iTunes Store DRM frei

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Wenn du absichtlich falsche Daten angegeben hast, dann ist der Kaufvertrag meiner Meinung nach nichtig und du hättest dann auch keine Rechte erworben, sondern lediglich die Rechnung für die fiktive Person bezahlt. Zumindest so würde ich das einschätzen, denn wenn du z.B. ein Buch bei Amazon bestellst, dann bist du der Käufer, kannst die Rechnung aber auch von einem Bekannten überweisen lassen. Apple wird sicherlich nirgends nachfragen, denn die haben ja ihr Geld bekommen.

Wenn du schon absichtlich falsche Daten angibst, dann kannst du dir die Musik auch direkt von irgendwem kopieren oder aus den allgemein bekannten Kreisen beziehen. Dürfte dann keinen großen Unterschied machen.

Eigentlich ist es so, dass man im Rechtsverkehr solange unter falschem Namen auftreten kann, wie der Vertragspartner kein Interesse am richtigen Namen hat. Das dürfte hier zu verneinen sein, weil zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht ersichtlich ist, dass die Daten in die Files geschrieben werden und zur Verfolgung verwendet werden können.

Meine realen Kontaktdaten pflege ich im Übrigen nur soweit anzugeben, wie unbedingt nötig. Wer hätte vor zwei Monaten auch ahnen können, das Apple anfängt, die Musik freizuschalten und dann anhand der Metadaten in den Files die Nutzer zurückverfolgen will?
 

philz

Strauwalds neue Goldparmäne
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Wenn sich der Benutzer gegenüber eines Musikkonzerns über den legalen Erwerb der Musiktitel rechtfertigen muss, ist das doch nicht im Interesse des Vertragspartners (hier: iTunes), denn diesen juckt das nicht.

Ist denn der Vertrag zwischen Apple und einer fiktiven Person wirksam ist und können somit überhaupt irgendwelche Nutzungsrechte an den echten, eigentlich unbekannten Konsumenten übertragen werden? Trotz Urkundenfälschung nach §267 StGB? In den Nutzungsbedingungen des iTunes Store wird auch explizit auf die korrekten Angaben hingewiesen.

Ob du nun selbst unrichtige Angaben machst, ist deine Sache, aber die Daten sind doch auch schon immer in den DRM-Dateien enthalten. Wieso bist du der Meinung, dass Apple erst jetzt damit anfängt?
 
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Wenn sich der Benutzer gegenüber eines Musikkonzerns über den legalen Erwerb der Musiktitel rechtfertigen muss, ist das doch nicht im Interesse des Vertragspartners (hier: iTunes), denn diesen juckt das nicht.

Eben, wenn Apple kein (legitimes) Interesse an den richtigen Angaben hat, ist der Vertrag trotz falschem Namen wirksam.

Ist denn der Vertrag zwischen Apple und einer fiktiven Person wirksam ist und können somit überhaupt irgendwelche Nutzungsrechte an den echten, eigentlich unbekannten Konsumenten übertragen werden?

Wie oben geschildert: ja.

Trotz Urkundenfälschung nach §267 StGB? In den Nutzungsbedingungen des iTunes Store wird auch explizit auf die korrekten Angaben hingewiesen.)

Es wird oft der Fehler gemacht, nicht klar zwischen Zivilrecht und Strafrecht zu unterscheiden. Die (strafrechtliche) Frage, ob eine Urkundenfälschung vorliegt, hat primär nichts mit der (zivilrechtlichen) Frage zu tun, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Ob du nun selbst unrichtige Angaben machst, ist deine Sache, aber die Daten sind doch auch schon immer in den DRM-Dateien enthalten. Wieso bist du der Meinung, dass Apple erst jetzt damit anfängt?

Ich habe ja nicht gesagt, dass Apple erst jetzt anfängt, die Daten da reinzuschreiben, sondern, dass diese Daten erst jetzt relevant werden. (nämlich zur Verfolgung von Raubkopierern DRM-freier Musik)