Rein rechtlich scheint dagegen leider so leicht nichts einzuwenden zu sein, da die betroffenen Studenten an einer Hochschule eingeschrieben sind, die mit Foxconn einen Kooperationsvertrag hat. Dieser ermöglicht es dem Konzern, kurzfristig und ohne Warnung Arbeitskräfte aus der Studentenschaft zu rekrutieren. Gedacht war diese Zusammenarbeit eigentlich für Praktika in den Ferien, damit Studenten einfacher an Praxiserfahrung und Aushilfslohn während der freien Zeit gelangen können. Die Bildungsbehörde zeigte sich überrascht, dass es offenbar auch möglich sei, den Zeitraum der Arbeit anders zu legen.
Ein Jurist vertritt nun die Ansicht, dass Foxconn sehr wohl gegen die Gesetze verstoße, und daher eindeutig belangbar sei. Zusammen mit der Organisation Tianxiagong möchte man nun mit den Studenten an einer schnellen Lösung arbeiten - leider erklärten sich viele nicht bereit, dabei zu helfen, da sie befürchten, durch die Zurwehrsetzung Nachteile im Berufsleben erleiden zu müssen.


















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