ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.12.2008, 23:19   #5
Bellefleur Jaune
 
Benutzerbild von Karud
 
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Karud verteilt Friede, Freude und Apfelkuchen!Karud verteilt Friede, Freude und Apfelkuchen!Karud verteilt Friede, Freude und Apfelkuchen!Karud verteilt Friede, Freude und Apfelkuchen!Karud verteilt Friede, Freude und Apfelkuchen!Karud verteilt Friede, Freude und Apfelkuchen!Karud verteilt Friede, Freude und Apfelkuchen!Karud verteilt Friede, Freude und Apfelkuchen!Karud verteilt Friede, Freude und Apfelkuchen!Karud verteilt Friede, Freude und Apfelkuchen!Karud verteilt Friede, Freude und Apfelkuchen!
Karud eine Nachricht über ICQ schicken Karud eine Nachricht über MSN schicken
Ich würde es aber mehr als deutlich hinschreiben und nicht im Nebensatz.
Sonst hätte ich im Nachheinein vielleicht ein schlechtes Gewissen das der andere
sich ärgert eine kaputte DVD mitgekauft zu haben.
(Zurücknehmen würde ich es dann trotzdem nicht ^^)

Aber selbst wenn der Käufer deinen Hinweis übersieht sollte es keine Probleme geben, rechtlich.
Wenn er dir dann eine schlechte Bewertung gibt müsstest du vielleicht bei eBay eine Beschwerde
einreichen, oder so.
__________________
He Just Won't Stay Dead!!

„Buark!!" Informativer Auswurf:Crumpler Laptop Tragetasche - Review.
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Alt 25.12.2008, 23:25   #6
Süssreinette
 
Benutzerbild von Fat_Toni
 
Registriert seit: 02.2008
Beiträge: 388
Fat_Toni ist wirklich sehr nettFat_Toni ist wirklich sehr nettFat_Toni ist wirklich sehr nettFat_Toni ist wirklich sehr nettFat_Toni ist wirklich sehr nettFat_Toni ist wirklich sehr nettFat_Toni ist wirklich sehr nettFat_Toni ist wirklich sehr nett
Ganz genau, wie die anderen schon geschrieben haben, einfach klar und deutlich darauf hinweisen, evtl. in rot und fett, und unten eine rechtliche Belehrung, also "da privatauktion keine garantie oder rücknahme".
Somit sollte es keine Probleme geben, bei Handys oder alten Technikgeräten gibts ja auch Bastler die gerne kaputtes Zeug kaufen, deshalb ist es immer wichtig das zu erwähnen. Und beim Artikel auch den Zustand "gebraucht" anklicken, sonst kanns ja passieren, dass du in der Beschreibung stehen hast "defekt", oben jedoch steht Zustand:neu und dann hat er dich wieder Immer alles wahrheitsgemäß und deutlich hinschreiben, dann gibts auch keine Probleme.
__________________
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-=Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt. - Albert Einstein=-

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Alt 26.12.2008, 12:39   #7
Lord Grosvenor
 
Benutzerbild von GunBound
 
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Off-Topic <---------

Zitat:
Zitat von landplage Beitrag anzeigen
Ich habe auch schon defekte Sachen verkauft. Darauf habe ich besonders (groß, in roter Schrift) hingewiesen.
Probleme gab es dabei nicht.
Dummerweise war ich der Käufer, und habe eine Rot-/Grün-Blindheit!

Nee, Witz.
__________________
Wer Fehler findet, der soll sie mir melden!

CandyBar in DeutschPartitionsproblemeiPod Touch-Probleme»Anführungszeichen«last.fm

Gombedänsz inside
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