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[MacBook] Dell Laptop verkaufen, um zu einem MacBook zu wechseln?

Shoody

Erdapfel
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03.08.18
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1
Hallo!

Ich möchte mein 2017 Dell XPS 15 verkaufen, das ich vor einiger Zeit für die Codierung gekauft habe. Ich benutze zu Hause einen iMac und möchte für die Continuity Funktionen zu einem MacBook wechseln.

Ich habe mich gefragt, ob ich beim Verkauf des Dell Laptop eine Einkommensteuer zahlen würde? Ich habe es in Deutschland gekauft und werde es in England verkaufen, wo ich jetzt freiberuflich arbeite. Sollte ich mir Sorgen machen oder nicht? Nach diesem Steuerrechner ( income-tax.co.uk ) würde ich unnötigerweise hunderte Steuern zahlen.

Vielen Dank im Voraus!
 

Dj-drex

Adams Apfel
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Als Privatperson zahlst du Mehrwertsteuer, das ist normal.
Wenn du außerhalb der EU einkaufst kannst du dir diese ggf. zurückerstatten lassen, da du ja bei der Einfuhr wiederum Zoll / Steuern zahlst.
Da die Briten aktuell noch zur EU gehören ist das aber soweit erst mal irrelevant.

Edit sagt:
BTW Steuern zahlt man beim Kauf, nicht beim Verkauf.
Du zahlst also Steuern beim Kauf des MacBook und hast Steuern bezahlt beim Kauf des Dell.
Wenn du das Dell gerät nun verkaufst, und zum Ausweis der Umsatzsteuer verpflichtet bist, dann zahlt der Käufer die.
In diesem Fall konntest du dir aber die gezahlte Steuer (vom Kauf des Dell und des MacBooks) dann auch ggf. zurück holen / verrechnen lassen!
 
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SomeUser

Ingol
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Moin!

Die Frage lässt sich so gar nicht beantworten, da dafür schlicht Informationen fehlen - und selbst dann, würde ich hier keine wertende Aussage dazu treffen, da es sich um st-Beratung handeln würde. Aber mal so als Grundgedanke: Erst mal ist die Frage wo du einer Einkommensteuerpflicht unterliegst, das könnte den Informationen deines Beitrages nach in DE, das könnte aber auch in UK sein - woran sich gänzlich andere steuerliche Regelungen knüpfen würden.
Gehen wir von DE aus, wäre zu klären, ob "du" (als Privatperson) das Gerät gekauft hast oder ob es ein Erwerbsvorgang in das Betriebsvermögen war (ggf. auch aus der bisherigen steuerlichen Behandlung des Notebooks ableitbar) oder es sich ggf. um Sonderbetriebsvermögen gehört. Aus dieser Einordnung lässt sich dann ableiten, ob der Verkauf steuerbar wäre (z.B. als steuerbarer Gewinn aus dem Abgang von Anlagevermögen und daraus resultierenden Gewerbeeinkünften oder Einkünften aus selbständiger Arbeit (§17, 18, EStG)) oder ob es eine nicht steuerbare Veräußerung von dir als Privatperson ist. Gerade im "Ein-Mann-Gewerbebetrieb" wird zwischen "ich" (Privatperson) und "ich" (mein Betrieb) häufig schlicht falsch unterschieden.
Sofern deine Einkünftige in UK einer Besteuerung unterliegen oder es hier für private Veräußerungsvorgänge Sonderregelungen gibt, sieht die Sache ohnehin wieder ganz anders aus. Insofern bleibt nur ein sinnvoller Rat: Suche dir einen Berufskollegen vor Ort (Steuerberater) und frag diesen unter Berücksichtigung alle relevanten Sachverhaltsmomente nach einer Würdigung.
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

Das ist ja gruselig.

Als Privatperson zahlst du Mehrwertsteuer, das ist normal.
Wenn du außerhalb der EU einkaufst kannst du dir diese ggf. zurückerstatten lassen, da du ja bei der Einfuhr wiederum Zoll / Steuern zahlst.

Das hat exakt NICHTS mit der Fragestellung zu tun.

BTW Steuern zahlt man beim Kauf, nicht beim Verkauf.
Du zahlst also Steuern beim Kauf des MacBook und hast Steuern bezahlt beim Kauf des Dell.


Und das ist schlicht nicht richtig. Aus dem Beitrag kann man entnehmen, dass der TE offensichtlich nun in UK wohnt; ist er steuerlich auch dort zu veranlagen, finden die entsprechenden Regelungen dort Anwendung. Ob sich daraus eine Steuerpflicht bei einer Veräußerung im Privaten ergibt - keine Ahnung, aber auch wenn ich es für unwahrscheinlich halte, würde ich es nicht vollständig ausschließen. Noch schlimmer ist aber, dass er offensichtlich gewerblich aktiv ist, somit die Spähre in der sich der Vermögensgegenstand befindet, zu klären ist - daraus kann sich dann durchaus eine Steuerbarkeit des Veräußerungsvorgangs ergeben.

Wenn du das Dell gerät nun verkaufst, und zum Ausweis der Umsatzsteuer verpflichtet bist, dann zahlt der Käufer die.
In diesem Fall konntest du dir aber die gezahlte Steuer (vom Kauf des Dell und des MacBooks) dann auch ggf. zurück holen / verrechnen lassen!

Und damit sind wir wieder bei der Spähre. Erfolgt der Verkauf - nicht fälschlicherweise - unter Ausweis der USt., sind wir definitiv im gewerblichen Bereich (damit wäre die o.g. Frage der Steuerbarkeit der Veräußerungsgewinne klar). Was du außen vor lässt ist, dass er dann die vom Kunden vereinnahmte USt. natürlich auch abführen muss (bzw. übersteigende VoSt.-Erstattungsguthaben reduziert).
 

Dj-drex

Adams Apfel
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Also zum einen bin ich von deutschem Recht ausgegangen, da er den Dell hier gekauft hat.

Ich kenne mich mit britischem Recht nicht aus und habe allgemein erklärt, dass die Steuer, und so ist das so weit ich weiß EU weit, der Käufer zu zahlen hat.

Den Bezug auf den ersten Teil meines Posts verstehe ich nicht.
Ich habe versucht generell Dinge klar zu stellen, da der TE in meinen Augen sehr verwirrt klang und da einiges durcheinander gewürfelt hat.
Aber ich muss natürlich zugeben, die Ausführungen eines Steuerberaters sind doch deutlich präziser.

Edit sagt:
Zudem bin ich bei ihm als Freiberufler nicht von einem umsatzsteuerpflichtigen Geschichte ausgegangen, da er ja auch nicht den Anschein macht als würde er damit was am Hut haben.
Sonst hätte er sich schlicht mit seinem Steuerberater auseinandergesetzt anstatt in einem Forum für Apple Geräte nach Steuer Regelungen für UK zu fragen.
 
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SomeUser

Ingol
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Moin!

@Dj-drex :
Das ist doch exakt das Problem. Erst wird der Beitrag nicht richtig gelesen und eine vollkommen andere Thematik beleuchtet und danach wird beliebig hinzu gedichtet und interpretiert. Bevor man damit anfängt eine Meinung kund zu tun, gerade im rechtlichen oder steuerlichen Bereich, wo die Würdigung eines Sachverhaltes schon schwierig genug sein kann, wenn man alle Fakten kennt, sollte man, wenn man eben nicht alle Informationen hat, lieber gar nichts schreiben.
 
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