Hallo,
beginnt die Vertragslaufzeit nicht erst mit einer erbrachten Leistung? Da du momentan noch bei Arcor bist wurde noch keine Leistung erbracht, also gilt auch das Widerrufsrecht noch, oder?
MFG Sascha
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- 28.01.2009, 18:07 #1Jonathan
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Arcor/Versatel Problem
ich habe mich im sommer von versatel per telefon zu einem wechsel bequatschen lassen. die haben mir dort gesagt, dass sie das mit arcor intern regeln und dadurch der wechsel nicht erst nach vertragsende mit arcor vorgenommen wird. fand ich dann okay und hab zugestimmt. dann passierte lange zeit garnichts. bis ich jetzt einen brief von arcor bekommen habe, dass sie es bedauern das ich gekündigt habe und das die kündigung im november 2009 wirksam ist.
versatel hat mir das aber halt anders gesagt. problem ist jetzt auch noch, dass arcor meinen tarif billiger anbietet. also jetzt nicht im vergleich mit versatel billiger, sondern einfach die 6000er leitung ist von arcor selber billiger. den tarif kann ich aber bis november auch nicht wechseln, da ich schon gekündigt bin und die dann keine tarifwechsel mehr vornehmen. bleib also jetzt auf den höheren kosten sitzen.
hab versatel einen brief geschrieben, dass ich den auftrag widerrufen möchte, aber ohne erfolg. wiederrufszeit ist halt abgelaufen.
hat jemand eine idee, wie ich da trotzdem rauskommen kann bzw. was ich jetzt am besten machen kann?
- 28.01.2009, 18:25 #2Geht nicht, gibt´s nicht!
- 28.01.2009, 18:32 #3inaktiv
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Nein. Er hat bei Bestellungen im Fernabsatz (Telefon, Internet, Fax) ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, ohne Angabe von Gründen.
Diese Zeit (Sommer 08) ist aber bereits abgelaufen. Er hat afaik nur ein Termingeschäft abgeschlossen, sprich ab einem gewissen Termin (Datum) hat er sich verpflichtet eine Leistung/Produkt abzunehmen.
Mir fällt da jetzt direkt nichts ein, was helfen könnte.
Höchstens wenn Versatel seit der Unterschrift die AGBs geändert hat, das wäre ein Punkt, wo Ihm ein Sonderkündigungsrecht zustehen müsste.
Genaueres wird er aber vermutlich nur bei einem Anwalt (Erstberatung) bzw. beim Verbraucherschutz erfahren.
- 28.01.2009, 18:37 #4Jonathan
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man kann sich auch nicht darauf stützen, dass die gesagt haben, dass der wechsel sofort passiert und nicht erst nach einem jahr? sind ja falsche tatsachen!
- 28.01.2009, 18:50 #5inaktiv
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Du weisst doch, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern

Nur das was auf dem Papier steht, kannst du "beweisen", was mündlich gesagt wurde ist schwierig zu beweisen.
Dazu kommt das Problem, selbst wenn du auf Papier hast, mit den AGBs.
Meist gibt es dort den Passus :
So bzw. so ähnlich heisst es dann immer. Sprich der kann auf den Vertrag draufschreiben :Nebenabreden haben nur in Schriftform eine Gültigkeit und müssen von XY schriftlich bestätigt werden
Alles für 0.-€ !
Bis keiner von XY Dir das schriftlich und verbindlich (sprich er muss dazu befugt sein) zuschickt, kannste Dir das nur einrahmen.
- 28.01.2009, 18:57 #6Jonathan
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ja super...das heißt ich muss bis november auf jeden fall die höheren kosten bezahlen....so ne scheisse...
angenommen ich würd arcor sagen, dass ich da wieder kunde sein möchte. könnten die dann bei versatel kündigen und mich so sofort wieder aufnehmen? quasi das gleiche was versatel vorhatte nur umgekehrt? hätte halt den vorteil, dass ich dann wieder den tarif wechseln könnte.
- 28.01.2009, 19:18 #7inaktiv
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Sorry da muss ich passen, das wird Dir nur Arcor beantworten können.
Allerdings solltest du, auf Grund deiner Erfahrung die du schilderst, vorsichtig mit den Versprechen
umgehen, die Dir dann Arcor macht.
- 28.01.2009, 19:29 #8Jonathan
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das stimmt. danke aber schonmal für deine antworten!
- 28.01.2009, 19:52 #9inaktiv
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Kein Thema. Dafür sind wir alle da.
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