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iPhone X - Ghost Touch - Reparatur Verweigerung

JohnnyMolee

Erdapfel
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26.11.18
Beiträge
2
Hallo liebe Forenmitglieder!

Ich habe in der Suche keine Lösung hierzu finden können.

Ich habe folgendes Problem:

Zusammenfassung für die, die nicht lesen möchten:
- iPhone X hat Displayfehler (Ghost Touch, Display macht sich selbstständig)
- Gerät wurde bei Apple eingeliefert
- Apple verwehrt Reparatur, da Glasrückseite gerissen ist
- Grund zur Verwehrung: Rückseite müsse mit repariert werden, da sonst keine Garantie gegeben werden könne
- Displayfehler ist aber unabhängig von gerissener Glasrückseite, da Fehler schon vor dem Riss aufgetreten ist
- Geboten werden 2 Optionen: Rücksendung ohne Reparatur, oder ich muss 490 € zzg. Steuer zahlen
- Ist das Vorgehen von Apple so vertretbar / Welche Möglichkeiten habe ich?

Ausführliche Fassung: :D
Im Mai diesen Jahres habe ich ein iPhone X gekauft. Soweit bin ich mit dem Gerät auch zufrieden.
Leider hat anfang September mein Display vermehrt angefangen sich zu verselbständigen. Nach kurzer Recherche ist das scheinbar kein Einzelfall und als "Ghost Touch" bekannt. Apple scheint dazu auch ein Austauschprogramm zu haben?
Apps öffnen sich, es wird gescrollt, Display hängt, etc. - wie von Geisterhand.

Damals habe ich beim Apple Support angerufen. Diese sagten mir, ich solle das Telefon zurücksetzen.
Das habe ich aber erst anfang diesen Monats gemacht und da das keine Besserung gebracht hat, habe ich erneut beim Support angerufen. In diesem Zuge wurde dann festgelegt, dass das Gerät abgeholt wird.

Das ist auch erfolgt, Apple liegt das Gerät bereits vor.
Jedoch gibt es einen entscheidenen Punkt: zwischenzeitig ist die Glasrückseite gesprungen. Bei meinem 2. Telefonat wurde mir gesagt das sei kein Problem.

Apple hat sich nun gemeldet und für die Reparatur 490 Euro zzgl. Ust. verlangt, ansonsten werde mein Telefon zurückgeschickt. Dazu habe ich heute Morgen mit einem Techniker von Apple telefoniert.

Er sagte mir, Apple könne nicht nur das Display reparieren. Die Rückseite müsse ebenso repariert werden, weil Apple sonst keine Garantie auf das Gerät geben könnte. Der Riss im Glas ist aber kein Garantiefall, weshalb ich Geld zahlen muss.

Fazit:
Ist das so rechtens? Ich kann mir das nicht vorstellen. Die Beeinträchtigung der Funktion des Displays hängt gar nicht von der Rückseite ab. Das belegt zum einen die Tatsache, dass das Gerät gesponnen hat bevor die Rückseite gerissen ist. Und zum anderen, dass einige Andere Berichte über diesen Fehler "Ghost Touch" berichten - ohne Schaden am Gerät.

Mir ist das eigentlich egal, ob ich eine neue Rückseite erhalte oder nicht. Mich stört das nicht, ich will lediglich ein funktionierendes Gerät - und das Verweigert Apple mir mit diesem Zug.

Welche Möglichkeiten habe ich nun?
 

Sequoia

Swiss flyer
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Das ist eine bekannte Methode, und auch legitim.

Wir wollen und können hier keine Rechtsberatung machen. Aber rein von dem, was ich bisher zu solchen Fällen gelesen habe, stellen sich folgende Fragen:

1) Kann Apple nicht ausschließen, dass dieser "Ghost Touch" von einem Sturz kommt, oder nicht. Es kann ja theoretisch sein, dass der Sturz schon vor Deinem ersten Anruf geschehen war, und Du es (Achtung, das soll keine Unterstellung sein) verschwiegen hast.

2) wenn Apple das Gerät zum Displaytausch auf machen muss, was sie müssen, dann kann eine defekte Rückseite dazu führen, dass mehr Schäden auftreten.

3) Gibt Apple nach der Reparatur noch X Monate Garantie. Diese können sie natürlich nicht mehr geben (z.B. auf Dichtigkeit), wenn das Gerät einen anderen, physischen Fehler hat.

Also meiner Meinung nach, nur anhand der Erfahrungen und Daten, die ich kenne, handelt Apple richtig. So leid es mir tut.
 
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JohnnyMolee

Erdapfel
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Hallo Sequoia,

danke für Deine Antwort!

Ok. Das ist von meiner Seite aus natürlich blöd gelaufen.
Hätte ich mich damals doch direkt um einen Austausch/Reparatur gemüht..

Was existieren denn noch für Möglichkeiten?
1. Reparatur durch Apple (580 Euro)
2. Reparatur durch anderen Dienstleister (ab 150 Euro?)
3. Reparatur durch mich selbst (keine Gute Idee?! :D)
4. Abwicklung durch eine Versicherung?

In diesem Forum hat doch sicher jemand Erfahrungen mit Reparaturen durch andere Dienstleister gemacht? Ist einer zu empfehlen?
Ggf. eine Rundum-Erneuerung? Die Glasrückseite des Gerätes bekomme ich selbst doch sicher auch irgendwie getauscht - ich denke das wird Apple nicht gefallen.

Hat hier jemand Erfahrung mit einer Versicherung solcher Telefone? Das ist mir nun erstmalig passiert, ein Handy kaputt zu machen. Daher habe ich auch nicht über eine bestimmte Versicherung nachgedacht. Bei diesen Werten macht das aber sicher Sinn - aus Fehlern lernt man auch irgendwie. Gibt es einen Versicherer der zu empfehlen ist?

Dabei bin ich auf die ERGO Direkt gestoßen - die Versichern das gerät auch wenn es älter als 3 Monate ist (Kaufdatum April 2018).
 

Martin Wendel

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Wo hast du das Gerät denn gekauft? Du könntest dann versuchen, deine Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Evtl. befindest du dich ja sogar noch innerhalb der ersten sechs Monate?

Was das Vorgehen von Apple betrifft: Es entspricht den Bedingungen von Apple für diese Reparaturprogramme. Ob diese rechtens sind, wirst du mit einem Juristen klären müssen.
 

Martin Wendel

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Wenn sich nachweisen lässt, dass der Schaden in keinem Zusammenhang mit den Display-Problemen steht… Jedenfalls ist wohl eine Klärung mit einem Juristen anzuraten. Denn in jedem Fall wird man den TE wohl in einer ersten Reaktion abweisen.
 

ChrisW90

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Wenn sich nachweisen lässt, dass der Schaden in keinem Zusammenhang mit den Display-Problemen steht… Jedenfalls ist wohl eine Klärung mit einem Juristen anzuraten. Denn in jedem Fall wird man den TE wohl in einer ersten Reaktion abweisen.

Es ist quasi nicht möglich dies nachzuweisen. Sollte man nicht Rechtsschutzversichert sein, macht auch der Gang zu einem Anwalt (finanziell) keinen Sinn.
Ich fürchte die einzige Möglichkeit ist in den sauren Apfel zu beißen und die Möglichkeit von Apple zu nutzen. Vielleicht kann man da am Preis noch was machen, die sind da gelegentlich sehr kulant.