Da finde ich diese Gerüchte ja noch interessanter...
http://www.n-tv.de/technik/Im-Septem...le5087376.html
Ergebnis 1 bis 10 von 24
- 27.12.2011, 19:57 #1Redakteur
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- 27.12.2011, 19:59 #2Mecklenburger Orangenapfel
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- 27.12.2011, 20:02 #3
- 27.12.2011, 20:32 #4Boskop
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Ich finde die News geht nicht genug ins Detail. Es geht darum, dass Apple in Italien ebenfalls nur 1 Jahr Garantie gewährleistet, obwohl in Italien gesetzlich 2 Jahre Garantie vorgeschrieben sind. Damit man bei Apple aber nach dem ersten Jahr immer noch Garantie erhält, muss man einen Apple Care Protection Plan kaufen.
Das wird in dieser News meiner Meinung nach etwas verharmlost...
- 27.12.2011, 20:39 #5Erdapfel
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- 27.12.2011, 20:43 #6Cripps Pink
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"Italiens Kartellbehörden haben Reuters laut Apple dazu gezwungen, "
Muss Reuters jetzt Blechen?!?
- 27.12.2011, 21:09 #7
Wow. 900.000€, das tut einem Unternehmen mit einem Umsatz von 108 Mrd. $ p.A. sicherlich total weh.

Für wie viel haben die noch letztens dieses israelische Flashspeicherunternehmen gekauft? 400-500 Mio.?
- 27.12.2011, 21:18 #8Was besagen denn die italienischen Gesetze?Apple habe Kunden nicht ausreichend über Rechte informiert, die sie als italienische Kunden von Gesetz wegen nach Kauf eines Produktes haben- es ging um Garantie und Support. Diese decken sich zum Teil mit den Services, die man durch ein AppleCare-Paket erwerben kann.
- 27.12.2011, 21:31 #9Gala
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Ich finde das mit der Garantie generell daneben. Apple gibt nur 1 Jahr. Wenn das den Kunden nicht passt sollen sie die Produkte halt einfach nicht kaufen. Punkt. Ich habe mir apple care auch zum imac gekauft. Soll doch jeder hersteller selber bestimmen können wie lange er garantie geben möchte.
- 27.12.2011, 22:01 #10Golden Delicious
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Nö, da liegst du leider komplett falsch.
Zitat:
In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
HTH


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