• Mangelhafte AGBs: Verbraucherzentrale klagt gegen Apple und Google

    Wer liest sich schon die Nutzungsbestimmungen von iTunes und Co. in allen Einzelheiten durch, bevor er diesen zustimmt? Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)hat es getan und kommt zu einem erschütternden Ergebnis. Die App-Plattformen von Microsoft, Apple, Google, Nokia und Samsung weisen erhebliche Mängel in Sachen Verbraucherschutz nach deutschem Recht auf. Gegenüber Apple und Google hat der VZBV jetzt sogar Klage erhoben.

    „Unternehmen wie Google und iTunes agieren weltweit, doch ignorieren sie leider allzu oft deutsche Verbraucherschutzvorschriften“, so Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Kollektiver Rechtsschutz beim VZBV. Unter anderem kritisieren die Verbraucherschützer die Datenschutzbedingungen der App-Plattformen. Für die Nutzung der Verbraucherdaten werde keine explizite Zustimmung eingeholt. Außerdem wurden die Länge der Nutzungsbestimmungen und nicht eindeutige Formulierungen kritisiert. Diese seien oftmals nicht verständlich, nicht nachvollziehbar und schränkten Kündigungs-, Widerrufs- und Gewährleistungsrechte der Nutzer erheblich ein. Bei den App-Plattformen von Microsoft, Google und Nokia fehle sogar das Impressum, was im Falle einer Beschwerde den Kontakt mit dem Unternehmen erheblich erschwere, heißt es in dem Bericht des VZBV.



    Via MacEinsteiger
    Kommentare
    1. Avatar von Prince Junior
      Prince Junior -
      Genauso die laecherliche 1 jaehrige garantie. Ich finde das ein geraet ab 500€ gesetzlich die vollen 2 jahre garantie besitzen sollte.
    1. Avatar von Kojak19
      Kojak19 -
      Welche vollen 2 Jahre?
    1. Avatar von meru
      meru -
      Gibt es doch schon , nennt sich Gewährleistung.

      Gruß Meru
    1. Avatar von Kojak19
      Kojak19 -
      Welche nach einem halben Jahr quasi wertlos für den Kunden ist...
    1. Avatar von meru
      meru -
      Habe in der Praxis noch nie irgendwelche Probleme gehabt, außer den Kassenzettel nicht mehr zu finden.

      Gruß Meru
    1. Avatar von Kojak19
      Kojak19 -
      Dann hattest du wohlwollende Händler, die ihre AGB vielleicht entsprechend angepasst haben.
      Daraus kann man jedoch leider keine Allgemeingültigkeit herleiten.
    1. Avatar von Prince Junior
      Prince Junior -
      Zitat Zitat von meru Beitrag anzeigen
      Gibt es doch schon , nennt sich Gewährleistung.

      Gruß Meru
      Immer diese besserwisser -_- ehrlich.
      Gewaehrleistung ist definitiv KEINE gewaehrleistung. Demnach gibt es keine 2 jaehrige garantie. Ohh man.
    1. Avatar von Applicator
      Applicator -
      Ich kann nur empfehlen in einem der großen Versandhäuser zu bestellen. Diese sind of äußerst kulant mit der auslegung der Gewährleistung, oder geben meist sogar freiwillig eine 24 monatige Garantie.
    1. Avatar von SL_1210MK2
      SL_1210MK2 -
      Gewährleistung.. Garantie. Wieder nur Dilletanten unterwegs hier..

      http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
    1. Avatar von batollo
      batollo -
      Zitat Zitat von meru Beitrag anzeigen
      Habe in der Praxis noch nie irgendwelche Probleme gehabt, außer den Kassenzettel nicht mehr zu finden.

      Gruß Meru
      Den man im Zweifel nicht braucht! Man muss allerdings beweisen können, dass man den Artikel dort gekauft hat (zB durch Zeugenaussage)..
    1. Avatar von Kojak19
      Kojak19 -
      Sachlich vermutlich vollkommen korrekt, ABER:

      Als weitaus effektiver dürfte sich der Kassenzettel erweisen... Oder gehst du immer mit Zeugen einkaufen?
    1. Avatar von Bitwalker
      Bitwalker -
      Unsere Gesellschaft ist mittlerweile wirklich erbärmlich. Sofort wird geklagt, .... ob es nicht reichen würde mal eine Verwarnung auszusprechen oder einfach zu informieren....
    1. Avatar von benMac
      benMac -
      Zitat Zitat von Bitwalker Beitrag anzeigen
      Unsere Gesellschaft ist mittlerweile wirklich erbärmlich. Sofort wird geklagt, .... ob es nicht reichen würde mal eine Verwarnung auszusprechen oder einfach zu informieren....
      Wenn eine Rechtsabteilung eines großen Unternehmen es nicht schafft AGB nach geltendem Recht zu erstellen und somit Kunden wissentlich oder unwissentlich geschädigt werden ist eine Klage nicht verwerflich. Wesentlich verwerflicher ist es, dass sich anscheinend Unternehmen über Gesetze hinwegsetzen.
    1. Avatar von Moriarty
      Moriarty -
      Zitat Zitat von SL_1210MK2 Beitrag anzeigen
      Gewährleistung.. Garantie. Wieder nur Dilletanten unterwegs hier..
      http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
      Was für Tanten? ...immer diese dilettantische Rechtschreibung...
    1. Avatar von Moriarty
      Moriarty -
      Zitat Zitat von benMac Beitrag anzeigen
      Wenn eine Rechtsabteilung eines großen Unternehmen es nicht schafft AGB nach geltendem Recht zu erstellen und somit Kunden wissentlich oder unwissentlich geschädigt werden ist eine Klage nicht verwerflich. Wesentlich verwerflicher ist es, dass sich anscheinend Unternehmen über Gesetze hinwegsetzen.
      Zustimm!

      Und nicht verwerflich, aber traurig ist es, wenn Privatpersonen sich unentgeltlich zum Anwalt solcher Praktiken machen.

      Unternehmen sind den Kunden gegenüber in einer so starken Position, die benötigen absolut _keine_ Verteidigung durch manche ihrer Kunden. Daher sollte man eigentlich immer auf Seite der Verbraucher sein, schon allein, weil ein Großteil der Fälle am Ende sowieso im Sinne der Konzerne ausgeht.
    1. Avatar von svaeni
      svaeni -
      Wollen wir es nicht dem Gesetzgeber überlassen, zu beurteilen, wer stark oder schwach ist?

      Und bevor solcher Blödsinn publiziert wird, lieber Moriarty, bring doch Quellen ja?
    1. Avatar von Moriarty
      Moriarty -
      Wofür denn Quellen? Für meine Meinung?
    1. Avatar von Ronald011
      Ronald011 -
      Oh mein Gott, sagt mir lieber, wann endlich der neue iMac kommt!
      (nicht ernst nehmen)
    1. Avatar von robinsbegin
      robinsbegin -
      Zitat Zitat von Ronald011 Beitrag anzeigen
      Oh mein Gott, sagt mir lieber, wann endlich der neue iMac kommt!
      (nicht ernst nehmen)
      Wenn sich genug Leute finden diese Klage als Unsinn abzustempeln?