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Festplatte oder RAM tauschen -> Garantieverlust am 2011!

moema

Holländischer Prinz
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.

Das sagt die Bedienungsanleitung eines MB Pro 2011:


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Daraus geht doch klar hervor, dass es nach wie vor erlaubt ist und die allgemeine Garantie nicht erlischt.
 

Weltraumaffe

Fießers Erstling
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Entschuldigt, ich hätte davor ein "z.B." setzen müssen.. relevant sind natürlich (alle) Paragraphen ab §311 BGB u.w.
Um die Paragraphen einzuschränken, müsste die Fragestellung entsprechend ausformuliert werden.
Warum deiner Meinung nach die Gewährleistung und Garantie nicht zusammen genannt werden dürfen, verstehe ich nicht, so sehr ich mich auch bemühe!

@uuser: Leider eben nicht. Er hat es sehr unglücklich formuliert. Mit einer "Garantie" übernimmt der Garantiegeber z.B. nur etwaige Reperaturkosten, bzw. steht für den Eintritt oder Nichteintritt eines gewissen Erfolges, für die Dauer der Garantie. Er gibt allerdings keine Garantie darauf, "dass 1 Jahr kein Fehler auftritt". Diese Garantie verlängert im Grunde genommen, wie schon erwähnt, die Beweislast zu Gunsten des Garantienehmers um ein weiteres halbes Jahr.

Aber eins muss deutlich gesagt werden, falls ich mich noch immer unklar ausgedrückt habe: Gewährleistung ≄ Garantie.
Eine Garantie wird als vertragliche Vereinbarung gesehen, die gesetzlich nicht geregelt ist. Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich geregelt.
 

Scheich

Osnabrücker Reinette
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Aber eins muss deutlich gesagt werden, falls ich mich noch immer unklar ausgedrückt habe: Gewährleistung ≄ Garantie.
Eine Garantie wird als vertragliche Vereinbarung gesehen, die gesetzlich nicht geregelt ist. Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich geregelt.
Darüber sind wir uns doch alle im Klaren :D

Ich glaube wir reden hier auch vom Selben, nur irgendwie aneinander vorbei. Da Apple mehr bietet als die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht, kann man das eben durchaus als Garantie bezeichnen (was sie ja auch selbst tun, Marketinggequatsche hin oder her).
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Apple vergibt keine Garantien, daher kann auch keine Garantie erlöschen.
Das ist doch völliger Quatsch. Apple lobt eine einjährige Garantie aus, die gänzlich unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung ist und diese nicht einschränkt.

Entschuldigt, ich hätte davor ein "z.B." setzen müssen.. relevant sind natürlich (alle) Paragraphen ab §311 BGB u.w.
Einfach mal BGB aufgeschlagen und auf einen Bereich getippt oder was?

Um die Paragraphen einzuschränken, müsste die Fragestellung entsprechend ausformuliert werden.
Die Fragestellung ist exakt genug. Was willst Du denn außer Gewährleistung und Garantie noch alles durchprüfen?

Diese Garantie verlängert im Grunde genommen, wie schon erwähnt, die Beweislast zu Gunsten des Garantienehmers um ein weiteres halbes Jahr.
Ein wenig zu einfach. Sollte der Verbraucher bei einem unabhängigen Händler gekauft haben, so hat er nun zusätzlich Ansprüche gegenüber Apple im Rahmen der Garantie, die er weltweit bei Apple über jeden AASP geltend machen kann. Zudem kann eine Garantie von der gesetzlichen Gewährleistung inhaltsmäßig abweichen (was die Apple-Garantie auch tut).
 
Zuletzt bearbeitet:

moema

Holländischer Prinz
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Quelle: http://images.apple.com/legal/warranty/docs/cpuwarranty.pdf

Apple Beschränkte Garantie für ein (1) Jahr

Nur für Apple Produkte

VERBRAUCHERRECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. FÜR VERBRAUCHER, DIE DEM SCHUTZ DER RECHTSVORSCHRIFTEN ZUM VERBRAUCHERSCHUTZ IN DEM LAND, IN DEM DAS PRODUKT ERWORBEN WURDE ODER DEM LAND IHRES WOHNSITZES BEIM KAUF, UNTERLIEGEN, GELTEN DIE VORTEILE, DIE IHNEN AUS DIESEM PLAN ENTSTEHEN, ZUSÄTZLICH ZU ALLEN RECHTEN, DIE SICH AUS SOLCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ZUM VERBRAUCHERSCHUTZ ERGEBEN. DIESE
GARANTIE SCHLIESST ODER SETZT VERBRAUCHERRECHTE AUS MÄNGELN DER KAUFSACHE WEDER AUS NOCH BESCHRÄNKT ES DIESE. WIE UNTEN BESCHRIEBEN SCHLIESST APPLE JEDOCH SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG ALLE GESETZLICHEN UND STILLSCHWEIGEND VEREINBARTEN GARANTIEN AUS. INSOWEIT GARANTIEN DIESER ART RECHTMÄSSIG NICHT ABGELEHNT WERDEN KÖNNEN, SIND ALLE GARANTIEN DIESER ART, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, IN IHRER DAUER AUF DIE DAUER DER UNTEN BESCHRIEBENEN AUSDRÜCKLICHEN GARANTIE UND AUF DIE REPARATUR- BZW. ERATZLEISTUNGEN BESCHRÄNKT, DIE APPLE NACH EIGENEM ERMESSEN BESTIMMT. EINIGE STAATEN (LÄNDER ODER GEBIETE) GESTATTEN DIE ZEITLICHE BESCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGEND VEREINBARTEN GEWÄHRLEISTUNG ODER BEDINGUNG NICHT, SO DASS DIE OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE GEGEBENENFALLS NICHT VOLLUMFÄNGLICH FÜR SIE GELTEN. DIESE BEDINGUNGEN GEWÄHREN IHNEN BESTIMMTE RECHTE, IHNEN STEHEN AUS VORSTEHENDEN GRÜNDEN DARÜBER HINAUS GEGEBENENFALLS WEITERE RECHTE AUFGRUND ZWINGENDER GESETZLICHER VORSCHRIFTEN DES JEWEILIGEN STAATES (BZW. LANDES BZW. GEBIETES) ZU. DIESE BESTIMMUNGEN UNTERLIEGEN DEM RECHT DES LANDES, IN WELCHEM DAS PRODUKT ERWORBEN WURDE. „APPLE“, DER GARANTIEVERPFLICHTETE DIESER BEDINGUNGEN, IST IN ABHÄNGIGKEIT VON DEM LAND, IN DEM DAS PRODUKT ERWORBEN WURDE, IM ANHANG IDENTIFIZIERT.
GARANTIE.

Die Garantieverpflichtungen von Apple für dieses Apple Hardware-Produkt sind gemäß den vorliegenden Bestimmungen beschränkt:
Der Garantiegeber gemäß der unten stehenden Tabelle („Apple“) garantiert, dass dieses Hardware- Produkt frei ist von Material- und Herstellungsfehlern, und zwar für die Dauer von einem (1) Jahr, gerechnet ab dem Datum des ersten Kaufs („Garantiefrist“).
Wenn ein Fehler auftritt und Apple davon innerhalb der Garantiefrist wirksam benachrichtigt wird, wird Apple nach Ermessen von Apple (1) das Produkt mit neuen oder generalüberholten, in Bezug auf ihre Leistung und Zuverlässigkeit neuwertigen Teilen unentgeltlich reparieren, (2) das Produkt austauschen gegen ein Produkt, das entweder neu oder generalüberholt ist und das in Bezug auf dessen Leistung und Zuverlässigkeit neuwertig ist und in der Funktion mindestens dem ursprünglichen Produkt entspricht oder (3) den Kaufpreis des Produkts zurückerstatten.
Apple behält sich vor, Ihnen in Erfüllung von Garantiepflichten neu hergestellte oder aufbereitete, betriebsfähige, gebrauchte Austauschteile auch zur Selbstmontage zur Verfügung zu stellen. Apple garantiert, dass im Rahmen der Garantie ausgetauschte Produkte und gelieferte Teile frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, und zwar für neunzig (90) Tage, gerechnet ab dem Austausch bzw. der Reparatur, mindestens jedoch für die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantiefrist. Wenn ein Produkt oder
Teil ausgetauscht wird, geht der neue Gegenstand in ihr Eigentum über, während der ausgetauschte Gegenstand in das Eigentum von Apple übergeht. Teile, die in Erfüllung von Garantieverpflichtungen zur Verfügung gestellt werden, müssen in das Produkt, für welches Garantie in Anspruch genommen wurde, eingebaut werden. Wenn Sie eine Rückerstattung erhalten, geht Ihr Produkt in das Eigentum von Apple über.

AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG GELTEN AUSSCHLIESSLICH DIE OBEN GENANNTEN GARANTIEN, RECHTSMITTEL UND BESTIMMUNGEN UND ERSETZEN ALLE ANDEREN GARANTIEN, RECHTSMITTEL UND BESTIMMUNGEN, OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, KRAFT GESETZES, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND VEREINBART. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG SCHLIESST APPLE AUSDRÜCKLICH ALLE GESETZLICHEN UND STILLSCHWEIGEND VEREINBARTEN GARANTIEN AUS, INSBESONDERE AUCH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH DER MARKTFÄHIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE HINSICHTLICH VERBORGENER MÄNGEL. FALLS APPLE GESETZLICHE ODER STILLSCHWEIGEND VEREINBARTE GARANTIEN RECHTMÄSSIG NICHT AUSSCHLIESSEN DARF, SIND ALLE GARANTIEN DIESER ART IN IHRER DAUER AUF DIE DAUER DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIE UND AUF DIE REPARATUR- BZW. ERATZLEISTUNGEN BESCHRÄNKT, DIE APPLE NACH EIGENEM ERMESSEN BESTIMMT. EINIGE STAATEN (LÄNDER ODER GEBIETE) GESTATTEN DIE ZEITLICHE BESCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGEND VEREINBARTEN GEWÄHRLEISTUNG ODER BEDINGUNG NICHT, SO DASS DIE OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE GEGEBENENFALLS NICHT VOLLUMFÄNGLICH FÜR SIE GELTEN.

Apple Händler, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Apple sind nicht berechtigt, diese Garantie zu ändern, zu erweitern oder zu ergänzen. Sollte eine Bestimmung rechtswidrig oder undurchführbar sein, berührt oder schmälert dies die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise.
Diese beschränkte Garantie gilt nur für Hardware-Produkte, die von oder für Apple hergestellt wurden und die durch die darauf angebrachte „Apple“-Marke, den Handelsnamen oder das Bildzeichen von Apple gekennzeichnet sind (“Apple-Produkte“). Diese beschränkte Garantie gilt nicht für Hardware-Produkte, die nicht Apple-Produkte sind, und auch nicht für Software, selbst wenn diese zusammen mit einem Apple-Produkt verpackt oder verkauft werden. Andere Hersteller, Lieferanten oder Verleger leisten möglicherweise eine separate Garantie für ihre eigenen Produkte, die mit Apple-Hardware-Produkten verpackt werden. Von Apple unter der Apple-Marke vertriebene Software wird ebenfalls von dieser beschränkten Garantie nicht erfasst. Nähere Informationen zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in dem Apple-Software-Lizenzvertrag. Apple garantiert nicht, dass der Betrieb des Produktes ununterbrochen oder fehlerfrei ist. Apple ist für Nachteile nicht verantwortlich, die dadurch entstehen, dass Anweisungen in Bezug auf die Nutzung des Produktes nicht eingehalten werden.
Die Garantie gilt nicht: (a) für Verbrauchsteile wie z.B. Batterien, es sei denn, dass ein Material- und Herstellungsfehler vorliegt, (b) für eine bloße Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes wie z.B. Kratzer, Dellen oder gebrochene Plastikteile an Anschlüssen, welche die Funktion des Produktes nicht beeinträchtigt und sich nicht wesentlich nachteilig auf die Nutzung auswirkt, (c) für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung von Produkten, die nicht Apple-Produkte sind, (d) für Schäden die durch einen Unfall, Missbrauch, Fehlgebrauch, Fehlanwendung, Kontakt mit Flüssigkeiten, Feuer, Erdbeben oder sonstige äußere Einwirkungen verursacht werden, (e) für Schäden durch Nutzungen außerhalb der festgelegten Nutzungen oder Parameter, (f) für Schäden, die durch nicht von Apple oder einem Apple Autorisierten Service Partner (AASP) erbrachte Dienstleistungen verursacht wurden, (g) für Produkte und Teile, die ohne schriftliche Erlaubnis von Apple geändert wurden, (h) für Defekte, die auf normalen
Verschleiß oder sonstige normale Alterungserscheinungen zurückzuführen sind, oder (i) wenn die von Apple angebrachte Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde.
 

Weltraumaffe

Fießers Erstling
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Einfach mal BGB aufgeschlagen und auf einen Bereich getippt oder was?
Die Fragestellung ist exakt genug. Was willst Du denn außer Gewährleistung und Garantie noch alles durchprüfen?
Ein wenig zu einfach. Sollte der Verbraucher bei einem unabhängigen Händler gekauft haben, so hat er nun zusätzlich Ansprüche gegenüber Apple im Rahmen der Garantie, die er weltweit bei Apple über jeden AASP geltend machen kann.

Naja, die ursprüngliche Frage war ja eigentlich, ob die Garantie verfällt, wenn man sein MacBook selbst mit Ram aufrüstet. Doch dann gab es Verwirrungen bezüglich "Gewährleistung und Garantie" und wie es im Schadenfall aussieht. Also doch ein Haufen Fragen, der nicht einfach nur mit einem Paragraphen beantwortet werden kann, da auch häufig Paragraphen in Abhängigkeit zueinander stehen.
Das "im Grunde genommen" war auch mit Absicht so platziert, um es verständlich zu halten... selbst für einen Bananenbieger.

Und noch mal auf mein Zitat zurück zu kommen. Das ist wahrlich falsch. *schäm*
 

Josi

Fießers Erstling
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Egal wie man das ganze nun richtig betitelt - ob Garantie oder Gewährleistung.
Die Frage ist ja nur, ob Apple weiterhin die Kosten für Schäden an der Hardware trägt, die nicht von einem selbst verursacht wurden, wenn man eine Festplatte oder RAM tauscht. Ich frage mich das auch gerade, da ich noch Apple Care bis November 14 besitze, aber bereits jetzt eine SSD einbauen möchte.

In der Bedienungsanleitung für das MacBook Pro 2011 habe ich folgenden Hinweis gefunden. Er belegt, wie wahrscheinlich bereits oben von moema erwähnt (Das Bild lässt sich leider nicht mehr ansehen), dass mit dem Einbau die Garantie nicht erlischt, sofern man keine Schäden verursacht.

ACHTUNG: Apple empfiehlt, die Installation von Festplattenlaufwerken und Speichererweiterungen ausschließlich von einem Apple zertifizierten Techniker vornehmen zu lassen. Beachten Sie die Hinweise zum Kundendienst und zur technischen Unterstützung, die Sie mit Ihrem Computer erhalten haben. Hier finden Sie Informationen, wie Sie Apple bei Bedarf erreichen können. Installieren Sie Ersatzlaufwerke oder Speichererweiterungen selbst, riskieren Sie die Beschädigung des Geräts. Bei der Installation entstandene Schäden sind nicht durch die einjährige Herstellergarantie für Ihren Computer abgedeckt.