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[XS] iPhone XS aufgemacht und Kratzer

manic

Erdapfel
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Guten Tag zusammen,

Ich hab meinen Vertrag bei Vodafone verlängert und ein IPhone XS mitbestellt.
Beim auspacken festgestellt, dass das IPhone einen Kratzer auf dem Display hätte und zurückgeschickt (Retoure).

Jetzt will mir Vodafone kein neues IPhone sondern ein neuwertiges IPhone zuschicken.

Bei Vodafone im Vertrag steht:

Mängelhaftungsrechte

Ihnen stehen Mängelhaftungsrechte nach dem bürgerlichen Gesetzbuch zu.

Bedeutet ja ich darf mich entscheiden zwischen einem neuen oder wäre auch mit einem repartiertem IPhone einverstanden.

Jetzt sagt Vodafone, dass Apple ihnen vorgibt das ich kein neues sondern ein neuwertiges Handy bekomm.

Wisst ihr ob sowas legitim ist ? Ich hab ja nicht mit Apple einen Vertrag sondern mit Vodafone also müssten sie mit ihrem Mangelhaftungsrecht greifen oder täusche ich mich ?

Danke Lg manic
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Wert der eine noch der andere darf Dich bei einem brandneuen Gerät auf ein gebrauchtes verweisen, nix anderes ist ein nur neuwertiges.

Mehr geht hier ohne konkrete Beratung nicht, notfalls musst Du Dich rechtlich wehren.
 

manic

Erdapfel
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Wert der eine noch der andere darf Dich bei einem brandneuen Gerät auf ein gebrauchtes verweisen, nix anderes ist ein nur neuwertiges.

Mehr geht hier ohne konkrete Beratung nicht, notfalls musst Du Dich rechtlich wehren.

Es war ja brandneu, jedoch mit Kratzer.
Daher habe ich es ja zurück geschickt.
Jetzt meinten sie aber ich krieg kein neues, entweder meins wird repariert sprich Displaytausch oder ein neuwertiges Modell (nicht Orginalverpackt) meinten sie.

Jetzt redet sich Vodafone halt raus und meint, dass es mit Apple so vereinbart ist. Aber in meinem Vertrag steht ja etwas anderes. Ich hab ja kein Vertrag mit den AGB von Apple dazubekommen...
 

Mitglied 231919

Gast
Was steht denn in deinem Vertrag? Steht da explizit drin dass du so lange originalverpakte Geräte bekommst bis du zufrieden bist? Ich glaube nicht.

Nacherfüllung bei Sachmangel nach BGB bedeutet, dass die Sache entweder repariert wird oder du eine mangelfreie Sache bekommst. Von einer nagelneuen originalverpackten Sache steht da nichts. Formell genügt also auch ein neuwertiges Gerät der gesetzlichen Sachmangelhaftung. Außerdem sagst du ja, dass du mit einem reparierten Gerät zufrieden wärst. Da sehe ich den Unterschied zu einem neuwertigen Gerät nicht wirklich. Die Ausrede von Vodafone, Apple würde ihnen vorgeben, ist natürlich armseelig. Passt einfach zu dem Saftladen Vodafone/Kabel Deutschland.

(Ich mache hier natürlich keine Rechtsberatung. Den Paragraphenwortlaut lesen kann jeder.)
 
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manic

Erdapfel
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Was steht denn in deinem Vertrag? Steht da explizit drin dass du so lange originalverpakte Geräte bekommst bis du zufrieden bist? Ich glaube nicht.

Nacherfüllung bei Sachmangel nach BGB bedeutet, dass die Sache entweder repariert wird oder du eine mangelfreie Sache bekommst. Von einer nagelneuen originalverpackten Sache steht da nichts. Formell genügt also auch ein neuwertiges Gerät der gesetzlichen Sachmangelhaftung. Außerdem sagst du ja, dass du mit einem reparierten Gerät zufrieden wärst. Da sehe ich den Unterschied zu einem neuwertigen Gerät nicht wirklich. Die Ausrede von Vodafone, Apple würde ihnen vorgeben, ist natürlich armseelig. Passt einfach zu dem Saftladen Vodafone/Kabel Deutschland.

(Ich mache hier natürlich keine Rechtsberatung. Den Paragraphenwortlaut lesen kann jeder.)

Nein ich wäre nicht mit einem reparierten Handy zufrieden.

In meinem Vertrag steht:

Mängelhaftungsrechte

Ihnen stehen Mängelhaftungsrechte nach dem bürgerlichen Gesetzbuch zu.

Widerruf geht nichtmehr.
Die 14 Tage sind rum. Am Anfang hieß es ja ich krieg dann ein neues Handy zugeschickt. Deswegen für was sollte ich widerrufen, wollte ja den Vertrag behalten.
Natürlich sagen Sie mir dass nachdem mein Widerrufsrecht abgeloffen ist...

Laut verbraucherzentrale steht mit kein neuwertiges Handy zu sondern ein komplett neues Handy.
 

sascha19374

Fießers Erstling
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Hallo

Letztes Jahr sagte man mir bei 1und1 das die 14 Tage nicht mehr ganz richtig sind, man sagte mir das es 28 Tage nun sind
 

purzel

Rheinischer Bohnapfel
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Den Zeitraum kann 1und1 ja durchaus verlängern, wenn sie wollen.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Ich verweise auf obiges, man muss es nur befolgen.

Hinweise oben auf die Auslegung um Nachlieferungsanspruch sind nicht richtig. Neu ist neu. Nachlieferung bedeutet gleichwertig und das ist gebraucht, refurbished, aufbereitet oder fast neu nicht.

Da muss das Gesetz bei Nachlieferung nix anderes regeln.

An den Fredersteller, lass Dich nicht abwimmeln. Die Antwort hast Du, handele.
 

sascha19374

Fießers Erstling
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Ok das wusste ich nicht, das es jeder so machen kann wie er will