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Amtsgericht München: Gefundenes iPhone muss von Apple nicht entsperrt werden

Martin Wendel

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Könnte ich nachvollziehen, dann dürften aber auch Händlerrechnungen nicht als Nachweis ausreichen, denn der Verwaltungsaufwand, die Echtheit anhand Rechnungen von beliebigen Händlern weltweit zu prüfen dürfte nicht unerheblicher sein ;)
Ja, das ist wohl wahr. Vielleicht gehen sie hier halt den Kompromiss ein, weil sie in diesem Fall auch tatsächlich im Willen des ursprünglichen Eigentümers handeln (siehe den ersten Satz meines vorigen Postings).
 

SomeUser

Ingol
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Frage ist nur, weshalb sollten sie es eigentlich nicht tun?

Weil sie es nicht wollen. Und fertig. Das ist eine der grundlegendsten Freiheiten in Deutschland: Die Vertragsautonomie. Dazu ist es nicht notwendig, dass man das als Dritter nachvollziehen kann. Aber ebenso wenig, wie es eine Rechtsgrundlage gibt, dich in ein Vertragsverhältnis zu drängen, ist dies bei Apple möglich. Zum Glück. Und da es keine gesetzliche Anspruchsgrundlage für diese Arbeit gibt, ist der Drops gelutscht.
 

happy-koala

Reinette de Champagne
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dazumal auch kein Bedürfnis seitens Apple besteht, in aus meiner Sicht unnötige und vor allem auch kostenintensive rechtliche Prüfungen mit all ihren Fallstricken einzutreten, ob und unter welchen Voraussetzungen ein vermeintlicher Anspruchsteller (auf Freischaltung) das Eigentum auch tatsächlich einwandfrei erworben haben will...
 

Martin Wendel

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Man muss die Sache auch mal aus Sicht des ursprünglichen Besitzers sehen. Ich würde mir schon reichlich veräppelt vorkommen, wenn eine von mir gesetzte Sperre von Apple für jemand anderen deaktiviert wird, als dass Apple mich einfach kontaktiert. Natürlich ist in diesem Moment das Eigentum bereits auf jemand anderen übergegangen, insgesamt bliebe da aber trotzdem ein negativer Beigeschmack. Ich hielte das sogar für unfair. Vielleicht hat sich Apple deshalb entschlossen, Entsperrungen bei Fundgegenständen einfach gar nicht durchzuführen, um dem aus dem Weg zu gehen.
 

Cohni

Ananas Reinette
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Können sie die Geräte nicht fernlöschen?

Das noch mit Daten gefüllte Phone einfach so zu entsperren wäre in der Tat problematisch. Es gibt tausend nachvollziehbare Gründe, weshalb der Exbesitzer nicht in der Lage ist, das Fundbüro zu kontaktieren.

Man möge mir verzeihen, wenn dies schon hier besprochen wurde. Aber ein iPhone zu entsperren, ohne dass es vorher gelöscht wurde, ginge tatsächlich auch meiner Meinung nach zu weit.
 

Sauron

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Das hat von den Befürwortern bisher auch kein einziger gefordert, daß das iPhone inkl. aller Daten entsperrt werden soll. Selbst Fernlöschen gegen Entgelt wäre wohl nicht das Problem. Im einfachsten Fall gibt man einen iPhone Fund gleich beim nächsten Media Markt in die Recyclingtonne, denn da gehört es hin.
 

smoe

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Könnte ich nachvollziehen, dann dürften aber auch Händlerrechnungen nicht als Nachweis ausreichen, denn der Verwaltungsaufwand, die Echtheit anhand Rechnungen von beliebigen Händlern weltweit zu prüfen dürfte nicht unerheblicher sein ;)
Dass die ganze Sache ein erheblicher bürokratischer Akt für Apple ist dürfte wohl ein Grund sein warum Apple das nur für zahlende Kundschaft macht.

Außerdem verstehe ich die iCloud Sperre auch eher als ein Versprechen von Apple „Wenn du dein Gerät verlierst oder es dir gestohlen wird kann es niemand außer dir nutzen“. Und dieses Versprechen dem ursprünglichem Käufer gegenüber wiegt für Apple vielleicht schwere als ein neuer „Kunde“ der das Gerät gar nicht gekauft hat.
 
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MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Danke. Das ist jetzt wenigstens mal ein Gedankengang, der irgendwo stimmig ist und den man nachvollziehen kann. "Ich kaufe ein Gerät und möchte nicht, dass es außer mir irgendjemand nutzen kann. Egal ob ich es verliere oder es mir gestohlen wird. Das gibt mir Sicherheit und wer zahlt schafft an. Apple, kümmere dich darum."
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Der Finder erwirbt Eigentum an der Sache.

Damit ist allerdings überhaupt nicht gesagt, dass welche Firma auch immer Daten zu löschen oder bei einer „bloßen“ Entsperrung Daten zur Verfügung zu stellen hätte.

In beiden Fällen wird sich völlig zu recht eine auch ausgerechnet in Amerika ansässige Firma hüten, auch nur einen der beiden Fälle anzudenken.

Wenn ich einen Gegenstand verliere, ist es mein Pech, wenn er nach 6 Monaten in das Eigentum des Finders übergeht.

Wenn da jemand - also Apple - nun mitwirken würde, zB die befindlichen Daten auf einem Datenträger wie dem iPhone aktiv zur Verfügung zu stellen - nichts anderes ist das Entsperren - und dadurch Daten von Mandanten, Akten, was auch immer in den Umlauf kämen, würde ich denen aber gelinde gesagt gepflegt einen juristischen Einlauf verpassen.

Das sollte sich auch jedem, der nicht Anwalt ist, aufdrängen, dass der Verlust des Eigentums das eine ist. Das aktive Löschen oder durch entsperren zur Verfügung stellen von Daten eine ganz andere Dimension, für die es zum Glück überhaupt keine Grundlage gibt.
 

Martin Wendel

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Wenn da jemand - also Apple - nun mitwirken würde, zB die befindlichen Daten auf einem Datenträger wie dem iPhone aktiv zur Verfügung zu stellen - nichts anderes ist das Entsperren - und dadurch Daten von Mandanten, Akten, was auch immer in den Umlauf kämen, würde ich denen aber gelinde gesagt gepflegt einen juristischen Einlauf verpassen.
Das Entsperren der iCloud-Aktivierungssperre hat aber nichts mit der Zuverfügungstellung von Daten zu tun. Die Daten sind nicht mehr oder weniger verfügbar als mit der Sperre.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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die befindlichen Daten auf einem Datenträger wie dem iPhone aktiv zur Verfügung zu stellen - nichts anderes ist das Entsperren
Auch wenn Martin das bereits erwähnt hat, muss man darauf denke ich nochmal extra hinweisen, da hier nicht nur das Gericht in seiner Begründung sondern auch einige User hier die Sache falsch verstanden haben.

Die iCloud Sperre verhindert nicht den Zugriff auf die Daten auf dem Gerät, sondern die erneute Aktivierung des Geräts. Ist das Gerät mit einem Code geschützt, wird dieser Code NICHT entfernt wenn die iCloud Sperre aufgehoben wird. Es ist dann lediglich möglich das Gerät über iTunes wiederherzustellen (und dabei sämtliche Daten zu verlieren) und es dann neu einzurichten.
 

HaukeG5

Lambertine
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Und ich dachte das dieser Umstand nur dem Gericht aber allen hier diskutierenden klar wäre.
 

Verlon

Wöbers Rambur
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Die Frage, weshalb Apple sich überhaupt weigert, ein iPhone auf Werkseinstellungen zurückzusetzen, dessen rechtmäßiges Eigentum man nachweislich und rechtlich belastbar erworben hat, kann offenbar nicht beantwortet werden.

Wer außer Apple soll das beantworten können? Vielleicht liegt es den eingefahren Strukturen von Großkonzernen, wofür es keinen Prozess gibt, geht halt nicht.

Das dem Eigentümer das Zurücksetzen des Gerätes verweigert wird, ist rechtlich ok, aber Service ist anders.


Ich würde mir schon reichlich veräppelt vorkommen, wenn eine von mir gesetzte Sperre von Apple für jemand anderen deaktiviert wird, als dass Apple mich einfach kontaktiert. Natürlich ist in diesem Moment das Eigentum bereits auf jemand anderen übergegangen, insgesamt bliebe da aber trotzdem ein negativer Beigeschmack. Ich hielte das sogar für unfair. Vielleicht hat sich Apple deshalb entschlossen, Entsperrungen bei Fundgegenständen einfach gar nicht durchzuführen, um dem aus dem Weg zu gehen.

Also du würdest es fairer empfinden, wenn Apple dich informieren würde, dass deine Sperre entfernt wurde, weil der Eigentümer des Gerätes darum gebeten hat? Was würde dir das bringen? Mal davon ab, dass dies sicherlich den Datenschutzbestimmungen Apples gar nicht erlauben würden, so eine Information zu übermitteln.

Ich bin der Meinung: Apple hat nicht zu bewerten, welche Eigentümerwechsel ok sind und welche nicht. Das regeln in Deutschland die Gesetze über Erwerb und Verlust von Eigentum. Wenn Apple keine Prozesse hat, die ein Zurücksetzen der Sperre mit andere Nachweise des Eigentums außer der Originalrechnung ermöglichen, ok. Wenn dein oben aufgeführter Grund jedoch die treibende Kraft wäre, fänd ich das befremdlich.
 
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Martin Wendel

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Apple hat nicht zu bewerten, welche Eigentümerwechsel ok sind und welche nicht.
Ich meinte auch nicht, dass Apple dies zu bewerten hat. Ich sage lediglich, dass es –für mich persönlich – aus Sicht des ursprünglichen Besitzers unfair erscheinen würde, wenn Apple ein verlorenes Gerät zwar für jemand anderen entsperren würde, aber nichts unternimmt damit ein verlorenes Gerät wieder in die Hände seines ursprünglichen Besitzers zurückkommt. Sei es eine Zusammenarbeit mit Fundbüros, sei es dass man verlorene Geräte versandfrei (wo die Kosten dann dem ursprünglichen Eigentümer in Rechnung gestellt werden könnten) an Apple schicken kann und sie melden sich dann beim ursprünglichen Eigentümer, etc. Finde es merkwürdig, dass ein registriertes Gerät, bei dem Apple ohne Probleme den Eigentümer feststellen könnte, nicht seinen Weg zurück findet. Es gibt inzwischen Datenbanken für Fahrräder und was weiß ich was – aber bei Smartphones, die inzwischen bisweilen deutlich über 1.000 Euro kosten, macht man sich diesbezüglich keine Gedanken?
 
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Sauron

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zB die befindlichen Daten auf einem Datenträger wie dem iPhone aktiv zur Verfügung zu stellen

Ich frage erneut, wer hat das je gefordert? Es wird langsam mühsam, über Dinge zu diskutieren, die nie Gegenstand der Sache waren.
 

giesbert

Hibernal
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Finde es merkwürdig, dass ein registriertes Gerät, bei dem Apple ohne Probleme den Eigentümer feststellen könnte, nicht seinen Weg zurück findet.
um unter anderem genau dieses Fass nicht aufzumachen, hält sich Apple wohl komplett raus: "Das iPhone gehört nach 6 Monaten dem Finder, also sollte Apple entsperren" vs. "Apple kann den ursprünglichen Besitzer ausfindig machen, also solte Apple den informieren": Das sind zwei legitime, allerdings konträre Forderungen nach Service, denen Apple beim besten Willen nicht nachkommen kann. Und wer weiß, wie die rechtlichen Regelungen in anderen Ländern aussehen und welche Missbrauchsmöglichkeiten sich da ergeben könnten. Das können wir hier in unserer kleinen Blase, sag ich mal so, doch überhaupt nicht überblicken.

Apple tut schon gut daran, hier nach dem bewährten Erlaubnisprinzip vorzugehen: erstmal alles komplett verweigern, dann sehr genau definierte, einzelne Ausnahmen erlauben.
 

Sauron

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denen Apple beim besten Willen nicht nachkommen kann.

Natürlich könnte Apple dem nachkommen, sie wollen aber nicht. Ob und welcher Aufwand dahinter stünde, steht auf einem anderen Blatt und könnte der Grund für das Nichtwollen sein. Aber können und wollen sind zweierlei.
 

Sauron

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Also ist Apple generell unfähig, Entscheidungen zu treffen, das wäre einigermaßen traurig.