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Darf Legasthenie in den Zeugnissen stehen?!

  • Ersteller Mitglied 105235
  • Erstellt am

Mitglied 105235

Gast
Guten Abend,

heute im Radio habe ich mitbekommen das dies bezüglich vor Gericht gestritten wird.

Ich selbst finde, ja es darf nicht nur drinnen stehen sondern ich finde es muss drinnen stehen. In meinen Jahrgang selbst waren damals auch Legastheniker und die haben schön brav bei jeder Klausur und auch bei den Abschlussprüfung ihren Wisch aus der Tasche gezogen und haben deswegen bis zu 15% mehr Zeit bekommen.

Von diesen Klassenkameraden wusste ich aber auch das man auch nur eine Leseschwäche oder auch nur eine Schreibschwäche haben kann und nicht Zwangsläufig beides haben muss. Resultat war natürlich auch das einer nur eine Schreibschwäche hatte aber trotzdem 15% mehr Zeit in den Mathe Klausuren hatte...

Mit genügend Zeit ist es nicht Schwer gute Noten zu bekommen in Mathe und daher finde ich das ein Vermerk in Zeugnis keine Diskriminierung ist für sie, steht das nicht drinnen finde ich es eher eine Diskriminierung für alle anderen. Denn die haben weniger Zeit und haben dadurch auch einfach mehr Stress bei den Prüfungen.


Mich selbst würde nun Interessieren wie ihr das seht und natürlich auch warum Ihr das so seht wie ihr es seht?
 

Lerendy

Weißer Winterglockenapfel
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Da muss man erst einmal klären, was die Schule und auch die Schulnoten darstellen sollen.

Wenn man die Schulnoten als Leistungsindex für Kinder sieht (dieses Kind hat 3 PS), dann ist alles kritisch was die Vergleichbarkeit der Noten angreift.

Wenn man das so sehen möchte, ist es natürlich unfair wenn eine verminderte Leistungsfähigkeit durch Sonderkonditionen ausgeglichen wird. In der totalen Leistungsgesellschaft haben dann zwei Kinder, mit dem selben Datenblatt, nämlich nicht die gleiche Leistungsfähigkeit. Das gilt dann aber beispielsweise auch für körperliche Behinderungen: keine Arme, kein Abitur.

Unser Bildungssystem hat aber ganz andere Probleme...
 

landplage

Admin
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Bei dem Prozeß geht es darum, daß ein bloßer Verwaltungserlaß als Grundlage für die Eintragung nicht ausreicht. Bayern muß daher eine gesetzliche Grundlage schaffen.
Die Eintragung bezieht sich (lt. meiner Zeitung) auf "nachsichtig bewertete" Abiturprüfungen, nicht auf die gesamte Schulzeit.
 

Mitglied 105235

Gast
Die Eintragung bezieht sich (lt. meiner Zeitung) auf "nachsichtig bewertete" Abiturprüfungen, nicht auf die gesamte Schulzeit.
Nach dem ich nun ein paar Artikel dazu gelesen habe und nicht nur mehr auf die Radio Informationen zurückgreifen kann. Kann ich dir hier recht geben, es geht wirklich um di nachsichtig bewerte Prüfungen.

Sprich sie wollen zwar die Vorteile draus ziehen aber eben nicht mit den "Nachteil" Leben das es dann auch eingetragen wird.

Wenn man die Schulnoten als Leistungsindex für Kinder sieht (dieses Kind hat 3 PS), dann ist alles kritisch was die Vergleichbarkeit der Noten angreift.
Das sagen die Noten aber nun mal aus, bevor man zu irgend einen Bewerbungsgespräch oder Probearbeiten eingeladen wird. Wird auf die Noten geschaut und auf Grund von diesen wird eine Vorauswahl getroffen.
 

Lerendy

Weißer Winterglockenapfel
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Gewagte These:

Das komplette System wäre besser, wenn die Schulnoten vertrauliche Informationen wären. Möchte ein Arbeitgeber sich ein Bild über die Leistungsfähigkeit machen, dann soll er selbst die Eignung testen und das Urteil nicht einem System überlassen, das keinerlei Vergleichsmöglichkeiten zulässt.

So ein Eignungstest ist relativ schnell gebastelt und in meinen Augen erheblich aussagekräftiger als irgendwelche Schulnoten. Im Prinzip sagen Schulnoten nur etwas darüber aus, wie gut, ob durch Fleiß oder Intelligenz sei mal dahin gestellt, sich jemand in das Schulsystem integrieren konnte. An einer Hochschule kann man noch Rückschlüsse ziehen wie schnell und gut ein Student sich mit neuen Aufgaben auseinandersetzen kann, in der Schule geht aber selbst das nicht.

In anderen Ländern ist es durchaus Sitte dass man auch für ein Studium einen Einstellungstest absolvieren muss. Da ist es durchaus normal dass auch Menschen nach der Schule nochmal 1-2 Jahre lernen um die Eignungstests zu bestehen. Wenigstens bietet sich aber die Option und man ist nicht darauf angewiesen, während der schulpflichtigen Zeit die richtigen oder die gnädigen Lehrer gehabt zu haben.
 
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