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Kulanz Apple nach Ablauf Garantie

Mitglied_171097

Gast
So heute habe ich für mein iPad Pro noch Apple Care+ abgeschlossen. Besser man hat als man hätte.
 

smidi

Erdapfel
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Hallo, möchte meine Erfahrung über Apple und Kulanz hier mal preisgeben!

NULL KULANZ !!!

Habe im Februar 2017 einen iMac 27' für über 4000,- Euro im Fachhandel gekauft. Hatte von Anfang an immer leichte Problem mit "Monitorhängern" aber nicht so schlimm, dachte ich ...
Letzte Woche plötzlich keine Bild mehr - es lief nur noch der Lüfter - sonst nichts mehr ...
Ich den Rechner zum Fachhändler und der meinte, wir schicken den gleich ein damit ich eine evtl. Kulanz erfahren könnte - sind ja erst 2 Monate drüber ...
Gesagt, getan - heute kam die Nachricht, dass die Grafikkarte defekt ist - somit neue Hauptplatine = knapp 1000 Euro :(

Und auf die Anfrage meines Dealers: Keine Kulanz da zu lange über dem Garantie-Ende!!!
Zu lange??? Gerade mal 2 Monate bei einem Gerät für über 4000,- Euro!!!

Ich finde, dass ist eine riesige ... und ich bin megaenttäuscht von Apple.
Habe seit ca. 25 Jahren nur mit Apple-Produkten gearbeitet und auch im Privatbereich auch nur Apple ...

Die werde ich jetzt aber mal gründlich überdenken - denn so geht's nicht!
Kunde leider NICHT MEHR König bei Apple :(

Schöne Grüße
smidi
 

Martin Wendel

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Hallo!

Wo hast du denn den iMac gekauft, direkt bei Apple?
 

smidi

Erdapfel
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Hallo,

nein! Bei einem Apple-Vertriebspartner.

Über den hab ich das auch gemacht und er sagte, dass er die Rechnungen und Kulanzanfrage mitgeleifert hat ...
 

Yerrin

Gala
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Bei einer Investition im mittleren 4stelligen Bereich würde ich glaube ich bei Apple immer AppleCare dazu kaufen.

Und wenn von Anfang an "Monitorhänger" aufgetreten sind, wäre ich, vorallem bei dem Preis, auch da direkt mit zu Apple oder dem Verkäufer gegangen.

Aber hätte wäre wenn....

Welche Garantie/Gewährleistung hast du denn von deinem Verkäufer bekommen? Eventuell bist du ja darüber abgesichert, sofern du nachweisen kannst, daß der Fehler von Anfang an bestand.
 

ChrisW90

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Die Gewährleistung hast du ja trotzdem noch, allerdings gegenüber dem Händler.
 
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HaukeG5

Lambertine
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Bitte tut mir oder uns allen ein Gefallen und vermischt nicht immer Garantie und Gewährleistung

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers
Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte Leistung des Handel

Die Gewährleistung regelt den einwandfreien Zustand bei Übergabe des Handel an den Verbraucher

Zitat:

Verbraucher profitiert sechs Monate lang von der Fehlerzuweisung an den Verkäufer
Beim Gewährleistungsanspruch ist die Beweislast unterschiedlich geregelt. Tritt ein Sachmangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe des Kaufgegenstandes auf, vermutet das Gesetz zu Gunsten des privaten Verbrauchers, dass dieser Mangel bereits bei der Überlassung bestand. Daher ist es Verbrauchern anzuraten, den Kaufgegenstand in den ersten sechs Monaten eingehend in Augenschein zu nehmen. Stellt sich dann ein Defekt heraus, kann er die Ware ohne weiteres beanstanden.

Der Kunde kann auch nach dem Ablauf von sechs Monaten Mängel gelten machen. Allerdings ist dann die Beweislast umgedreht. Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe bereits vorhanden war. Um es nochmals deutlich zu sagen: die Gewährleistungsrechte beziehen sich darauf, dass der Kaufgegenstand bereits bei Vertragsabschluss und Warenübergabe mangelhaft war. Der Verkäufer haftet also nicht für Mängel, die erst nach dem Zeitpunkt der Überlassung entstehen. Bedienungsfehler, Materialermüdung oder einfach nicht mehr erklärbare und fehlerbedingende Zufälle begründen keinen Gewährleistungssachverhalt.

Quelle: https://www.ratgeber-geld.de/garantie-gewaehrleistung/

Das ist alles mit ganz wenig Aufwand im großen WWW nachzulesen
 

HaukeG5

Lambertine
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Die Gewährleistung hast du ja trotzdem noch, allerdings gegenüber dem Händler.
Er hätte zwar bei dem ersten Auftreten innerhalb der ersten 6 Monate bereits tätig werden müssen aber ganz aussichtslos ist der Fall trotzdem nicht. Wenn es Anzeichen für ein Defekt gab, man diese aber nicht als sehr ernst einstufte, für diese Anzeichen Zeugen oder anderweitige Belege hat, kann man den Händler damit konfrontieren und ihm zum Einlenken bewegen. Auch die Großen Reseller haben selten Lust auf ein Rechtsstreit und kommen einem bei der Reparatur entgegen.
 

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
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Hallo,

nein! Bei einem Apple-Vertriebspartner.

Über den hab ich das auch gemacht und er sagte, dass er die Rechnungen und Kulanzanfrage mitgeleifert hat ...
Dann könnte auch der Händler ein wenig Kulanz zeigen. Immerhin könnte man argumentieren, dass so ein Ausfall des Logic Boards nicht durch den Nutzer hervorgerufen wurde sondern vielleicht bereits beim Kauf ein Fehler bestanden hat.
 
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smidi

Erdapfel
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Ja, dass stimmt, aber beweisen kann ich es nicht!
Da hätte ich gleich die ersten Wochen tätig werden sollen - aber wer macht das schon, wenn der Rechner endlich eingerichtet ist, Programme so laufen wie sie sollen ...
Tja, im Nachhinein bin ich schlauer :)

Ich hoffe, nur dass ich den iMac bald bekommen, denn das ist ja da Nächste, wenn das "Werkzeug" fehlt :oops:

Vielen Dank für Eure Mühe
 

smidi

Erdapfel
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... hab schon mit meinem Händler telefoniert (an Apple komm ich ja nicht ran, weil ja alles über ihn geht!),
er sagt: da geht nix, kann nichts machen ...

Tja, mal sehn, wo ich den nächsten kaufe :mad:
 

HaukeG5

Lambertine
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Du sollst ja auch nicht an Apple, auch der Händler nicht. Das ist doch genau das Problem. Der Händler zuckt mit den Schultern und sagt "da geht nichts bei Apple" dabei ist er doch der, der die Gewährleistung zu leisten hat.
 
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smoe

Roter Winterkalvill
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Schon. Aber der Kunde ist halt in der Pflicht nachzuweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe vorhanden war. Und das ist halt schwer. Wenn der Händler ein bisschen mitzieht geht das, aber wenn der Händler sich quer stellt hilft meist nur noch der Anwalt.

Ich würde bei dem Laden erstmal versuchen mit dem Chef zu sprechen, die Mitarbeiter haben meist keinen großen Spielraum. Und immer freundlich aber bestimmt bleiben. Wenn man da zu lautstark „auf sein Recht“ pocht dann kommt der Händler meist ebenfalls mit seinem „Recht darauf, dass du es ihm erstmal nachweisen musst“. Immer eine blöde situation.
 
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smidi

Erdapfel
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Genau das ist das Problem.
Ich bin ja hier schon in der Chefetage - von dem kommt ja die Aussage ...

Aber wie vorhin gesagt, ich hätte gleich die ersten Wochen - nachdem alles installiert war - wieder auf den Rechner verzichten sollen und ihn einschicken müssen (NUR wegen ein paar "Hänger" :rolleyes:).

Ich dachte, dass ist nicht so tragisch - vielleicht ist es ja auch mit dem nächsten Update (Bug?) weg?!?!?