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OFF TOPIC aus: Whatsapp Datenweitergabe austricksen

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Meine Güte, hier übertreiben aber einige.

Da wird ein Gesetz verabschiedet, dass per Definition und Text für absolute Ausnahmen gedacht ist - um diejenigen bei Gefahr im Verzug nicht etwa an den Galgen zu hängen, sondern sie zu überwachen, um Anschläge mit vielen Toten zu verhindern.

Was soll daran schlimm und vor allem neu sein?

Jedem Betrunkenen, der nachts am Steuer erwischt wird, wird sofort der Führerschein weggenommen und notfalls wird er, wenn er sich widersetzt, auch mal bis zum ausnüchtern völlig zurecht in eine Zelle gesteckt, damit er andere nicht gefährden kann. Und zwar ganz normal ohne richterlichen Beschluss, der in einer solchen Situation nicht immer sofort zu kriegen ist, aber zu gegebener Zeit nachgeholt wird.

Und nun passt der Gesetzgeber (eigentlich viel zu spät) die Spielregeln an auf diejenigen, die andere mit Terror bedrohen. Mehr ist das nicht. Ist voll in Ordnung und schützt jeden von uns bei Gefahr im Verzug.

Es ist doch nicht so, dass sich das Politiker oder Beamter xy ausdenken können, was wird denn hier suggeriert. Sondern da geht es um die Abwehr von ganz realistischen Gefahren.

Und am Ende muss immer ein Richter entscheiden.

Es geht schlicht darum, dass die jeweils zuständige Behörde bei vorliegen ganz konkreter Verdachtsmomente nicht warten muss, bis gemeingefährliche Anschlagsplaner und Helfer abtauchen können, wie es bisher der Fall war und wofür zig Leute in Berlin mit ihrem Leben bezahlten.
 
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MacAlzenau

Golden Noble
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@MacAlzenau: Verdächtigt/beobachtet werden und eingesperrt werden sind aber auch nochmal zwei paar Schuh'.
Natürlich. Aber beides sind massive Einschränkungen der Bürgerrechte. Weil ich schon die RAF erwähnt habe (für die Jüngeren: nicht die britische), schau dir doch mal Bölls Verlorene Ehre der Katharina Blum an. wie schnell Beobachtung zu Verdächtigung werden kann und der reine Verdacht zu massiven Konsequenzen im bürgerlichen Leben führen kann.
Und die Türkei zeigt auch, wie schnell sich aus einem Verdacht, aus willkürlicher Beschuldigung, eine Verhaftung ergeben kann.
Ich glaube nicht, daß wir aktuell dieser Gefahr unterliegen, jedenfalls nicht großflächig, aber wer weiß.

Jedem Betrunkenen, der nachts am Steuer erwischt wird, wird sofort der Führerschein weggenommen und notfalls wird er, wenn er sich widersetzt, auch mal bis zum ausnüchtern völlig zurecht in eine Zelle gesteckt, damit er andere nicht gefährden kann. Und zwar ganz normal ohne richterlichen Beschluss, der in einer solchen Situation nicht immer sofort zu kriegen ist, aber zu gegebener Zeit nachgeholt wird.
Und nun passt der Gesetzgeber (eigentlich viel zu spät) die Spielregeln an auf diejenigen, die andere mit Terror bedrohen. Mehr ist das nicht. Ist voll in Ordnung und schützt jeden von uns bei Gefahr im Verzug..
Den Unterschied siehst du nicht?
Der mutmaßlich Besoffene bekommt seinen Schein schnell zurück, wenn die Beschuldigung haltlos ist.
Glaubst du wirklich, daß bei Terrorverdächtigen Gefahr im Verzug ist und er am nächsten Morgen den Richter anrufen kann? Das wäre schon bisher problemlos möglich gewesen.
Das neue Gesetz weitet das anscheinend aus, daß bestimmte Eingriffe nicht dem Richtervorbehalt unterliegen. Gibt es irgendeinen Grund, bei einem konkreten Verdacht ohne Richter eine Fußfessel anzuordnen? Nein, dann könnte man für 24 Stunden festnehmen. Die Fußfesselanordnung gilt also für Fälle, die nicht akut sind, der Richter wird dann wohl einfach ausgeschaltet (denk ich mir mal, ansonsten hätte die ganze Diskussion keinen Sinn).
 
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Balkenende

Manks Küchenapfel
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In der Türkei ist man nicht so doof, für solche aktuelle Situationen angepasste Gesetze zu machen.

Man macht es einfach und schiebt nach ganz gigantischen Verhaftungswellen ein Referendum hinterher, um diktatorisches bis mörderisches Verhalten zu rechtfertigen - das ist der Unterschied zu uns. Hier schafft man klare, überwachbare Grundlagen, in der Türkei hebelt man sie gerade aus.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Und am Ende muss immer ein Richter entscheiden.
Ja, am Ende.
Das kann nach vielen Jahren sein.
Siehe nicht nur den Fall Mollath.
Klar ist die Entscheidung schwierig, aber gerade deshalb muß ganz früh im Verfahren ein Gericht eingeschaltet werden. Das wenigstens eine Chance auf rechtsstaatliche Entscheidung bietet.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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MacAlzenau, ich sehe den Unterschied und habe mir mal den Text des Gesetzes durchgelesen.

Der nüchterne stellt am nächsten morgen auch keine Gefahr mehr dar, der Terrorist hingen schon.

Und es kann gar nicht davon die Rede sein, dass die Fussfessel am Ende nicht auf richterlicher Entscheidung findet oder eben nicht. Die Spielregeln ergänzen unser System nur um eine aktuelle Dimension, hier wird nicht der Rechtsstaat auf den Kopf gestellt. Die Gewaltenteilung auch nicht.

Klar ist die Entscheidung schwierig, aber gerade deshalb muß ganz früh im Verfahren ein Gericht eingeschaltet werden. Das wenigstens eine Chance auf rechtsstaatliche Entscheidung bietet.


Kann doch der Betroffene sofort.

Nochmal, die Spielregeln bestehen alle und hier geht es nur um eine Aktualisierung.


Ich bin hier mal raus, so sehr ich Dich wirklich schätze, Du schreibst mir etwas zu sehr aus dem Bauch heraus und es trifft das Gesetz nicht.
 
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MacAlzenau

Golden Noble
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In der Türkei ist man nicht so doof, für solche aktuelle Situationen angepasste Gesetze zu machen.
Man macht es einfach und schiebt nach ganz gigantischen Verhaftungswellen ein Referendum hinterher, um diktatorisches bis mörderisches Verhalten zu rechtfertigen - das ist der Unterschied zu uns. Hier schafft man klare, überwachbare Grundlagen, in der Türkei hebelt man sie gerade aus.
Sicher, da gibt es gewaltige Unterschiede. Aber politische/historische Entwicklungen sind dynamisch (eine alberne Aussage, ich weiß, denn sonst wären es keine Entwicklungen), und man muß eigentlich immer mit dem schlimmsten rechnen und früh gegensteuern. Soweit man das als Bürger überhaupt kann.
Erdowahn segnet seine Willkür ab, kann sich künftig auf Rechtsstaatlichkeit berufen. Auch der geborene Österreicher Adolf H. setzte seiner Machtübernahme eine gesetzliche Grundlage voraus (Ermächtigungsgesetz). Das ist wohl schon lange Standard.
Ich will unseren aktuellen Politikern beileibe keine Allmachtsphantasien oder Putschversuche unterstellen - wir sind auf einem rechtsstaatlich höheren Niveau angekommen, da muß man auch darauf achten, einfach nur ein paar Stufen zurückzufallen.

Kann doch der Betroffene sofort.
Nochmal, die Spielregeln bestehen alle und hier geht es nur dann k eine Aktualisierung.
Ich habe das Gesetz nicht durchgelesen - und werde es auch nicht, weil ich zwar Laie bin, aber soviel Ahnung habe, zu wissen, daß das einfache Lesen häufig nichts nützt, sei es wegen der Terminologie, sei es deshalb, weil die Juristen natürlich, um ihre Jobs zu sichern ()-)) immer viele Querverweise eingebracht haben, die man als Laie nicht sieht.
Aber wenn Betroffene so ohne weiteres klagen können - was an sich schon eine Einschränkung ist, man wird zu was verknackt und muß sich dann rausklagen, über viel Zeit, Aufwand, Geld - woher stammt dann die Empörung gegen diese Regelung? Vielleicht weil es nicht ein einfacher Vorbehalt ist, der am nächsten Morgen vor einem Richter zu einer Freilassung führt, sondern weil man sich als Unschuldiger (vor einer Verurteilung ist man das immer, gell) erst jahrelang durch Instanzen kämpfen muß?
 
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Balkenende

Manks Küchenapfel
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Also nochmal zwei, drei Dinge zur Aufklärung von Missverständnissen:

1. Der ganze Gesetzestext ist noch nicht veröffentlicht. Aber auf den Seiten der Bundesregierung und seriösen Presse Beobachtern - nicht so ein Schmarrn wie heise - findet sich wiedergegeben, was da als Gesetz beschlossen wurde (als Ergänzung Nf. zu bestehen den Regelungen).

2. Es wird doch gerade niemand 'verknackt' - es geht um Überwachung der gefährlichsten aller gefährlichen in unserem Staat.

3. Primär (!) geht es darum, demjenigen eine Fussfessel zu verpassen, der bereits wegen schwerwiegender staatsgefährdender Straftaten rechtskräftig abgeurteilt war. Zitat aus der Zusammenfassung des Gesetzes der Bundesregierung:

"Die Voraussetzungen zur Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung werden erweitert. Für Straftäter, die wegen schwerer Staatsschutzdelikte verurteilt waren, kann nach der Haft die elektronische Fußfessel angeordnet werden. Zu diesen Delikten gehören die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung sowie die Unterstützung in- und ausländischer terroristischer Vereinigungen."

Wie gesagt, die bestehenden Spielregeln werden angepasst - das gibt es doch zB schon bei Pädophilen nach rechtskräftiger Verurteilung, wenn von denen weiter Gefahr ausgeht.

Und man dehnt das Instrumentarium aus. Damit soll irgendeiner ein Problem haben?

Mir unverständlich. Ich glaube, es sind zu viele Unklarheiten im Umlauf, das ist alles.
 

echo.park

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Ihr seit jetzt aber ganz schön "offtopic".

Hier gings doch ursprünglich um WhatsApp.

;)
 
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randomuser20

London Pepping
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Jetzt ist es wirklich extrem OT. Der Thread hat doch damit begonnen und seinen Verlauf genommen, dass ein User nicht will, dass sein Adressbuch an WhatsApp gelangt und/oder er nicht die Nummer von Leuten an WhatsApp geben will, die das nicht wollen. Nun, dabei bleibt mir nur zu sagen:

Nutz doch einfach kein WhatsApp, wenn du so paranoid bist und dir Gedanken darüber machst, das WhatsApp weiß, dass du mit einem Anwalt Kontakt hast. 1. Juckt das WhatsApp sowieso nicht und 2. Juckt das auch niemand anderen. Punkt.
 
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Montfort

Gelbe Schleswiger Reinette
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Und das off topic nervt!

Wenn ich solchen Kram lesen wollen würde, dann würde ich mir ein Staatsverschwörerforum suchen!
Hier ist das Thema Apple, iOS und was damit zusammenhängt
 
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Balkenende

Manks Küchenapfel
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Yo. Von der Ausgangsfrage zur Staatsverschwörung ist allerdings sogar mehr als OT. Ich hätte kein Problem damit, wenn das alles inklusive meiner Beiträge ins Nirvana befördert wird
 

u0679

Moderator
AT Moderation
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So, ich habe alles, was nicht mehr zum eigentlichen Thema gehörte in das Café verschoben. Hier kann gern über "Überwachungsstaat" weiter diskutiert werden.