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MacBook zum Dumpingpreis

flobey311

Allington Pepping
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Hallo Leute,

die Versicherung hat sich gemeldet. Diesmal aber nur per eMail und nicht auf dem Postweg. Ich stelle mal die PDF online, werde dabei aber sämtliche persönlichen Daten schwärzen. Um es kurz zu machen: Die Versicherung bleibt bei ihrem Wert von 250€, beruft sich dabei aber auf die Schätzung des Gutachters! Komisch ist, dass sie mir jetzt das Gutachten mitgeschickt haben, was ja am Anfang des Streits gar nicht möglich war!
Hat jemand eine Ahnung wie technische Geräte abgeschrieben werden bzw. eine Definition über den Begriff "Zeitwert"? Laut Gutachter, wären die 800€, welche ich als Ankauf schätzen lassen ließ, nicht der "Zeitwert" sondern ein "Verkehrswert". Und auf diesen hätte ich keinen Anspruch! Desweiteren frage ich mich, warum sie plötzlich in der zweiten PDF 20% (300€) abziehen. Ich kann es mir höchstens so vorstellen, dass sie meinen Mac nehmen und sagen, dass ich jetzt für den Preis einen besseren bekommen würde. Aber das ist ja der Lauf des Lebens und betrifft nicht nur Elektronik, sondern auch Autos etc....

Hat jemand schon mal ähnliches erlebt oder kann mir sagen, was ich noch für Möglichkeiten hätte? So wie mir es scheint, möchte die Sachbearbeiterin den Fall auch so schnell wie möglich abgeschlossen haben.


Ich danke euch, für alle möglichen Tipps!


PS: Die Versicherung würde für den zu regulierenden Wert von 250€ mein Mac ankaufen. Selbstverständlich aber nur komplett mit Festplatte, Netzteil und Verpackung. Haha....ich lach mich schlapp!!!
 

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saw

Sondergleichen von Welford Park
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Kann man in so einem Fall eigentlich verlangen, das die Versicherung ihre Berechnung damit stützt,
dass sie einem Angebote nachweist, z.B. bei ebay etc.
wo es vergleichbare Geräte zu den von Ihnen geschätzten Summen zu erwerben gibt?

Mal ohne jede rechtliche Kenntnis vermute ich doch,
dass die Versicherung den Schaden so begleichen sollte,
dass der geschädigte sich ein Gerät gleicher/vergleichbarer Güte und Zustand wieder beschaffen kann, oder nicht?

Wenn die dir dann Links schicken, wo man ein 3,5 Jahre altes MacBook zu 360€ bekommt,
bitte alle an mich weiter leiten ^^
 

flobey311

Allington Pepping
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Kann man in so einem Fall eigentlich verlangen, das die Versicherung ihre Berechnung damit stützt,
dass sie einem Angebote nachweist, z.B. bei ebay etc.
wo es vergleichbare Geräte zu den von Ihnen geschätzten Summen zu erwerben gibt?

Mal ohne jede rechtliche Kenntnis vermute ich doch,
dass die Versicherung den Schaden so begleichen sollte,
dass der geschädigte sich ein Gerät gleicher/vergleichbarer Güte und Zustand wieder beschaffen kann, oder nicht?

Wenn die dir dann Links schicken, wo man ein 3,5 Jahre altes MacBook zu 360€ bekommt,
bitte alle an mich weiter leiten ^^

Naja, sie stützt sich auf den Gutachter. Ich habe seinen Namen und seine Signatur geschwärzt, aber es steht ziemlich häufig da, dass er von der IHK zertifiziert ist und so weiter ... Ich glaube, dass sie das wissen, dass dies für den Preis nicht geht, aber das ist ja denen egal! Hauptgrund ist ja, dass der Gutachter behauptet, dass die 800€ Verkehrswert sind und mir dies nicht zusteht zum Errechnen des Gerätewertes.
 
Zuletzt bearbeitet:

flobey311

Allington Pepping
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Naja, sie stützt sich auf den Gutachter. Ich habe seinen Namen und seine Signatur geschwärzt, aber es steht ziemlich häufig da, dass er von der IHK zertifiziert ist und so weiter ... Ich glaube, dass sie das wissen, dass dies für den Preis nicht geht, aber das ist ja denen egal! Hauptgrund ist ja, dass der Gutachter behauptet, dass die 800€ Verkehrswert sind und mir dies nicht zusteht zum Errechnen des Gerätewertes.

So alle zusammen,

es geht in die nächste Runde. Ich sehe es als Zeitvertreib und glaube nicht, dass ich noch Erfolg haben wird, aber naja:

Ich habe angefragt, warum denn ein fiktiver Neupreis ermittelt wurde, da bei Haftpflichtschäden ja eigenlich der Zeitwert gilt. Dies ermittelt sich aus dem "Kaufpreis" und der darauffolgenden Abschreibung auf die Jahre der Nutzung gesehen. Leider wird bei meinen Fall aber nicht der ursprüngliche Kaufpreis ermittel, sondern ein "fiktiver"! Die Begründung ist, dass das jetzige Gerät nicht mehr hergestellt wird. Aber bei welchem Hersteller bz. Fabrikat ist das denn noch so?! Der Gutacher hat zugegeben, dass das Gerät noch im Verkauf 850€ wert ist, aber der steht mir nicht zu. Jetzt hat man mir als Begründung zur Ermittlung des "fiktiven Neupreises; 1200€ anstelle von 1500€" ein Auszug aus Wikipedia zugeschickt, wo zu sehen ist, dass sich die Hardwaredaten geändert haben zum Modell 2017. Was für ein Wunder nach 3 Jahren...
Sind denn überhaupt solche Grundlagen zur Berechnung gültig, habe ich daraufhin gefragt! Jeder kann schließlich bei Wikipedia etwas verändern. Das Apple eventuell auf Korrektheit achtet, mal davon abgesehen.

Was meint ihr? Ist dies verlorene Mühe oder hat jemand eine Idee, was ich noch anstellen kann? Mittlerweile habe ich ein Reparaturdienst gefunden, welcher für ca. 400€ meinen Mac reparieren würde. Bild1.JPG Bild2.JPG BIld3.JPG Bild4.JPG
 

TheRaveless

Golden Delicious
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§823 BGB, dein Anspruch besteht gegenüber dem Schädiger, hör auf dich mit dem Versicherer zu zanken.
Der Schädiger ist Dir zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
 

double_d

Baumanns Renette
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Laut Gutachter, wären die 800€, welche ich als Ankauf schätzen lassen ließ, nicht der "Zeitwert" sondern ein "Verkehrswert".
Zeitwert und Verkehrswert im Sinne einer Schadenregulierung sind nach meinem Dafürhalten Ein und Dasselbe.
Und zwar der Verkaufswert, den der Gegenstand zu einem bestimmten Zeitpunkt (Schadenzeitpunkt) eingebracht hätte.
Abschreibungen im Sinne vom Steuerrecht haben damit rein gar nichts zu tun und haben die Versicherung auch nicht zu interessieren.

Ein Unterschied besteht aus meiner Sicht nur zum Wiederbeschaffungswert. Da unterscheidet sich die Wertermittlung allerdings nur, da hier nicht geschaut wird, was der Gegenstand beim Verkauf eingebracht hätte, sondern was die Wiedererlangung des Gegenstands im gleichen Zustand heute kostet. Und da ist es natürlich abhängig davon, ob und wie ein MacBook gleicher Ausstattung und schadfrei überhaupt verfügbar ist.

Dann gibt es noch die Regulierung nach Neuwert. Das aber eher nicht bei Privathaftpflicht, sondern bei Hausratversicherungen.

Mein Tipp: Nimm Dir nen Anwalt, denn wenn da schon so ein Bohei um eine 500€ Reparatur gemacht wird, die um 300€ günstiger ist, als ein "vermeintlicher" Wiederbeschaffungswert und lediglich 200€ unter dem "undurchsichtigen" Gutachten der Versicherung liegt, will man Dich hier aus meiner Sicht mürbe machen und Dich veralbern.
Reparieren lassen, Rechnung vom Schädiger an seine Versicherung und eine Überweisung auf sein Konto, wäre hier doch der Weg der Wahl.

Ich kenne natürlich Deinen Schriftverkehr nicht mit der Versicherung, aber überlasse das doch lieber einem Anwalt, anstelle sich da noch weiter zu verbohren und der Versicherung neues Futter zu geben, was Du in Foren so aus etlichen Meinungen aufschnappst und Dir bisher nur zum Nachteil reicht. Und wie schon etliche Male gesagt: Das Geld, Zeitwert, Verkehrswert, Wiederbeschaffungswert oder Reparaturkosten bekommst Du vom Verursacher. Der ist Dein Ansprechpartner und auch der des Anwaltes. ;)