MacBook zum Dumpingpreis

flobey311

Allington Pepping
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Einen schönen guten Abend wünsche ich allen,

um es schnell zu beschreiben, mein MacBook 13,3'' hat einen Matrixriss (Retinadisplay) und ich habe es via Privathaftpflicht bei einer Versicherung eingereicht für die Reparaturabwicklung.
Jetzt kam nach 6 Monaten und zahlreichen Telefonaten endlich eine Antwort von der Versicherung. Mein sonst jungfräulicher Mac ist nach ca. 3 Jahren noch genau 302,52€ Netto wert. Davon haben sie mir einen Scheck im Wert von 150€ geschickt, da ja mein kaputter Mac die Endsumme von 152,52€ besitzt. Die Reparatur bei einen offiziellen AppleReseller würde 555,19€ inklusive MwSt. kosten.
Besitzt jemand Kenntnisse, wie eine Versicherung technische Geräte verwertet? Mir kommt es so vor, als würden Geräte, egal wie teuer sie waren, nach 2 bis 3 Jahren abgeschrieben werden. Finde ich nicht sehr fair, da es ja kein Asus oder Acer ist. Auf Anfrage, wie der Schätzwert zu Stande kam, sagte man mir lediglich, dass dies nicht gesagt werden kann, außer vor Gericht. Im Allgemeinen hat man mich behandelt jedesmal an der Hotline als wäre ich ein Flüchtiger. Mir kommt es so vor, als hätte der Gutachter einfach "MacBook 13,3'" eingeben und weder Alter noch Ausstattung berücksichtigt.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen sammeln können oder muss ich einfach mir eingestehen, dass ein Mac, egal wie teuer er war, nach mehr als 2 Jahren nichts mehr wert ist?
 

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markthenerd

Cellini
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Kenntnisse? Kannst Du Dir ja zurechtlegen.

Betreffend Versicherungen. Alles was nicht obligatorisch ist benötigt niemand. Natürlich werden Dir Ammenmärchen erzählt um Dich zum Vertragsabschluss zu verführen. Die Realität wurde Dir präsentiert.

Im Klartext, mach so einen Unsinn nie mehr.
 

flobey311

Allington Pepping
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Es ist vllt ein bissel untergegangen beziehungsweise habe ich es vergessen zu erwähnen, aber der Unfallverursacher war nicht ich. Ich versuche quasi die Haftplicht von Verursacher zur ordentlich Reparatur meines Macs zu bewegen...
 

Katamaran

Damasonrenette
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Wenn du den Schaden selbst nicht verursacht hast, dann müsste die Haftpflicht Versicherung des Unfallverursachers auch den entstandenen Schaden übernehmen. Somit müsstest du entweder die Reparatur, oder aber die Beschaffung eines gleichwertigen Geräts erstattet bekommen. So lief es zumindest bei solchen Fällen bei mir immer ab.
Wenn man sich dann mal ansieht für welche Preise solche Macs zu bekommen sind, dann kann ich den Wert den die Versicherung zugrunde legt nicht nachvollziehen. Ich vermute, dass sich die Versicherung hier einfach günstig aus der Affäre ziehen möchte. Wenn du Rechtsschutz versichert bist, würde ich mich dahingehend mal beraten lassen und der Versicherung widersprechen.
Das würde ich aber so bald wie möglich machen und nicht all zu viel Zeit verstreichen lassen.
 

Mitglied 105235

Gast
So lief es bei mir auch ab, jedoch wollte die Haftpflicht auch eine Rechnung oder eben einen Kostenvoranschlag haben. Einfach nur auf Zuruf, sagt die Versicherung so und so alter Laptop. Dabei spielt Marke und Ausstattung keine wirkliche Rolle.
 

flobey311

Allington Pepping
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So lief es bei mir auch ab, jedoch wollte die Haftpflicht auch eine Rechnung oder eben einen Kostenvoranschlag haben. Einfach nur auf Zuruf, sagt die Versicherung so und so alter Laptop. Dabei spielt Marke und Ausstattung keine wirkliche Rolle.

Ich habe ja einen Kostenvoranschlag eines offiziellen Apple Resellers miteingereicht! Die Kosten der Reparatur lagen dabei bei ca. 500€. Dabei wäre der gesamte Gehäusedeckel mit ausgetauscht worden. Dabei haben sie mir einen Check für die Reparatur von 150€ geschickt. Bei der Versicherung habe ich auch angerufen, nachdem sie meinen Mac auf lediglich 300€ Restwert noch geschätzt haben. Die Antwort der Dame war so in etwa, dass ich mir den Rest ja vom Verursacher holen könnte...
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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1. Gegen die Versicherung des Gegners hast Du keinen Anspruch. Nur gegen den Gegner - den Verursacher. Nur bei einem Verkehrsunfall gibt es einen Direktanspruch. Im Streitfall musst Du Dich also tatsächlich an ihn wenden.

2. Wenn der Wert am Markt so viel niedriger ist als die Reparaturkosten, bekommst Du grundsätzlich auch nur den. Davon wird der Restwert, denn die verkäufliche Kiste noch hat, abgezogen. Soweit im Grunde auch richtig.

Einzige Lösung wäre, einen höheren Marktwert des Rechners nachzuweisen. Die Differenz kannst Du dann nur bei dem Bekannten geltend machen, wenn sein Versicherer nichts macht (siehe oben, Erläuterung zum Direktanspruch nur bei Verkehrsunfall).

Gutachter der Versicherer sind nicht bekannt dafür, marktgerechte Preise zu ermitteln...
 

flobey311

Allington Pepping
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1. Gegen die Versicherung des Gegners hast Du keinen Anspruch. Nur gegen den Gegner - den Verursacher. Nur bei einem Verkehrsunfall gibt es einen Direktanspruch. Im Streitfall musst Du Dich also tatsächlich an ihn wenden.

2. Wenn der Wert am Markt so viel niedriger ist als die Reparaturkosten, bekommst Du grundsätzlich auch nur den. Davon wird der Restwert, denn die verkäufliche Kiste noch hat, abgezogen. Soweit im Grunde auch richtig.

Einzige Lösung wäre, einen höheren Marktwert des Rechners nachzuweisen. Die Differenz kannst Du dann nur bei dem Bekannten geltend machen, wenn sein Versicherer nichts macht (siehe oben, Erläuterung zum Direktanspruch nur bei Verkehrsunfall).

Gutachter der Versicherer sind nicht bekannt dafür, marktgerechte Preise zu ermitteln...

Bekannter war vielleicht ungünstig ausgedrückt. Ich kenne ihn, aber ich glaube nicht, dass er mir dadurch die Differenz einfach erstattet. Ich weiß nicht so recht! Deine These würde ja bedeuten, dass man nie sicher sein kann, ob eine Versicherung auch wirklich für das zahlt, was man verursacht hat. Wenn ich eine Privathaftpflicht abschließe und einen Schaden verursache, müsste diese dich eigentlich auch zahlen. Für was hab ich denn diese sonst? Ist doch bei einer Autokasko nichts anderes. Im Zweifel holt sich die Versicherung das Geld vom Verursacher wieder...
 

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Manks Küchenapfel
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Das ist keine These, das ist das Gesetz. Dein Gegner ist nicht Versicherung, gegen die hast Du keinen Anspruch. Dein Gegner ist der Schädiger.

Einzige Ausnahme wie genannt, Pflichtversicherung mit Direktanspruch, also Kfz-Haftpflicht.

Eine ganz andere Frage ist, dass die Versicherung denjenigen, der sie abschließt - in Deinem Fall die von Deinem Bekannten - den freihalten muss, wenn er in Anspruch genommen wird.

Bis dahin wehrt sie erstmal ab, was geht. Heisst, Du musst ihn verklagen, wenn der Schaden zu niedrig bezahlt ist, und wenn Du gewinnst, müssen die ihn freihalten. Er hat den Anspruch, das die dann zahlen. Fertig.

Er darf nicht etwa verlangen, dass die direkt zahlen. Dass ist alleinige Entscheidung der Versicherung.
 

flobey311

Allington Pepping
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Das ist keine These, das ist das Gesetz. Dein Gegner ist nicht Versicherung, gegen die hast Du keinen Anspruch. Dein Gegner ist der Schädiger.

Einzige Ausnahme wie genannt, Pflichtversicherung mit Direktanspruch, also Kfz-Haftpflicht.

Eine ganz andere Frage ist, dass die Versicherung denjenigen, der sie abschließt - in Deinem Fall die von Deinem Bekannten - den freihalten muss, wenn er in Anspruch genommen wird.

Bis dahin n wehrt sie erstmal ab.heisst, Du musst ihn verklagen, wenn der Schaden zu niedrig bezahlt ist, und wenn Du gewinnst, müssen die ihn freihalten. Fertig.

Coole Sache. Da kann ich ja alle kündigen, da sie eh nicht zahlen....
 

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Manks Küchenapfel
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Na ne, zu Ende lesen.

Du hast ja einen Anspruch auf Freihaltung, wenn Du verklagt wirst.

Dafür stellt der Versicherer Dir ja auch im Falle der Klage den Anwalt, hast Du also keinerlei Nachteil von.

Deine Versicherung ist immer dafür da, abzuwehren und zu zahlen, was die (erst) machen, entscheiden die.
 

flobey311

Allington Pepping
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Habe bei der Versicherung heute nochmal angerufen. Ich soll mir jetzt ein Gutachten über den Wert meines Macs holen und die Unterlagen nochmal einschicken. Leider ist auch das Gutachten des Sachverständigen von der Versicherung nicht mehr aufzufinden, da mir der "Scheck" ja schon zugeschickt wurde. Die Dame am Telefon war aber echt nett und meinte, dass mit einem Gutachten meinerseits und ähnlichen Angeboten im Internet, die Sachlage nochmal geprüft wird.
 

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Manks Küchenapfel
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Genau. Du musst erstmal höheren Schaden nachweisen.
Tipp:

Schaue auf allen möglichen Seiten im Netz und drucke / mache Screenshot, was die Geräte an sich kosten. Und ab zum Versicherer damit.
 

flobey311

Allington Pepping
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Genau. Du musst erstmal höheren Schaden nachweisen.
Tipp:

Schaue auf allen möglichen Seiten im Netz und drucke / mache Screenshot, was die Geräte an sich kosten. Und ab zum Versicherer damit.

Haha! Na einen höheren Schadensnachweis als einen Wert- oder Kaufbeleg gibt es eigentlich nicht. Habe ich ja beim ersten Mal auch schon mit hingeschickt. Wahrscheinlich ist es wirklich abhängig, wessen Sachbearbeiter man bei der Versicherung erwischt.
 

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Manks Küchenapfel
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Der Nachweis wären vergleichbare Gebrauchtgeräte, über Plattformen in der baucht, Amazon etc.
 

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Manks Küchenapfel
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Alles gut. Hatte meinen doppelten Espresso jetzt erst
 

flobey311

Allington Pepping
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Gibt es hier was neues?

Die Versicherung hat es abgelehnt und bleibt bei dem geschätzten Wert. Habe jetzt es mit offiziellen Gutachten eines Händlers erneut eingereicht. Dieser würde im Einkauf mit 800€ geben, wenn es im normalen Zustand ist... Mal abwarten. Der Mitarbeiter der Hotline sagt, mir ich solle die erneute Prüfung meines Falles abwarten!
 

uhansen

Châtaigne du Léman
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Wie heißt denn diese ominöse "Versicherung", die hier dermaßen kleine Brötchen backen will? Würde gerne sicherstellen, dass ich keine Haftpflichtversicherung habe, die im Schadensfall meine Freunde und Bekannten dermaßen im Regen stehen lässt. Schließlich entstehen Haftpflichtfälle ja oft im engeren sozialen Umfeld und ich wollte keinen Streit z.B. mit meinen Nachbarn haben, nur weil die Versicherung ihr 800 Euro-Gerät auf 150 Euro kleinrechnet. Also bitte: Butter bei die Fische. Privathaftpflichtversicherungen gibt's schliesslich wie Sand am Meer.

PS: Achja, ich glaube nicht, dass Du von denen eine sinnvolle Antwort erhältst, solange Du Dir keinen Anwalt nimmst. Die halten Dich nur hin, bis Du aufgibst.