Naja, fragt sich dann wie das ist wenn man ein Buch schon draussen hat und erst nachher die iBook Version rausbringt.
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- 20.01.2012, 21:33 #1Marc Freudenhammer
Apfeltalk Redaktion
- 20.01.2012, 21:42 #2
- 20.01.2012, 21:52 #3
wenn du ein buch schon draußen hast, dann hast du es ja nicht mit dem "iBooks Author" erstellt...
dh. du kannst das normal verkaufen auch über apple...
diese klausel gillt NUR für bücher die mit dem "iBooks Author" erstellt wurden und dann verkauft werden sollen...
wenn du aber das buch nicht verkaufen willst sondern kostenlos einstellen möchtest, darfst du damit machen was du willst!
(sprich kannst es auch auf deiner seite zum download bereit stellen usw...)
ich verstehe nicht ganz warum man sowas kritisiert...
das grenzt schon wieder an diese "ich will alles umsonst politik"...
apple bietet was KOSTENLOS an und die leute meckern mal wieder...
ist doch klar dass apple etwas mitverdienen möchte wenn man das buch verkaufen möchte...
- 20.01.2012, 22:13 #4Granny Smith
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Es wird ja hauptsächlich kritisiert, wie man darauf aufmerksam gemacht wird. Die Regelung ist nicht unbedingt schön aber verständlich. Es wird auch nicht gemeckert sondern man stellt es halt fest, wie es ist. Das macht nicht nur Apple so, dass man ein Programm nutzen kann aber am Ende wenn man das Ergebnis verwerten will etwas aufgedrückt bekommt, was man vielleicht nicht will. Auf solche Bedingungen hat man schon vorab hinzuweisen. Und auf sowas sollte man aufmerksam machen.
Gruß
Nettester
- 20.01.2012, 23:41 #5
Ich will einen komplett durchgearbeiteten Campbell als iBook!
Fragt sich nur, ob Autoren und Verlage sich darauf einlassen. Gerade bei tiefer gehender Fachliteratur wird der Entwicklungsaufwand maximal bei geringerer "Leserschaft".
Schade drum.
- 21.01.2012, 10:20 #6Jonagold
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Hier sollte Apple nachbessern. Hoffe der öffentliche Druck wird wirken.
- 21.01.2012, 11:38 #7
Weiß jemand wie man ein Video so einbindet, dass als Playbutton nur ein Teil des Videobildes zu sehen ist, wie der Globus oder der Mensch?
- 21.01.2012, 13:26 #8Allington Pepping
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Naja, man muss da schon differenzieren:
1. Bezieht Apple diesen Passus auf den Inhalt - Dann muss ich sagen, ist es eine große Frechheit und ich bin mir ziemlich sicher rechtlich nicht haltbar (AGB's sind keine Gesetze
)
2. Bezieht Apple diesen Passus nur auf die Datei - Dann kann ich es verstehen und finde es auch nicht schlimm.
Denn ich bekomme eine kostenlose Software, um ein professionelles eBook zu erstellen und Apple hat sich entschieden sich so zu finanzieren und nicht über einen Kaufpreis bei der Software. Ist es so definiert wie unter 2. dann hält mich nichts davon ab, mein Buch mit einem anderen eBook Programm herzustellen/formatieren/etc. und es dann bei sämtlichen eBook-Anbietern zu verkaufen und gleichzeitig mit iBook Authors eine iBook Datei zu erstellen und diese dann im iBook Store zu vertreiben...
- 21.01.2012, 14:08 #9
nächste Frage
... was ist denn dann in genau diesem Fall - wenn man ein Buch mit einer anderen Software erzeugt und gleichzeitig noch eines mit Ibook Author - dann kann man aber das Andere noch wo anders verhökern - oder?
Das sich diese Bestimmungen auf den Inhalt beziehen kann ich mir nicht vorstellen, denn da gilt der Urheberschutz - ich denke es bezieht sich ausschliesslich auf die "Datei" die mit IBooks erzeugt wurde. Somit erübrigt sich meine Frage auch schon von selbst
Beste Grüsse
Simon
- 21.01.2012, 14:20 #10
soweit ich das verstanden habe (mein Englisch ist echt nicht gut ...) wird da kein Autorenvertrag abgeschlossen (Erkennbar, weil für die Bezahl-Version eine ISBN mitgeliefert werden muss - das bedeutet, Apple "verkauft" die nicht, ist also nicht der Verlag/Herausgeber). Was bedeutet: Apple erwirbt keine Rechte am Inhalt. Es wird nur festgelegt, dass dieses Produkt (die Datei) einen fixen Vertriebsweg einzuhalten hat, was a) legitim ist und b) sowieso logisch, denn das spezielle Format wird außer auf iOS-Geräten nicht lesbar sein. Im Prinzip ist das ja mit dem Kindle nicht anders.
Dass Apple sich vorbehält, missliebige Inhalte aus dem Store zu verbannen, ist auch nicht neu - und ebenfalls logisch: Immerhin könnten Bücher eingestellt werden, deren Inhalt gegen Gesetze verstößt - und es wäre fatal für den Händler, wenn er diese Dinger weiter anbieten müsste.
Jedenfalls ist die Software ein guter Grund für mich, auf den Löwen umzusteigen - und das iPad 3 zu erwerben.


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