[8+] Garantie wg. Kratzer

freddy0862

Idared
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Hallo,

ich habe am Samstag ein neues Iphone 8 plus bei einer DHL Station abgeholt. Nach dem Auspacken habe ich beim Laden zwei kleine Kratzer auf dem Display festgestellt. Ich habe umgehend meinen Provider angerufen und er bat mich die Sache schriftlich mit Foto einzureichen. Am Montag erhielt ich Nachricht und sollte das Handy einschicken. Heute kam die Rückantwort, das sie mir kein neues schicken würden. Ich habe dem Widersprochen und um Tausch gegen ein unversehrtes Model. Zu dem habe ich mit Weitergabe an einen Anwalt gedroht.

Was meint ihr dazu. Gilt hier nicht die Beweislastumkehr.

LG freddy0862
 

dg2rbf

Blutapfel
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Hi,
bei solch hochpreisigen Geräten, würde ich nicht lange warten, sondern sofort vom Kauf zurücktreten u das Teil zurück schicken!
 

freddy0862

Idared
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Ist der Mobilfunkvertrag damit auch gekündigt? Werden die mir dann auch einen neuen verkaufen?
 

dg2rbf

Blutapfel
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normal nicht, wäre aber auch nicht so schlimm..
 

Hans S6 plus

Golden Delicious
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Hallo,

werden denn solche hochpreisige und teure Geräte vom Verkäufer nicht automatisch versichert ? Ist doch letztlich auch in seinem Sinne, obwohl Kratzer m. M. n. nicht vom Transport her rühren . ChrisW90 hat einen praktikablen Vorschlag gemacht. Denke, 14 Tage hast Du Zeit dazu.
Als Nächstes wird kommen, Transportschaden, den hätten sie sofort dem Zusteller melden sollen. Hierbei setzt man doch irrigerweise immer voraus, dass im Beisein des Zustellers die Ware ausgepackt wird. Dann sind aber die 14 Tage Rücktrittsrecht verfallen.

Gruß Hans
 

Mitglied 105235

Gast
werden denn solche hochpreisige und teure Geräte vom Verkäufer nicht automatisch versichert ?
Warum sollte man so etwas automatisch versichern? Dadurch entstehen erstmal nur kosten und keiner von uns kann sagen, dass man diese Versicherung auch in Anspruch nehmen muss. Hab damals beim iPhone 2G eine Versicherung mit abgeschlossen über den Provider und diese bis hin zum 4s mitgenommen aber nie benötigt. Dann entsprechend auch mal gekündigt, das Geld welches ich für die Versicherung ausgeben habe, hätte ich einfach bei Seite legen sollen und hätte mir dadurch auch so einfach ein neues Gerät kaufen können.

Einzige was eventuell Sinn macht, ist Apple Care und dann auch nur, wenn man vorhat länger wie 1 Jahr sein Gerät zu benutzen oder man weiß das man sein Gerät 1x die Woche fallen lässt oder quer durch den Raum fliegt, da man nicht aufpasst beim Betten aufschütteln (als Beispiel).
 

freddy0862

Idared
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Die Kratzer wurden auf keinen Fall von mir erzeugt. Mein altes S7 edge Handy weisst nach fast 2 Jahren Nutzung ohne Didplayschutz keinen einzigen Kratzer auf. Meint ihr ich komme mit der Garantie (Beweislastumkehr) nicht weiter ohne gleich den Vertrag zu stornieren?
LG freddy0862
 

NorbertM

Hochzeitsapfel
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Auch bei Rücktritt, muss ein einwandfreies Gerät zurückgeschickt werden. Das Problem mit den Kratzern lässt sich dadurch m.E. nicht umgehen.
 

ChrisW90

Linsenhofener Sämling
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Der Verkäufer müsste dann nachweisen, dass der Kunden den Schaden veruarsacht hat. Das ist quasi nicht möglich und wär viel zu teuer, daher passiert da eher nichts.
 
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freddy0862

Idared
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Soll das heißen ich habe keine Chance auf ein neues einwandfreies Gerät, obwohl die Kratzer schon bei Liefeung auf dem Handy waren?
 

HaukeG5

Lambertine
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Doch natürlich hast du das. Du hast sogar ein Rechtsanspruch darauf und musst auch nicht beweisen das du die Kratzer nicht verursacht hast. Ganz einfach auf die Gewährleistung berufen und ein einwandfreies Gerät verlangen. So einfach wird der Drops gelutscht. Mit Garantie und Versicherung der Lieferung ect. hat das alles rein gar nichts zu tun, dir kann völlig egal sein wann die Kratzer auf das Gerät gekommen sind. Du willst einfach ein Gerät ohne Mangel und Kratzer sind ein Sachmangel.
 

NorbertM

Hochzeitsapfel
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Ich glaube nicht, dass das so einer rechtlichen Prüfung standhält. Dann könnte man ja jede Beschädigung, die man beim auspacken selbst verursacht, dem Händler anlasten?
 
Zuletzt bearbeitet:

HaukeG5

Lambertine
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Anders rum wird ein Schuh draus, der Händler muss dem Verbraucher beweisen das er das Gerät beschädigt hat. Das ist halt die Geschichte mit der Beweislast die der Gesetzgeber in den ersten 6 Monaten dem Handel übergebügelt hat. Das so etwas auch mal zum Nachteil des Handels ausgenutzt wird, ist klar aber kaum vermeidbar.

Der Händler haftet für den Mangel dann, wenn er schon bei Gefahrübergang (in der Regel bei der Übergabe der Sache) vorhanden war. Ob der Mangel zu diesem Zeitpunkt klar erkennbar war, spielt dabei keine Rolle.
 

Mitglied 105235

Gast
Ich glaube nicht, dass das so einer rechtlichen Prüfung standhält. Dann könnte man ja jede Beschädigung, die man auspacken selbst verursacht, dem Händler anlasten?
Könnte man machen und wird sicherlich auch schon öfters vorgekommen sein oder noch öfter als wir denken würden.

Auf der anderen Seite, dreht der Händler ab den 7 Monat das Ganze auch immer schön um und wir müssen beweisen, dass der Mangel schon von Tag 1 drinnen war, nun aber erst sich bemerkt bar gemacht hat.
 

Hans S6 plus

Golden Delicious
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Hallo,

das die Kratzer auf dem Display keine Transportschäden sind, ist wohl geklärt. Aufgrund des neuen Gerätes hätte ich mindestens 3 Zeugen welche beim Auspacken zugegen waren. Sie wollten sich doch in der Tat ebenfalls das Gerät bestellen und waren sehr neugierig.;)

Wie der Händler aus der Nummer dann raus kommen will.

Ein Paket mit normalem Gewicht kostet in der Transportversicherung einschl. Porto 9,90 EUR. Da sind natürlich keine Kratzer auf dem Display versichert ( Herstellungsschäden, Verpackungsschäden ).

@ TE, berichte doch mal was Du nun veranlasst und wie die Reaktion des Händlers ist. War denn die Original-Verpackung, in den meisten Fällen mit Siegeln, noch ok ?

Ähnlich erging es mir mit einem HP-Notebook vor 3 Jahren, Wert 1.800 EUR. Paket war versichert ... automatisch versichert ... Das Öffnen des Paketes einschließlich öffnen der Umpackung des Notebooks habe ich fotografisch ( Video ) festgehalten. Aber auf diesem Display war ein etwa 10 cm langer deutlich sichtbarer Kratzer. Sofort eine E-Mail mit Anhang an den Händler geschickt. Dieser antwortete umgehend unter Beifügung eines Paketscheines und der Mitteilung, dass das neue Notebook heute noch abgeschickt würde. Nach zwei Tagen war das ganze erledigt. So sollte es sein.

Schönen Sonntag

Gruß Hans
 
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chrillewhite

Boskoop
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Zurück das Ding und Reklamation. Wenn die sich quer stellen, dann vom Kaufvertrag zurücktreten. Beweislast liegt hier bei deinem Provider.