• EU: Digitale Einkäufe müssen weiterverkauft werden können

    Gestern urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass digital-erworbene Software prinzipiell weiterverkauft werden darf. Geurteilt wurde im konkreten Fall über einen Rechtsstreit zwischen dem amerikanischen Konzern Oracle und dem Softwarehändler UsedSoft. Oracle sah die eigenen Urheberrechte verletzt, da UsedSoft mit gebrauchten Lizenzen der teuren Oracle-Software handelte. Doch wie der EuGH entschied, erschöpfe sich das Recht auf den Verkauf durch den Urheber mit dem Erstverkauf. Für Kunden bedeutet das auf lange Sicht, dass, sollte daraus eine EU-Norm folgen, Publisher wie Apple, Steam und andere Distributoren digitaler Produkte, Mechanismen nachrüsten müssen, die das Deaktivieren gekaufter Lizenzen erlauben und damit einen Weiterverkauf ermöglichen. Bislang ist dies kaum möglich, da gekaufte Software mittels Registrierung auf einen bestimmten Zugang festgeschrieben und somit unverkäuflich gemacht werden. Viele AGB sprechen zudem das Verbot aus, Software wieder zu verkaufen. All das, so zeigt zumindest das Urteil, scheint nun überholt: Bis auf die Aufspaltung von Software zum gewinnbringenden Verkauf größerer Volumina, stehe es dem Kunden frei, mit dem Produkt zu machen, was ihm beliebt.

    Die Stimmen der Branche sind geteilter Natur. Oracle-Vertreterin Truiken Heydn zeigt sich enttäuscht: "Der Gerichtshof der Europäischen Union [hat] die bedeutsame Chance verpasst, eine klare Botschaft über den Wert von Innovation und geistigem Eigentum an die europäische Wirtschaft und europäische Unternehmen auszusenden.“

    Anders sieht das Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstands der Grünen: "Wir begrüßen die Entscheidung (...) zur Wiederveräußerbarkeit von Software. Es ist notwendig, dass Bürgerinnen und Bürger, jetzt endlich mehr Rechte in der digitalen Welt erhalten.“

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    Bild via Saarbrücker Zeitung

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    Kommentare
    1. Avatar von dedreiix
      dedreiix -
      Da bin ich ja mal gespannt, wie Apple darauf reagieren wird bzw was sie sich einfallen lassen um das wieder auszuhebeln.
    1. Avatar von Paganethos
      Paganethos -
      Sehr gute und absolut richtige Entscheidung.
    1. Avatar von smoe
      smoe -
      Huhu endlich kann ich mein 79ct iOS Spiel nach dem Durchspielen für 30ct auf eBay weiterverkaufen.

      Klar es gibt auch teure Software wo sich das ganze lohnt, aber im AppStore eher die Ausnahme.

      Viel sinnvoller fände ich ein Rückgaberecht. Ich hab schon die ein oder andere miese App gekauft und mich dann geärgert. Demos gibts ja nicht, und das Konzept mit den light Versionen ist auch nicht immer sinnvoll, wenn die Funktion die einen interessiert dann nur in der Pro Version verfügbar ist.

      Ich weiß über den Support kann man sein Geld zurück bekommen, aber imho nicht bei Nichtgefallen, sondern nur bei Betrug oder versehentlichen Käufen...
    1. Avatar von jougles
      jougles -
      Gefällt mir. Halte ich nur für richtig.
    1. Avatar von BriSpe
      BriSpe -
      Im Prinzip ist es auch logisch, dass man wieder verkaufen darf. Ansonsten gehört einem die Software ja dann eigentlich gar nicht.

      Müsste dann eigentlich auch bei Musik, Video etc. greifen
    1. Avatar von Crady
      Crady -
      Ich finde es auch wichtig! Eine Möglichkeit, gekaufte Apps einfach auf eine andere AppleID zu übertragen würde ja schon reichen.

      Mein neues MBA hat Lion "ab werk" drauf und ich will mein altes MBP verkaufen, für das ich Lion gekauft habe. Doch ich kann dem Käufer Lion leider nicht weiterverkaufen... Theoretisch müsste ich Lion löschen und SL wieder aufspielen...

      Andererseits... wenn ich Lion an eine andere AppleID übertragen könnte, dann würde ich das Recht verlieren, Lion auch auf meinem iMac zu betreiben...
    1. Avatar von eichyl
      eichyl -
      Zitat Zitat von BriSpe Beitrag anzeigen
      ...Ansonsten gehört einem die Software ja dann eigentlich gar nicht.
      Tut sie ja auch nicht Du erwirbst lediglich eine Nutzungslizenz. Aber ich finde das Urteil auch absolut Richtig.
    1. Avatar von danousek
      danousek -
      Bzgl. der Käufe im AppStore gilt doch das 14-Tägige Rückgaberecht. Ich meine da zumindest mal etwas gelesen zu haben. Dazu evtl mal den Apple Support kontaktieren.


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    1. Avatar von Christian Blum
      Christian Blum -
      Ne. "Müssen" + "werden können"
    1. Avatar von danousek
      danousek -
      Zitat Zitat von Christian Blum Beitrag anzeigen
      Ne. "Müssen" + "werden können"
      Hab das können überlesen


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    1. Avatar von danousek
      danousek -
      Zitat Zitat von danousek Beitrag anzeigen
      Bzgl. der Käufe im AppStore gilt doch das 14-Tägige Rückgaberecht. Ich meine da zumindest mal etwas gelesen zu haben. Dazu evtl mal den Apple Support kontaktieren.


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      http://m.focus.de/digital/multimedia...id_712031.html


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    1. Avatar von smoe
      smoe -
      Ne so einen umständlichen Prozess bei dem die Rückgabe nur "meistens" und erst nach Begründung möglich ist meine ich eben nicht...

      Ich hätte gerne so einen Knopf wo ich einfach zb innerhalb von 24Stunden Einkäufe rückgängig machen kann, wenn es sich trotz Beschreibung und Bildern als Fehlkauf herausstellt. So wie im Google Store früher mal. Mit den ganzen Kiddies die dann Spiele kaufen, schnell durchspielen und dann zurückgeben muss man sich halt was einfallen lassen, zb keine Rückgabe von Spielen, dafür Demos.
    1. Avatar von courtl
      courtl -
      Das Urteil ist absolut richtig und begrüßenswert. Ich denke jedoch, dass dies praktisch nur ab einem Pauschalpreis lohnen wird, also bspw. nicht bei 0,79c Apps.

      Wird jedenfalls interessant wie die Anbieter von Appstores für mobile Plattformen reagieren werden - ich vermute mal anfangs gar nicht, bis ein spezielleres Urteil für diesen Fall kommt.
    1. Avatar von olemax
      olemax -
      Bin der Meinung, dass man digital erworbene Artikel, zB ein Buch, auch digital verleihen können müsste.
    1. Avatar von Christian Blum
      Christian Blum -
      Zitat Zitat von courtl Beitrag anzeigen
      Das Urteil ist absolut richtig und begrüßenswert. Ich denke jedoch, dass dies praktisch nur ab einem Pauschalpreis lohnen wird, also bspw. nicht bei 0,79c Apps.


      Wird jedenfalls interessant wie die Anbieter von Appstores für mobile Plattformen reagieren werden - ich vermute mal anfangs gar nicht, bis ein spezielleres Urteil für diesen Fall kommt.

      Das wäre ganz gut. Besonders bei Programmen jenseits der 10 Euro wäre ich froh, erstmal vollumfänglich testen zu können mit der Sicherheit, einfach die Lizenz wieder abzutreten.
    1. Avatar von redhat
      redhat -
      Wäre zwar eine super Sache für die Endverbraucher, allerdings glaube ich kaum, dass daraus (so schnell) eine EU-Norm folgen wird. Der Lobby wird schon was einfallen, um das ganze zu kompromittieren oder um Jahre zu verzögern...
    1. Avatar von olemax
      olemax -
      Zitat Zitat von Christian Blum Beitrag anzeigen
      Das wäre ganz gut. Besonders bei Programmen jenseits der 10 Euro wäre ich froh, erstmal vollumfänglich testen zu können mit der Sicherheit, einfach die Lizenz wieder abzutreten.
      Yep. Dann würde ich sofort meine OmniFocus Lizenzen verscherbeln.
    1. Avatar von kommerzdoedel
      kommerzdoedel -
      Gerade bei "Logic-Studio" - für das man im Appstore über 100 Euro zahlt, sollte man die Software weiter verkaufen können.
    1. Avatar von Breznsemmel
      Breznsemmel -
      Ist ja alles schön und gut. Eigentum sollte man weiterverkaufen können, aber bei Software (Apps, eBooks...) handelt es sich nicht um Eigentum, sondern um eine Nutzungslizenz.
      Wird auf jeden Fall interessant zu sehen, wie das in nationales Recht und in praktische Anwendungen in den Stores umgesetzt wird.
    1. Avatar von Pit.Klein
      Pit.Klein -
      Bravo! Meiner Auffassung nach haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes nicht nur im Bereich gebrauchter Software neue Maßstäbe gesetzt, sondern bringen Apple & Co. auch beim Weiterverkauf digitaler Medien (Spielfilme, Serien, Musik) in die Bredouille. Denn während ich eine CD, DVD oder Blu-ray problemlos veräußern kann, gelingt mir das bei den digitalen Pendants nicht oder nur sehr eingeschränkt - unter anderem wegen verbraucherfeindlicher DRM-Systeme. Darüber habe ich mich schon oft geärgert.

      Die entsprechende Pressemitteilung des EuGH ist übrigens an dieser Stelle abrufbar: http://curia.europa.eu/jcms/upload/d...cp120094de.pdf. Ich frage mich, weshalb diese nicht in der Meldung selbst verlinkt ist...?