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[MacBook Pro] MBP Flexgate?

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Ich schrieb außerhalb der 6 Monate.

Alles ist gesagt. Es geht nichtmal um Beweis, es geht auf der Ebene um die Darlegung.

Da muss ich überhaupt kein Gutachten holen. Steht oben schon alles. Hör einfach auf, Sachen ins Blaue zu behaupten, danke.

Aber danke, dass Du mir erklärst, dass ich seit 20 Jahren am Gericht alles falsch mache. Ich suche mir gleich einen neuen Job.
 

s0f4surf3r

Kalterer Böhmer
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Oh nein, eine Diskussion in einem Forum, sowas muss wirklich nicht sein... wo ist Dein Problem?


Zunächst beschränkst Du Dich mit Deiner Beschreibung auf lediglich 0-6 Monate nach Kauf. Bitte erweitere Deine These auf z.B. mein obiges Beispiel mit 18 Monaten (= deutlich (!) außerhalb der Garantie). Innerhalb der ersten 12 Monate ist jedes Macbook per Garantie abgedeckt und technische Defekte sind unproblematisch. Ich hinterfragte vielmehr den Zeitraum danach, welcher nur noch mit der Gewährleistung betitelt ist. Der Unterschied zur Garantie ist signifikant, das sollte klar sein.


Und wer definiert den Defekt als konstruktiv bedingt? Dafür musst du als betroffener Endkunde zunächst ein Gutachten auf eigene Kosten anstrengen und bei Gericht vorlegen. Es sei denn, es gibt bereits vergleichbare rechtskräftige Urteile.

Kurzum, welcher betroffene Nutzer geht real den Weg des Äussersten wessen Ende offen ist? Kein Mensch.
Um auf die Frage von Daniel.Macbook zurückzukommen, man muss sich entscheiden, abzuwarten und zu "hoffen", oder man geht den unliebsamen Weg, den ich schon genannt hatte und investiert in (zeitlich bedingte) Sicherheit.
Nur mal nebenbei: Hast du bei Apple direkt gekauft und stellt Gewährleistungsansprüche nach Ablauf der Garantie, so schickt dich Apple zu einem AASP oder in den Store. Wird dort ein Fehler entdeckt, der nicht vom Kunden selbst verursacht wurde, so übernimmt Apple auch den Schaden. Andere, ohne Namen zu nennen, verlangen ein Gutachten von dir und dieses muss von einem qualifizierten Gutachter stammen. Diese kosten weit über 1000 Euro. Gehst du dann vor Gericht, dreht sich die Beweisast wieder um, da die Kosten in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Der Jurist möge mich korrigieren.

Hab mal mit einer Bundestagsabgeordneten über das Thema gesprochen. Das Gewährleistungsrecht wird von den meisten Verkäufern in Deutschland mit den Füßen getreten. Und zwar weil sie genau wissen, dass die Kunden damit eher nicht vor Gericht gehen. Eine Rechtschutzversicjerung wird leider immer wichtiger.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Der letzte Absatz ist richtig, die pokern halt alle, und da kann ich Draco in der laienhaften Sichtweise total verstehen.

Aber um es auch mal deutlich im Fall Apple zu sagen:

Wer sich notfalls richtig juristisch wehrt, wird bei solchen Fehlern eist gar nicht erst vor Gericht landen, dazu lassen die es gar nicht erst kommen

Und dafür braucht man kein Gutachten, siehe oben.

Bis dahin wird bei allen Unternehmen erstmal kräftig abgewehrt, den Rest erledigt der Flurfunk im Internet über die völlig missverständliche Sechsmonatsregel.
 

s0f4surf3r

Kalterer Böhmer
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Ja vor Gericht geht es nicht aber aber das Schreiben vom Anwalt ist dann schon Pflicht. Aber dieses bekommt man halt auch nicht ohne Aufwand und Kosten als Kunde.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Das ist meist tatsächlich so. Bis dahin pokern die. Wobei nicht immer.

Bei Apple erkennt man auch keine rote Linie. Zuweilen sind die knallhart im ausbremsen. Manchmal aber erstaunlich kulant.
 

s0f4surf3r

Kalterer Böhmer
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Bei Gewährleistung hat Apple ganz klare Richtlinien. Leider kennt die halt nicht jeder bei Apple Care.
 

MFK

Rheinischer Krummstiel
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Eigentlich sollte man sich bei Alltagsdingen, dazu zählt auch ein Notebook nicht mit juristischen Fragen auseinandersetzen müssen. Leider ist das bei Apple aber nicht so. Da muss man derzeit sogar aufpassen, was man auf die Rechnung schreiben lässt. Mir haben sie im Store erzählt, bei gewerblicher, dazu zählt Apple auch freiberufliche Tätigkeit, sei die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzt. Das ist wohl mittels AGB möglich und rechtens. Ich habe mir daraufhin einmal die AGBs von Apple angesehen. Das erste, was mir aufgefallen ist, dass die vollkommen unübersichtlich sind. Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen AGBs zu unterschiedlichen Produkten. Es hat ziemlich lange gedauert, bis ich die zu Online Verkäufen von MacBooks auf deren Webseite gefunden habe (glaube ich zumindest). Da habe ich nichts hinsichtlich der o.g. Verkürzung von Gewährleistung auf 1 Jahr gefunden. Kann mich da jemand erhellen?
 

s0f4surf3r

Kalterer Böhmer
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Wie auch? Die Gewährleistung regelt das Gesetz und nicht die AGBs. Bei gewerblicher Nutzung hast du ein Jahr. Das ist immer und überall so.
 

MFK

Rheinischer Krummstiel
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Wie auch? Die Gewährleistung regelt das Gesetz und nicht die AGBs. Bei gewerblicher Nutzung hast du ein Jahr. Das ist immer und überall so.

Wo steht das (im Gesetz)? Und bitte nicht die Bademeisterargumente, i.e. das war schon immer so, das war noch nie so und wo kommen wir denn da hin.

Die IHK führt zur REchtslage das folgende aus:

"2.1 Gewährleistungsfrist Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für den Käufer beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab Übergabe der Kaufsache. Dies betrifft zunächst einmal sowohl Kaufverträge von Gewerbetreibenden mit Verbrauchern („B-to-C“) als auch solche zwischen zwei Unternehmen („B-to-B“). Die Vereinbarung einer kürzeren Gewährleistungsfrist zwischen Unternehmen ist aber grundsätzlich möglich. Bei Verträgen zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern - dem sog. Verbrauchsgüterkauf - ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist dann nicht möglich, wenn es um den Verkauf von Neuware geht. Beim Verkauf gebrauchter Waren kann diese Frist dagegen auch im Geschäft mit dem Verbraucher vertraglich - und zwar maximal bis auf ein Jahr - reduziert werden."

https://www.dortmund.ihk24.de/blob/...MB_Gewaehrleistung_und_Garantie_2006-data.pdf
 

P1epmatz

Granny Smith
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Also Apple hatte mir an der Hotline zugesagt sie prüfen mein MacBook und wenn der Fehler häufiger vorkommt wird es auf Kulanz übernommen, im Store leider völlig Fehlanzeige. Sie können prüfen aber die Reparatur ist beim flexgate ausschließlich durch mich zu bezahlen...
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Wie auch? Die Gewährleistung regelt das Gesetz und nicht die AGBs. Bei gewerblicher Nutzung hast du ein Jahr.

Nein, nicht ganz richtig. Das Gesetz gibt auch dem Unternehmer zwei Jahre Gewährleistung.

Anders als beim Verkauf gegenüber dem Verbraucher kann man aber gewisse Modifikationen vornehmen. Das ergibt sich aus dem etwas schwer lesbaren 309 Nr. 8 b) ff BGB.

Dort ist vereinfacht gesagt geregelt, dass in AGB (ggü. Unternehmern) eine weniger als ein Jahr betragende Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn unwirksam ist.

Einfacher gesagt im Umkehrschluss:

Ggü Unternehmern Gewährleistung auch bei Neuware auf ein Jahr zu verkürzen durch AGB möglich, steht das nicht oder in nicht wirksamer Form in den AGB, gilt das Gesetz, also zwei Jahre.

Gesetz also immer zwei Jahre. Nur wenn wirksam
AGB einbezogen, auf ein Jahr zu verkürzen.
 
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MFK

Rheinischer Krummstiel
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Nein, nicht ganz richtig. Das Gesetz gibt auch dem Unternehmer zwei Jahre Gewährleistung.

Anders als beim Verkauf gegenüber dem Verbraucher kann man aber gewisse Modifikationen vornehmen. Das ergibt sich aus dem etwas schwer lesbaren 309 Nr. 8 b) ff BGB.

Dort ist vereinfacht gesagt geregelt, dass in AGB (ggü. Unternehmern) eine weniger als ein Jahr betragende Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn unwirksam ist.

Einfacher gesagt im Umkehrschluss:

Ggü Unternehmern Gewährleistung auch bei Neuware auf ein Jahr zu verkürzen durch AGB möglich, steht das nicht oder in nicht wirksamer Form in den AGB, gilt das Gesetz, also zwei Jahre.

Gesetz also immer zwei Jahre. Nur wenn wirksam
AGB einbezogen, auf ein Jahr zu verkürzen.


Danke für die Klarstellung. Ich habe in den AGBs von Apple alerdings nichts dergleichen gefunden, was nicht heißt dass es soetwas nicht gibt. Vielleicht bin ich auch nur an der Unübersichtlichkeit gescheitert.
 

Draco

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Also Apple hatte mir an der Hotline zugesagt sie prüfen mein MacBook und wenn der Fehler häufiger vorkommt wird es auf Kulanz übernommen, im Store leider völlig Fehlanzeige. Sie können prüfen aber die Reparatur ist beim flexgate ausschließlich durch mich zu bezahlen...
Bist du Flexgate-Betroffener, oder hast du lediglich vorsorglich nachgefragt?
 

P1epmatz

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Bist du Flexgate-Betroffener, oder hast du lediglich vorsorglich nachgefragt?

Ich bin betroffen. Es fing bei meinen MacBook Pro mit Touchbar von 2016 mit einem Ausfall der Kamera an und paar Tage später war der komplette Display schwarz ab 45 grad Öffnung. Allerdings wurde mir mittlerweile im Store was ganz anderes erzählt und jegliche Kulanz abgelehnt. Super das sie mich dafür extra 250 km fahren lassen statt einfach gleich zu sagen „Pech gehabt“
 

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@P1epmatz
Eine absolute Unverschämtheit wie Apple mit dieser Problematik umgeht. Es ist ja erwiesener Maßen durch ihren Konstruktionsfehler passiert.
 

P1epmatz

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@P1epmatz
Eine absolute Unverschämtheit wie Apple mit dieser Problematik umgeht. Es ist ja erwiesener Maßen durch ihren Konstruktionsfehler passiert.

Definitiv! Auch wird einen ständig Hoffnung gemacht und am Ende kommt doch nichts bei rum. Das wirklich traurige an der ganzen Geschichte ist: der Kamerafehler trat bei mir kurz vor Ende der Gewährleistung auf, ich habe den Fehler dort gemeldet und sollte vorbei kommen. 2 Tage nach Ende der Gewährleistung kam dann das displayproblem dazu und ich rief direkt bei Apple an. Der Mitarbeiter hat sich bei meiner Seriennummer vertippt und mir somit gesagt das ich noch Garantie hätte und einfach in einen Apple Store gehen sollte, die sagten keine Garantie, erneute Nachfrage bei Apple bestätigte wieder meine Garantie. Erst nachdem ich nochmal im Store eines Vertragspartners war und wieder abgewiesen wurde kam raus, dass der Telefonservice den Fehler gemacht hat. Dadurch hab ich meinen Termin bei Saturn verpasst weil ich auf das Wort des telefonservice vertraut habe... naja Apple‘s Meinung dazu ist „das ist blöd gelaufen aber auch unsere Mitarbeiter können auch Fehler machen. Sie hätten ja trotzdem zu Saturn gehen können.“
 

Draco

Châtaigne du Léman
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Hast du Apple mal mit den nun aus den Medien bekannten einschlägigen Artikeln bzgl. FlexGate konfrontiert und drauf hingewiesen, was ifixit dazu gesagt hat? Falls ja, wie haben die reagiert?

Zusammenfassend, um es nochmal nachzufragen: du hast 2 Tage (!) nach Ablauf der Gewährleistungszeit (= 2 Jahre und 2 Tage nach Kaufdatum) den Fehler gemeldet und bist seitens Apple bis heute (?) hängen gelassen worden?
 

P1epmatz

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Hast du Apple mal mit den nun aus den Medien bekannten einschlägigen Artikeln bzgl. FlexGate konfrontiert und drauf hingewiesen, was ifixit dazu gesagt hat? Falls ja, wie haben die reagiert?

Zusammenfassend, um es nochmal nachzufragen: du hast 2 Tage (!) nach Ablauf der Gewährleistungszeit (= 2 Jahre und 2 Tage nach Kaufdatum) den Fehler gemeldet und bist seitens Apple bis heute (?) hängen gelassen worden?

Genau, also der Fehler ist nach 2 Jahren und 2 Tagen aufgetreten und direkt am nächsten Tag, also 2 Jahre und 3 Tage habe ich ihn bei Apple gemeldet. Gekauft wurde das Gerät bei Saturn.

Der Fehler besteht seit Mitte Dezember, da war der Fehler noch nicht publik geworden und somit ist nichts passiert. Ich habe als ich von den vermehrten fällen gelesen habe sofort wieder angerufen (26.01.) und darauf hingewiesen, dass der Fehler bekannt geworden ist und es sich um ein Konstruktionsfehler handelt, von dem nicht nur meins betroffen ist. Der Mitarbeiter hat sich dahingehend zu dem Thema flexgate kurz belesen und meinte dann „es gibt kein offizielles Austauschprogramm aber Apple will sie jetzt auch nicht im Regen stehen lassen“ er hat mir empfohlen, mein Gerät im Store prüfen zu lassen und wenn es kein Eigenverschulden ist und der Fehler wirklich häufiger auftritt wird Apple die Reparatur übernehmen. Also 250 km nach Hannover gefahren und dann wurde gesagt, sie reparieren gerne aber kein Austauschprogramm also auch keine Kostenübernahme. Der Telefonservice hat wohl auch nur allgemeines Zeug in meinen Fall geschrieben und nicht das, was mir zugesagt wurde. Ein Gespräch mit der Storeleitung brachte auch nichts, nichtmal eine Teilübernahme war auf Kulanz möglich. Ich habe dann nochmal angerufen und sie wollten prüfen, ob es wegen den ganzen Falschaussagen am Telefon eine Möglichkeit gibt, mir nun endlich entgegen zu kommen. Ich habe dann mit einen Vorgesetzten telefoniert und der hat eben knallhart gesagt, ich habe Pech gehabt, das eine Jahr Garantie ist schon lange zu Ende. Und dass ich wegen der Kamera nicht war weil mir fälschlicher Weise gesagt wurde, dass ich Garantie habe, war ihm auch völlig egal.

Ich fühle mich nun nach unzähligen Telefonaten, 4 Fallnummern und nicht erfüllten Versprechungen richtig verarscht von Apple...

Im übrigen klar mein Problem aber ich hab mich auf die Aussage verlassen, dass sie sich im Store kümmern und nun 3 Wochen Zeit von meiner bachelorarbeit verloren, weil ich keinen Laptop habe :(
 
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Draco

Châtaigne du Léman
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@P1epmatz
Eine absolute Unverschämtheit wie Apple mit dieser Problematik umgeht.
Zweifelsfrei, sehe ich genauso.

@P1epmatz
Es ist ja erwiesener Maßen durch ihren Konstruktionsfehler passiert.
Naja letztlich ist es nur die Behauptung einer Online-Plattform; unabhängig wie glaubwürdig oder wahrscheinlich es wirklich ist (ich glaube es durchaus!). Um Apple in die Zange zu nehmen, fehlt irgendwie ein rechtlicher Hebel o.ä.

@P1epmatz: Hast du eine Rechtsschutzversicherung ? Ich würde da in jedem Fall Kontakt aufnehmen, zumal der Zeitpunkt des Defekts noch innerhalb der Gewährleistung lag und - wir wir weiter oben lesen können - es lediglich einer "Darlegung" fehlt.

@all:
Was muss eigentlich passieren, damit ein Konzern ein solchen Fehler eingesteht und Maßnahmen ergreift? Die reinen Beschwerden von Endkunden an der Hotline / im Store werden wohl kaum ausreichen. Denn es ist ein Einfaches, einfach alles als Einzelfehler abzustempeln
 

P1epmatz

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@Draco ja da hast du natürlich recht, allerdings bin ich halt der Meinung, so häufig wie der Fehler mittlerweile schon in den Foren auftaucht kann Apple nicht sagen „Pech gehabt“ sondern der Fehler liegt dann bei Ihnen. Aber klar, ich habe auch keinen Paragraphen gefunden der mir momentan helfen würde.

Ein netter Saturn Mitarbeiter versucht jetzt noch was für mich zu erreichen, da ich ja durch Apples Verschulden die Gewährleistung verpasst habe und sich nicht um die Kamera gekümmert wurde.

Ich denke auch, dass alles als Einzelfälle eingestuft werden. Es gibt ja auch Leute die lassen ihr MacBook dann einfach reparieren und gut ist. Diese werden sicherlich gar nicht mit eingerechnet, wenn man die Häufigkeit des Auftretens des Fehlers ermittelt
 
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