iOS-Entwickler verklagt Apple wegen Animoji-Markenzeichen

Martin Wendel

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iOS-Entwickler verklagt Apple wegen Animoji-Markenzeichen
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Die TrueDepth-Kamera im iPhone X ist nicht nur für Face ID verantwortlich, sondern auch für die neuen Animoji – animierte Emoji. Apple analysiert dabei über 50 Muskelbewegungen, um mit den Animoji Gesichtsausdrücke nachzuahmen. Das Problem an der Sache: Apple scheint gar nicht die Rechte am Markenzeichen "Animoji" zu besitzen. So zumindest ein iOS-Entwickler, der gegen Apple nun wegen Verletzung seiner Markenrechte Klage gegen das Unternehmen eingereicht hat.
Animoji-Markenzeichen wurde 2015 angemeldet


Demnach habe Enrique Bonansea das Markenzeichen Animoji bereits 2014 erfunden und dann ein Jahr später beim US-amerikanischen Marken- und Patentamt (United States Patent and Trademark Office) für sein Unternehmen "Emonster k.k." schützen lassen. Seit 2014 verwendet der US-Amerikaner, der in Japan lebt, die Bezeichnung für eine Messenger-App, über die animierte Textnachrichten versendet werden können. Dass Bonansea die Markenrechte an der Bezeichnung Animoji besitzt, sei Apple auch klar gewesen.
Interessenten wollten Markenrechte kaufen


Denn in der Klage heißt es, dass der Entwickler im Sommer 2017 von einem Interessenten kontaktiert wurde, der die Rechte an der Bezeichnung kaufen wollte. Es habe sich dabei um eine Kanzlei namens "The Emoji Law Group LLC" gehandelt. Bonansea vermutet, dass diese im Auftrag von Apple gehandelt haben und hat deren Angebot abgewiesen. Trotzdem hat Apple im September die neue Funktion unter dem Namen Animoji präsentiert.

"Apple hat einfach den Namen von einem Entwickler ihres eigenen App Stores genommen. Sie hätten die Bezeichnung vor der Ankündigung ändern können, als sie realisiert haben, dass der Kläger 'Animoji' bereits in seinem eigenen Produkt verwendet. Trotzdem hat Apple die bewusste Entscheidung getroffen, den Namen für sich selbst zu klauen – ungeachtet der Konsequenzen", heißt es in der Klage.
Animoji-Markenzeichen ungültig?


Wie MacRumors berichtet, hat Apple tatsächlich am 11. September – nur einen Tag vor der Keynote – einen Antrag an das Marken- und Patentamt gestellt, das Animoji-Markenzeichen für ungültig zu erklären. Denn Bonansea hat das Markenzeichen ursprünglich für sein Unternehmen "emonster, Inc" beantragt. Dieses wurde jedoch bereits aufgelöst, laut Argumentation von Apple noch bevor das Markenzeichen angemeldet wurde. Nach Angaben von Bonansea soll es um einen Fehler handeln, dass das Markenzeichen nicht unter "Emonster k.k." angemeldet wurde.

In der Klage heißt es, dass Bonansea eigentlich Ende 2017 eine neue Version seiner Animoji-App veröffentlichen wollte. Da er nicht wollte, dass die Bezeichnung weiter mit Apple assoziiert wird, habe er überhastet eine neue, aber noch unfertige Version der App veröffentlicht. Nach eigenen Angaben wurde seine Animoji-App, die seit 2014 im App Store angeboten wird, 18.000 Mal heruntergeladen. Bonansea fordert, dass Apple den Namen Animoji nicht mehr verwenden darf, außerdem verlangt er Schadensersatz und die Erstattung der Anwaltskosten.

Via MacRumors
 

Synoxis

Sonnenwirtsapfel
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Na das klingt ja lustig, wer da wohl am Ende recht bekommt...
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Verstehe ich das richtig, ohne das bewerten zu wollen.

2014 bringt Bonansea die App in den Store.

Sie wird gerade 18.000 mal geladen. Schimmelt vor sich hin.

Und jetzt wird sie nach 3 Jahren ganz hastig erneuert und sofort Schadensersatz gefordert.

Richtig? Bitte, frei von jeder Bewertung, nur ob ich es wirklich richtig verstehe.
 

Mitglied 87291

Gast
Apple, ich bezweifel das ein einzelner Entwickler genug Geld aufbringen kann, um einen Prozess gegen dieses Unternehmen zu führen.
 

Mitglied 105235

Gast
Das ist doch vollkommen egal @Balkenende, der Name ist geschützt und Apple nutzt diesen Einfach. Apple hat schon Geklagt nur weil in irgend ein Café, Apfel in Namen hatte... Weil es könnte ja zu Verwechslungen kommen.
 
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saw

Sondergleichen von Welford Park
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Da bin ich mal gespannt wie dass ausgeht.
Auf der einen Seite, wenn er schon vor 4 Jahren den Namen nutzte, für eine app die auch noch aus der Sparte um die es geht dreht,
diesen Namen auch noch hat (oder versucht?) schützen zu lassen,
ist es meiner persönlichen Meinung nach, irgendwo schon eine Frechheit den dann trotzdem zu nutzen.
Rechtlich wird man schauen müssen wer auch Recht hat,
aber warum Apple nicht einfach einen anderen Namen genommen hat statt zu versuchen sich durch die Hintertüre die Rechte zu sicher,
bzw. nun auf dem Rechtsweg über Unstimmigkeiten bei der Eintragung des Markenzeichens....?
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Das ist doch vollkommen egal @Balkenende, der Name ist geschützt und Apple nutzt diesen Einfach. Apple hat schon Geklagt nur weil in irgend ein Café, Apfel in Namen hatte... Weil es könnte ja zu Verwechslungen kommen.

Bitte ohne Bewertung, lesen musst Du schon, was ich schreibe.

Ich habe keinen Grund, ein solches Vorgehen zu unterstützen und möchte mir das auch nicht auf eine sachliche Frage zum Sachverhalt in den Mund legen lassen. Du solltest mich zudem als kritisch genug kennen, meine ich.
 

Apfelhonk

Westfälische Tiefblüte
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Man ich wäre froh wenn ich mir so einen Namen patentiert hätte. Ich würde Apple schön bezahlen lassen und gut. So viel kann der gar nicht mit seinen Apps verdienen.
 

Verlon

Tiefenblüte
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Auf der einen Seite, wenn er schon vor 4 Jahren den Namen nutzte, für eine app die auch noch aus der Sparte um die es geht dreht,
diesen Namen auch noch hat (oder versucht?) schützen zu lassen,
ist es meiner persönlichen Meinung nach, irgendwo schon eine Frechheit den dann trotzdem zu nutzen.

ja, aber ganz ehrlich, was besseres kann ihm doch nicht passieren. Vorausgesetzt die Marke ist gültig, wird er sicherlich mehr Geld von Apple für die Nutzung bekommen als er jemals mit seiner App eingenommen hätte :D
 
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Balkenende

Manks Küchenapfel
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Ich komme da jetzt nochmal auf die Zeitabläufe zurück. Mit bewusst völlig subjektiven Bewertungen, weil ich den Zeitablauf wie hier bisher wohl niemand genau auffüllen kann.

Aber wir wissen, 2014 gibt es die App. 2015 Antrag auf Markenschutz.

Dann passiert eine Zeit (offiziell) nichts. Die App fristet ein Schattendasein.

2017 im Sommer und damit wenige Wochen vor der Keynote erst tritt ein Dritter an ihn heran, mutmaßlich eine Interessentin im Auftrag Apples. Wobei das gar nicht entscheidend ist:

Denn wenn Apple sogar gar nicht (!) über welchen Weg auch immer einen legalen Erwerb der Markenrechte versuchte, wäre es noch schlimmer.

Das ist alles sehr starker Tobak, erst recht bei dem eigenen Verhalten Apples, das hier andere schon zu recht erwähnen, rigoros gegen Markenrechtsverstöße vorzugehen.

Mir fehlt immer noch ein Teil vor Sommer 2017. Da gibt es nach meinem Verständnis nur wenige Möglichkeiten:

a) der Inhaber des Markenrechts verschweigt in der Öffentlichkeit etwas, wobei ich mir das schwer vorstellen kann - das könnte einem in einem Prozess, zumal in den USA, schnell auf die Füße fallen

b) Apple hat es darauf ankommen lassen und bewusst so einen kurzfristigen Zeitraum gewählt, die Rechte abzukaufen - an sich auch schwer vorstellbar und wenigstens unprofessionell

c) Apple hatte zu wenig Softwarefeatures für das iPhone X und hat dann in den Monaten vor der Keynote angefangen, nach irgendwas zu suchen, was als quasi Alleinstellungsmerkmal zu vermarkten wäre, und hätte sich dann mit vollem Risiko auf diese Animojis, zumindest betreffs des geschützten Namens, gestürzt und sich selbst in Zugzwang gebracht.

In jedem denkbaren Fall hätte aber Apple nach bisherigem Stand wissentlich gegen den Markenschutz verstoßen. Zumal man in Kenntnis der Situation einen Tag vor der Keynote den Antrag stellte, das Markenzeichen des Inhabers für ungültig zu erklären. Starker Tobak.

Ich wüsste zu gerne, was sich in den Monaten davor abgespielt hat, insbesondere in Cupertino.
 
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saw

Sondergleichen von Welford Park
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Wie gesagt, ich bin da auch mal gespannt,
ich bin mal gespannt ob sich die 2 Dinge wirklich bewahrheiten.
Versuch des Kaufs + Versuch der ungültig Erklärung.

Ich meine, selbst wenn er 1 Milliarde für die Namensrechte hätte haben wollen,
Apple hat doch genauso wie seine Kunden die Wahl,
kaufen oder nicht kaufen und auf Alternativen umschwenken ^^
 

rockfred

Ribston Pepping
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Oder Apple weiß von der App, prüft die Rechtslage und findet Ungereimtheiten. Man versucht die Markenrechte freizukaufen, quasi der geräuschlose Weg.
Nun will der gegenüber keinen Deal, also versucht man die Namensrechte anzufechten und da man sie nach eigener Argumentation für frei hält, geht man in die Präsentation.

Nun liegt der Ball bei einem Richter der die Sachlage prüft und entscheidet. Ein Vorgang wie es ihn in der Wirtschaft sicher häufiger gibt.
 
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Sauron

deaktivierter Benutzer
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Wie professionell ist es, etwas zu verwenden, von dem man nur annimmt, daß es zur Verwendung frei ist? Apple beschäftigt sicher einige, sicherlich auch gute Anwälte, aber eben keine Richter bzw. Gerichte. Was die entscheiden ist nie sicher.

Auf so einer Annahme aufzubauen, ist grob fahrlässig.
 

Verlon

Tiefenblüte
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Wie professionell ist es, etwas zu verwenden, von dem man nur annimmt, daß es zur Verwendung frei ist? Apple beschäftigt sicher einige, sicherlich auch gute Anwälte, aber eben keine Richter bzw. Gerichte. Was die entscheiden ist nie sicher.

Ich glaube, man kann ausschließen, dass Apple die Marke nicht kannte. Das bedarf, im Gegensatz zu Patentrecherchen, nun echt keinen Aufwand. Auf http://www.wipo.int/branddb/en/ gehen, "Animoji" in die Suchmaske eingeben und zack kommen die Einträge von monster inc.
 

rockfred

Ribston Pepping
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Danke für die Recherche. Weinmann jetzt den Artikel als Grundlage nimmt kann doch die Argumentation der ungültigen Anmeldung nachvollziehen. Ich denke mal, dass wir hier noch öfter darüber lesen werden.
 

Katamaran

Damasonrenette
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Recht haben und Recht bekommen sind gerade in Amerika immer zwei verschiedene Dinge. Bei einem so großen Konzern wie Apple würde es mich wundern, wenn der Herr Recht bekommt.