Apfelroute – Apple geht gegen Logo des Radweges vor

Ulrich Reinbold

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Um das mal klar zu machen: Apple hat beim Deutschen Patent- und Markenamt Widerspruch eingelegt. Das ist nur dann möglich, wenn eine Marke eingetragen wurde. Hier hat das offenbar der Rhein-Voreifel-Tourismus-Verband getan. Es geht nicht um eine einfach Verwendung eines Logos.

Das DPMA hat nun die Möglichkeit dem Widerspruch stattzugeben und die Eintragung zu löschen. Der Widerspruch kann auch abgelehnt werden. Egal wie die Entscheidung ausfällt, die unterlegene Partei kann gegen diesen Beschluss klagen. Soweit ist es auch nicht. Von Apple kann der Widerspruch auch jederzeit widerrufen werden. Das ist bei Apfelkind der Fall gewesen. Da gab es keine Klage o.ä. Beide Parteien können sich auch einigen.

Hier wäre das auch der Fall und ich kann mir vorstellen, dass der Verband schnell zustimmt. Da braucht jetzt niemand Zeter und Mordio rufen. Sowas ist wie gesagt business as usual. Tagesgeschäft. Da wird ein Referendar ein Schreiben rausgeschickt haben und dann schaut man mal, was passiert. Geht nicht über Apple direkt, sondern von einer Anwaltskanzlei aus. Diese ist mit dem Markenschutz beauftragt. Das geht automatisch. Ist bei Lego auch so. Und auch da war die Aufregung mehr als albern.
 

geniussoft

Freiherr von Berlepsch
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Vielleicht sollte Apple mal kreativ werden und ein unverwechselbares Logo entwickeln? Z.B. einen Apfel mit Notch statt Blatt? Gut, den würde dann immer noch Huawei kopieren, aber wenigstens sonst keiner, auch nicht aus Versehen. Manches könnte so einfach sein :innocent:
 

Zug96

Schmalzprinz
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Vielleicht sollte Apple mal kreativ werden und ein unverwechselbares Logo entwickeln? Z.B. einen Apfel mit Notch statt Blatt? Gut, den würde dann immer noch Huawei kopieren, aber wenigstens sonst keiner, auch nicht aus Versehen. Manches könnte so einfach sein :innocent:
Etwas OT aber ich bin der Meinung Huawei löst sich langsam davon Apple zu kopieren wie man nun am P30 Pro sieht und sie gehen den Weg von Samsung. Früher hat Samsung alles kopiert und geht mittlerweile eigene Wege und das macht nun auch vermehrt Huawei wobei das in Etappen passieren muss. Klar Software oder ihre Notebooks sind noch immer Klone aber beim Design der Smartphones und der Hardware entwickeln sie nun selbst sehr gut. Erinnert an die Autoindustrie wo man früher das selbe erlebte mit anderen Playern.

Zurück zum Thema weiss in Cupertino bestimmt keiner von dem Rechtsstreit mit Apple. Das macht ne europäische Kanzlei automatisch im Auftrag von Apple und passiert bestimmt wöchentlich und nun halt mal bei uns.
 

El Cord

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Das ist absolut NICHT unnötig! Es ist leider so, dass ein Unternehmen seine Marke stets schützen muss. Macht es das nicht, wird ein Gericht irgendwann davon ausgehen, dass die Marke nicht mehr schützenswert ist.

Apple hat hier also weniger die Entscheidung getroffen, gegen das Unternehmen vorzugehen, sondern steht da viel mehr unter Druck, es tun zu müssen.
 
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Martin Wendel

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Aber hier den Rechtsweg zu beschreiten seitens Apple ist schon ziemlich hanebüchen...#thinkdifferent
Soweit ich das verstehe wurde noch kein Rechtsweg beschritten, sondern Apple hat Einspruch gegen die Registrierung einer Marke erhoben. Was dann weiter passiert, steht auf einem anderen Blatt.
 

rf17

Zuccalmaglios Renette
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Asterix hätte gesagt „Die spinnen doch in Cupertino!“

Wenn ich hir so einige juristische Spitzfindigkeiten lese könnte ich Koz…
Ein Weltkonzern der seine Juristen nicht im Zaum hat wegen so einem Blödsinn kleine Leute zu verklagen hat den Schuss doch nicht gehört.
Genauso absurd als würden die Apfelproduzenten Apple verklagen und die haben das Logo schon einigen hundert Jahren.
 
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Ulrich Reinbold

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Klar, ein Verein mit 4 Mitarbeitern, hat natürlich richtig viele Juristen :rolleyes:
Natürlich, so ein Tourismus-Verband auf kommunaler Basis hat natürlich überhaupt keinen Zugriff auf die Juristen der beteiligten Gemeinden. Sitzen wahrscheinlich auch nur zufällig in einer kommunalen Immobilie. Das ist halt einfach so ne Bude, die nen Radweg fördern möchte...oh wait!

"Der Verein Rhein-Voreifel Touristik e.V. wurde im April 2004 auf Initiative der Bürgermeister der Mitgliedskommunen Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg gegründet."
 
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Ulrich Reinbold

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Der von dir verlinkte Artikel sagt nichts anderes als das, was von mir weiter oben schon als Lösung beschrieben wurde.

"Er versucht, dem US-Konzern nun entgegenzukommen, indem er verspricht, das Logo nur für die Werbung des Radweges zu nutzen."

Wirklich traurig ist, wie hier Tatsachen und Argumente verschoben werden. Der Vorsitzende des Verbands ist übrigens hauptamtlicher Bürgermeister der Mitgliedsgemeinde Alfter. Soviel mal zum Thema "sorgfältige Arbeitsweise".
 
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saw

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Wirklich traurig ist, wie hier Tatsachen und Argumente verschoben werden
100% Zustimmung, nur solltest du an der Stelle in den Spiegel schauen und damit meine ich nicht das Magazin.
Inhaltlich stellst du die Behauptung auf, der Verband wäre groß und kann problemlos auf Juristen mit Fachgebiet Markenrecht zugreifen,
als Argument kommt dann tatsächlich, das der Vorsitzende hauptberuflich Bürgermeister ist? Dein Ernst?

Du stellst einen Verband mit 4 Festangestellten und einem Bürgermeister, der nebenberuflich den Vorsitzenden gibt, auf eine Stufe mit einem Multimilliarden Konzern? LOL!

Es ist wirklich traurig, wie inhaltsleer und billig du hier argumentierst.
Versuch doch einfach mal andere Meinungen zu tolerieren.
 

saw

Sondergleichen von Welford Park
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Ich sage es noch einmal. ALLE Konzerne mit starker Marke müssen so streng vorgehen, damit nicht mal ansatzweise die Bedrohung von §49 Abs. 2 Punkt 1 entsteht.

Also müsste Apple dann alle juristischen Personen verklagen, die auch nur ansatzweise einen Apfel im Logo haben?
Dann dürfte Apfeltalk ja der nächste sein, eindeutig ein Apfel im Logo, starker Bezug zu Produkten der Firma Appel,
verkauf von Produkten mit diesem Logo....

Ich mein, ich find die Tassen super, das ist doch eine Original Apple Tasse, oder nicht?

[Beitrag editiert - Apfeltalk]
 
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Mitglied 231919

Gast
Wie es der Zufall so will kenne ich mich im MarkenG etwas aus.
@El Cord: Mit dem Verfall nach §49 MarkenG hat das nichts zu tun. Löschungsreife wegen Verfall nach §49 MarkenG tritt nur für die eigene Marke ein, wenn der Markeninhaber die eigene Marke über 5 ununterbrochene Jahre hinweg nicht benutzt. Davon kann beim Apple-Logo mit Sicherheit nicht die Rede sein. Auch ist das Apple-Logo sehr weit von einer Gattungsbezeichnung entfernt. Ein klassischer Fall für den möglichen Verfall eines Markenrechts wegen Verkommens zu einer Gattungsbezeichnung ist "Fön" für Heißluftgebläse. Ein weiterer Grenzfall, bei dem sich der Markeninhaber dem Verkommen zu einer Gattungsbezeichnung wehrt ist "Tempo" für Papiertaschentücher.

Vorab: Es ist das uneingeschränkte Recht eines jeden Markeninhabers seine Markenrechte zu verteidigen. Das gilt sowohl für Privatpersonen als Markeninhaber als auch für Weltkonzerne wie Apple. Eine Verteidigung der eigenen Markenrechte ist auch in jedem Fall empfohlen, denn toleriert der Markeninhaber ähnliche, unter Umständen verwechslungsfähige Zeichen, schmälert er mit der Zeit die Kennzeichnungskraft der eigenen Marke. Deshalb gehen insbesondere Weltkonzerne mit einer entsprechenden Streitkasse gegen andere Markeninhaber vor. Ist nunmal ihr gutes Recht. David gegen Goliath gibt es im Markenrecht nicht, da sind Registermarken gleich viel wert unabhängig davon wer hinter der jeweiligen Marke steht.

Zum Sachverhalt: Apple führt vor dem Deutschen Patent- und Markenamt ein Widerspruchsverfahren nach §42 MarkenG und stützt diesen wahrscheinlich nach § 42 II Nr.1 auf eine eingetragene Marke mit älterem Zeitrang nach § 9 MarkenG und nach Nr.2 auf eine notorisch bekannte Marke nach § 10 MarkenG als relatives Eintragungshindernis. Das Amt ermittelt, ob zwischen den beiden Zeichen möglicherweise Verechslungsgefahr besteht. Wenn diese bejaht wird, wird die Marke mit jüngerem Zeitrang gelöscht. Leider besteht für das Widerspruchsverfahren keine öffentliche Akteneinsicht, aber auf den Ausgang bin ich echt gespannt. Ich wette auch dass das in die Beschwerde vor das Bundespatentgericht geht.

Meine persönliche Meinung: Man kann jetzt natürlich debattieren inwiefern eine Dienstleistungsmarke eines Tourismusverbands die geschäftlichen Unternehmungen eines Elektronikriesen beeinträchtigt. Genau, wohl kaum. Ich persönlich sehe keine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen, aber man wird sehen wie die Markenstelle entscheidet.
 
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saw

Sondergleichen von Welford Park
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[Beitrag editiert - Apfeltalk]

David gegen Goliath gibt es im Markenrecht nicht,
Juristisch hast du da Recht, aber das "eine kleine Klitsche mit einer Handvoll Mittarbeiter" mit dem Thema vermutlich nicht so einfach umgeht, als wie die Rechtsvertreter von Apple, dürfte klar sein.
Bei eindeutigen Verstößen würde auch vermutlich keiner wirklich Notiz nehmen vom ganzen,
nur hier stellt sich für den Laien (was die meisten hier, im Thema Markenrecht sein dürften) die Frage, wo Apple die Verwechslungsgefahr sieht.
Für mich (!) steht in diesem Falle, Apple nur wenige Stufen entfernt von irgendwelchen Abmahnvereinen, einfach mal versuchen und schauen was raus kommt.
 
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Ulrich Reinbold

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Ich wette auch dass das in die Beschwerde vor das Bundespatentgericht geht.
Bei Apfelkind, wo die Markeninhaberin den Gütevorschlage abgelehnt hat, hat Apple den Widerspruch zurückgezogen. Warum sollte es hier vor das Bundespatentgericht gehen? Der Verband scheint ja deutlich kompromissbereiter zu sein.