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  1. #1
    eki
    eki ist offline
    Kleiner Weinapfel
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    Avatar von eki
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    Apples Garantie!?

    Habe neulich das hier gefunden

    Leider wird Apple nicht drum rum kommen den Gewährleistungsansprüchen die in Deutschland gelten, gerecht werden zu müssen.
    Egal ob sie ein Jahr Garantie geben oder ob es fünf Jahre sind.
    Laut BGB gilt zwei Jahre Gewährleistung und dass bedeutet explizit das bei offenen und versteckten Mängeln Apple diese zu beheben hat, im zweiseitigen Handelskauf (Händler<-->Händler) gilt dass ein versteckter Mangel unverzüglich gerügt werden muss bei Entdeckung jedoch innerhalb der zwei Jahre. Im einseitigen Handelskauf (Privatmann<->Händler) gilt bei versteckten Mängeln dass diese selbst erst nach zwei Jahren gerügt werden können und der Händler bzw. Hersteller dazu verpflichtet ist den Mangel zu beseitigen.
    Allerdings ist man als Käufer nach einem halben Jahr in der Beweispflicht was bei Konstruktionsfehlern kein Thema sein dürfte. Lasst euch nicht von der einjährigen Garantie abhalten selbst nach anderthalb Jahren wenn der Schaden auftritt. Apple muss den Schaden beheben wenn er nicht durch den User verursacht wurde.

    Soviel dazu. Gut das in Deutschland der Verbraucher durch Gesetze geschützt ist.

    Stimmt das jetzt oder nicht? Habe BwRe in der SChule, das was derjenige da aufgezählt hat ist alle korrekt, nur gilt das echt?

    Weil Apple immer angibt, dass man nur 1Jahr Garantie hat...

    Oder ist es so geregelt, dass man nen Kaufvertrag eignegangen ist, indem ich selbst bestätigt habe, dass es nur 1Jahr Garantie gibt, oder ist das in Deutschlang garnicht möglich!?


    eki aka der.verwörrte

  2. #2
    Kleiner Weinapfel Avatar von Vanilla-Gorilla
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    Naja, 1 jahr Garantie würde hinkommen, da das 2.Jahr du in der Beweislast wärst. Das wäre dann die Gewährleistung. Denn Gewährleistung ist bekanntlich ungleich Garantie . Und eigentlich müßte Apple sich an das BGB halten für den Verkauf in Deutschland. Sprich 1 Jahr Garantie + 1 Jahr Gewährleistung. Und so wie ich gehört habe ist Apple wohl generell recht kulant im Falle des Falles

    Vanilla-Gorilla

  3. #3
    Thof
    Inaktiv
    Hallo eki,

    du solltest beachten, dass Garantie und Gewährleistung nicht das selbe sind!
    Eine Garantie beinhaltet für gewöhnlich Leistungen o.ä., die über den Gewährleistungsanspruch hinaus gehen.

    Eine wichtige Rolle spielt auch, wer den Fehler nachweisen muss: der Kunde oder der Händler / Hersteller.

    Wenn du ein Gerät bei einem Händler gekauft hast, solltest du bei einem Fehler / Problem / Defekt während der Gewährleistung immer dorthin gehen.

    Gruß,
    Thomas.

  4. #4
    Purpurroter Cousinot Avatar von nomos
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    Folge mal meinem Link in meiner meiner Signatur. Dann wird der Unterschied klar und wie die Sachlage ist.

    Carsten
    Wir haben die Erfahrung, Sie das Geld-hinterher ist es umgekehrt!
    1. Wenn Vater mal wieder nicht weiter kommt
    2. Garantie ungleich Gewährleistung


  5. #5
    eki
    eki ist offline
    Kleiner Weinapfel
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    Avatar von eki
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    Danke danke für die schnellen Antworten

    Also kann man so grob sagen; ja ist 2Jahre Garantie drauf(wie gesagt nur grob, mal Gewährleistung und Beweislast usw ausgeschlossen)



    Also im Prinzip geht es mich nicht wirklich was an, da ich das Gravis Savety Pack habe, aber wollte mich nur drüber informieren, da Apple das ziemlich irreführend macht

  6. #6
    Purpurroter Cousinot Avatar von nomos
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    Zitat Zitat von eki Beitrag anzeigen
    Danke danke für die schnellen Antworten

    Also kann man so grob sagen; ja ist 2Jahre Garantie drauf(wie gesagt nur grob, mal Gewährleistung und Beweislast usw ausgeschlossen)



    Also im Prinzip geht es mich nicht wirklich was an, da ich das Gravis Savety Pack habe, aber wollte mich nur drüber informieren, da Apple das ziemlich irreführend macht
    Nein, kann man nicht mal grob sagen:

    es sind zwei Jahre gesetzlich Gewährleistung und ein Jahr herstellereigene Garantie, beide gerechnet ab Kaufdatum.

    Carsten
    Geändert von nomos (23.05.2007 um 11:40 Uhr) Grund: Wortwahl falsch
    Wir haben die Erfahrung, Sie das Geld-hinterher ist es umgekehrt!
    1. Wenn Vater mal wieder nicht weiter kommt
    2. Garantie ungleich Gewährleistung


  7. #7
    Kleiner Weinapfel Avatar von Vanilla-Gorilla
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    Na es sind eben nicht 2 Jahre Garantie drauf. 1Jahr Garantie und 1 Jahr Gewährleistung (in der Gewähleistung sind dann Kulanzen eingerechnet).

    Vanilla-Gorilla

    EDIT: Zu langsam

  8. #8
    Morgenduft
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    165
    In dem zitierten Text wird leider einiges durcheinander geworfen. Grundsätzlich gilt folgendes:

    1. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, Gewährleistung eine gesetzliche "Leistung" des Händlers
    2. Garantie und Gewährleistung werden nicht gegeneinander "aufgerechnet" - sie sind vollkommen unabhängig
    3. Gewährleistungsansprüche kann ich nur gegenüber dem Händler, Garantieansprüche nur gegenüber dem Hersteller geltend machen
    4. per AGB kann die Gewährleistung auf 12 Monate festgeschrieben werden.

    Also ist Apple, anders als in dem Text dargestellt, bei Gewährleistungsansprüchen nur dann mein Ansprechpartner, wenn ich im Apple Store eingekauft habe, Apple also der Händler ist.

    Alex

  9. #9
    Kleiner Weinapfel Avatar von Vanilla-Gorilla
    Registriert
    03.2007
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    Ich denke mal davon sind wir ausgegangen, das in dem Falle bei Apple gekauft wurde. Zumindest bin ich es ,)

    Vanilla-Gorilla

  10. #10
    Morgenduft
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    Zitat Zitat von nomos Beitrag anzeigen
    Nein, kann man nicht mal grob sagen:

    es sind zwei Jahre gesetzlich Gewährleistung und ein Jahr händlereigene Garantie, beide gerechnet ab Kaufdatum.

    Carsten
    Nein, aber man kann sagen:

    es sind zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung und ein Jahr HERSTELLERHARANTIE, beide gerechnet ab Kaufdatum.

    Der Händler hat mit der Garantie nichts zu tun - die gewährt nur der Hersteller.

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