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[7+] Gewährleistung als Geschäftskunde

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jokereloaded

Alkmene
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14.06.10
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Servus,
ich hoffe dass das hier das richtige Unterforum ist.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe ein Iphone 7 Plus verkauft und der Käufer hat ein Problem mit der Kamera (bei mir lag es ein Jahr mehr oder weniger nur herum, daher ist mir das nicht aufgefallen, das letzte Mal ging die Kamera noch).
Er hat vermutlich dieses Problem (werde ich noch herausfinden):
https://bgr.com/2016/12/21/iphone-7-plus-problems-with-camera-dying/
Nun habe ich das Gerät am 21. September 2016 (Rechnungsdatum) bekommen, es jedoch über meine Firma gekauft.
Das Gerät hat bis auf übliche Gebrauchsspuren keine Schäden - oft lese ich davon, dass dann die Gewährleistung, die in meinem Fall ja wohl (auch als Geschäftskunde??) noch genau eine Woche läuft, greifen müsste.
Ich finde gerade den Link nicht mehr, aber ich glaube vorhin wo gelesen zu haben, dass einige Leute das Problem erst nach einigen Monaten Nutzung hatten - und beim Akku muss es Apple ja wohl auch richten:
https://www.sir-apfelot.de/iphone-akku-defekt-austausch-gewaehrleistung-5338/
Hier lese ich, dass es sein kann, dass der Verkäufer die Gewährleistung für Geschäftskunden auf ein Jahr beschränken kann:
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?#sect_4
Hier jedoch steht, dass Gewährleistungsschäden nicht durch Geschäftskunden geltend gemacht werden können:
https://www.iphone-ticker.de/apples...chreiben-die-sieben-wichtigsten-punkte-49193/
In den AGBs, in denen sowas stehen müsste, finde ich jetzt irgendwie nichts dazu:
https://www.apple.com/de-business/shop/browse/open/salespolicies/edu#topic-11

Daher meine Fragen:
1) Gehe ich der Annahme richtig, dass es sich hier um einen Gewährleistungsfall handelt?
2) Habe ich als Geschäftskunde überhaupt noch Anspruch darauf?
3) Muss ich dafür einen Termin in der Genius-Bar holen?

Würde mich über Antworten sehr freuen, vielleicht hatte ja jemand bereits einen ähnlichen Fall.

LG
 

ChrisW90

Linsenhofener Sämling
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2.542
Das was @orcymmot sagt.

Mit dem Zusatz dass die Gewährleistung bei einem Geschäftskunden nicht wie üblich 2 Jahre beträgt, sondern eine Prüfung auf Mängel unmittelbar geschehen muss und der Mangel auch direkt angezeigt werden muss.

In deinem Fall hast du gegenüber deinem Verkäufer wohl keine Rechte mehr, der Käufer deines iPhones hat dir gegenüber jedoch ggf. (Siehe Text meines Vorredners) schon.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Ich mache als RA zwar keine Rechtsberatung in Foren, sondern in der Kanzlei.

Aber dazu nur kurz, fast alles was @orcymmot schreibt, ist falsch, vergiss es. Jener sollte sich lieber zurückhalten, wenn er so gar keinen Schimmer hat.

Zu Deinen Fragen allgemein, mehr ist hier nicht erlaubt:

1. Kann man aus der Ferne nicht beantworten, wenn es ein allgemeiner Fehler ist und damit der Defekt ein Abweichen vom Soll bedeutet, ist ein Mangel. Wenn er im Gerät angelegt ist, Gewährleistung klar ja.

2. Ja, es sei denn, wirksame Verkürzung, was möglich ist, aber dann geregelt sein muss, laut Deiner Angabe nicht bei Apple.

3. Besser ja, weniger Wartezeit.

Die Frage mit der der Beweislastverteilung muss hier nicht erörtert werden, wenn das ein allgemein angelegter Mangel ist. Spielt dann entgegen landläufiger Meinung gar keine Rolle.

Ob das so ist, kann man hier aus der Ferne aber nicht beurteilen.

Wichtigste Info:

Du hat als Geschäftskunde ebenfalls Gewährleistung, ohne wenn und aber. Zu behaupten, nur Verbraucher hätten die, ist blanker Unsinn.
 
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Balkenende

Manks Küchenapfel
Registriert
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11.245
Das was @orcymmot sagt.

Mit dem Zusatz dass die Gewährleistung bei einem Geschäftskunden nicht wie üblich 2 Jahre beträgt, sondern eine Prüfung auf Mängel unmittelbar geschehen muss und der Mangel auch direkt angezeigt werden muss.

In deinem Fall hast du gegenüber deinem Verkäufer wohl keine Rechte mehr, der Käufer deines iPhones hat dir gegenüber jedoch ggf. (Siehe Text meines Vorredners) schon.

Auch das ist fast alles falsch, lasst das doch, Leute.

Edit

Es wäre gut, wenn die Moderation hier schnell einen Riegel vor macht. Solche halbgaren Vermutungen und teilweise nicht allgemein gehaltene Rechtsberatung hilft niemanden.

Der TE hat seine allgemein gehaltene Antwort bekommen und da sollte nicht mehr Kraut reinkommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nathea

Admin
AT Administration
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29.08.04
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15.099
Wir schließen uns @Balkenende an uns verweisen an dieser Stelle auf eine seriöse anwaltliche Rechtsberatung. Eine solche ist hier, in unserem Forum, weder zulässig noch möglich.
 
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