[Verkaufberatung] iPhone 6 zurücknehmen?

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hustenloeser

James Grieve
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Hallo.

Ich habe vor ca. einem Jahr ein iPhone 6 gefunden und es im Fundbüro abgegeben. Der Eigentümer hat sich innerhalb der Frist von 6 Monaten nicht gemeldet und somit habe ich das Telefon behalten dürfen. Daraufhin habe ich es bei eBay verkauft. Wie sich herraus gestellt hat, hat der eigentümer es als verloren gemeldet und die IMEI sperren lassen. Der Käufer möchte den Kaufpreis erstattet haben und das Handy zurück nehmen. Muss ich das machen oder hat er keinen Anspruch darauf? Unter meinem Angebot habe ich "Da Privatverkauf, keine Rücknahme, Gewährleistung oder Garantie!" stehen gehabt. Dass die IMEI geblacklisted wurde, wusste ich leider nicht.
 

ken-wut

Echter Boikenapfel
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Na ja, bei Apple gibt es die Funktion "mein iPhone suchen". Das heißt die Apple Produkte sind mit einer ID verknüpft und können nur von dem zurück gesetzt werden, der ID und Passwort hat.
Ansonsten hast du teueren Elektroschrott verkauft des Wert nur noch aus Material bzw. Ersatzteillager besteht.
Ist eine Diebstahl Funktion die eigentlich alle Geräte haben, wenn man dies bei Star/Erstinstallation nicht umgeht.
Also ich an deiner Stelle würde es zurück nehmen und den Betrag erstatten. Achte natürlich auf die Seriennummer.
Ach ja, das Fundbüro würde diese ja selbst verkaufen, durch die Cloud Sperre aber unmöglich.
 

Apple-Cider

Celler Dickstiel
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Warum testet man sowas nicht ob es gesperrt ist oder nicht, vor allem wenn man es gefunden hat?!

Ob du es zurück nehmen musst...?
Was würdest du denn sagen wenn du ein iPhone kaufst, und es geht nicht bzw. Ist unbrauchbar!
Wenn dann hättest du es als Bastlerware deklarieren müssen, so find ich es auf alle Fälle nicht fair.
 
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hustenloeser

James Grieve
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Es ist keine iCloud Sperre auf dem Gerät. Das Gerät ist allerdings ein UK Gerät und hat einen o2 uk simlock. Ich habe das Gerät deswegen ausdrücklich als Defekt verkauft. Der Käufer wollte es anscheinend freischalten lassen, was jedoch nicht funktioniert hat.
 

Apple-Cider

Celler Dickstiel
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Na, wenn du es als defekt verkauft hast, würde ich es auch nicht zurücknehmen
BTW: Hättest du auch in deinem Startpost gleich erwähnen können...;)
 

ken-wut

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Es ist keine iCloud Sperre auf dem Gerät. Das Gerät ist allerdings ein UK Gerät und hat einen o2 uk simlock. Ich habe das Gerät deswegen ausdrücklich als Defekt verkauft. Der Käufer wollte es anscheinend freischalten lassen, was jedoch nicht funktioniert hat.


Woher weißt du den das es ein UK Gerät ist? Hat das Fundbüro das feststellen können? Na wenn es der SIMlock ist, evtl. Sogar O2 soll er einfach an der Hotline anrufen anrufen. Kostet 20€. Bei andere Provider ist es schwieriger.
Aber wenn du das angegebene hast und auch entsprechend vermerkt hast, dann nehme es nicht zurück. Dann will dich da einer betuppen.
 

Apple-Cider

Celler Dickstiel
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Im startpost schreibst du er hat es als verloren gemeldet und die Seriennummer sperren lassen, dann heißt es weiter unten es hat nur ein SIM lock und keine iCloud Sperre, was denn nun?
Ich schätze er hat es über www.icloud.com als verloren gemeldet und gelöscht, somit ist es für dritte unbrauchbar.
Aber wie dem auch sei, Du hast es als defekt verkauft, und damit wusste der Käufer ja auf was er sich einlässt!
 

hustenloeser

James Grieve
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Im startpost schreibst du er hat es als verloren gemeldet und die Seriennummer sperren lassen, dann heißt es weiter unten es hat nur ein SIM lock und keine iCloud Sperre, was denn nun?
Ich schätze er hat es über www.icloud.com als verloren gemeldet und gelöscht, somit ist es für dritte unbrauchbar.
Aber wie dem auch sei, Du hast es als defekt verkauft, und damit wusste der Käufer ja auf was er sich einlässt!


Eine iCloud Sperre und und eine Sperrung der IMEI sind zwei ganz verschiedene Dinge ;)
 

Martin Wendel

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Dann erkläre mir mal bitte den Unterschied?
Die iCloud-Sperre läuft über Apple, die IMEI-Sperre über den Mobilfunkanbieter (wieviel die IMEI-Sperre bringt, ist aber etwas fraglich, da sich soweit mir bekannt ist nicht alle Anbieter daran halten).
 

hustenloeser

James Grieve
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Die iCloud-Sperre läuft über Apple, die IMEI-Sperre über den Mobilfunkanbieter (wieviel die IMEI-Sperre bringt, ist aber etwas fraglich, da sich soweit mir bekannt ist nicht alle Anbieter daran halten).


Bingo. Ein iPhone, das von O2 UK gesperrt wurde, lässt dich trotzdem in Deutschland mit einer Englischen Simkarte aktivieren und normal benutzen.
 

Apple-Cider

Celler Dickstiel
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Hmm, okay. Aber die imei ist doch die Seriennummer des Gerätes, was hat das dann mit dem Mobilfunkanbieter zu tun, dachte die Sperrung läuft über den Modus iPhone verloren anhand des iCloud Accounts.

Also sprich, mit einem Kaufnachweis würde sich diese Sperrung beim Mobilfunkanbieter aufheben lassen?
 

Martin Wendel

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Aber die imei ist doch die Seriennummer des Gerätes, was hat das dann mit dem Mobilfunkanbieter zu tun, dachte die Sperrung läuft über den Modus iPhone verloren anhand des iCloud Accounts.
Nein, IMEI und Seriennummer sind zwei verschiedene Nummern. Du kannst deine IMEI beim Mobilfunkanbieter auf eine Sperrliste setzen lassen und die Mobilfunkanbieter können dann einen Netzzugriff von solchen Geräten unterbinden. Bei der iCloud-Sperre wird die Möglichkeit unterbunden, das Gerät ohne Zugangsdaten überhaupt erst einzurichten.
 

ken-wut

Echter Boikenapfel
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So sieht es aus. Apple hat da sein eigenes Ding, gezockte Geräte unbrauchbar zu halten. Eine IMEI Sperre ist fürn Popes, da mit einem anderen Anbieter die Sperre aufgehoben wird.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Klarer Fall. Das Gerät ist ein abhanden gekommenes.

Darauf hätte beim Verkauf hingewiesen werden müssen. Du solltest Dich mit dem Käufer einigen, Rücknahme gegen Rückzahlung kann er mühelos gegen Dich durchsetzen.

Die Beschreibung Defekt hilft Dir null. Denn einen Defekt kann man reparieren. Die Sperre nicht.

Erst recht keine Nutzung nur in einem ausländischen Netz.

Ob Du die kannst, ist irrelevant.

Lehrgeld bezahlt. Sei so fair und gib dem Verkäufer sein Geld zurück. Machst Du doch, richtig?
 
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randomuser20

London Pepping
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Klarer Fall. Das Gerät ist ein abhanden gekommenes.

Darauf hätte beim Verkauf hingewiesen werden müssen. Du solltest Dich mit dem Käufer einigen, Rücknahme gegen Rückzahlung kann er mühelos gegen Dich durchsetzen.

Die Beschreibung Defekt hilft Dir null. Denn einen Defekt kann man reparieren. Die Sperre nicht.

Erst recht keine Nutzung nur in einem ausländischen Netz.

Ob Du die kannst, ist irrelevant.

Lehrgeld bezahlt. Sei so fair und gib dem Verkäufer sein Geld zurück. Machst Du doch, richtig?

Naja, defekt hin oder her. In beiden Fällen (iCloud Sperre und IMEI Sperre oder Hardware Defekt) ist das Gerät doch unbrauchbar. Von daher fand ich „defekt” jetzt nicht gerade so schlecht als Beschreibung. Ein Privatkäufer wird sich ja wohl kaum ein defektes iPhone kaufen und es bei Apple reparieren lassen. Für den Gesamtpreis kann man sich dann nämlich auch ein neues iPhone kaufen...
 

Apple-Cider

Celler Dickstiel
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Die Beschreibung Defekt hilft Dir null. Denn einen Defekt kann man reparieren. Die Sperre nicht.
Er hat es ja dem Käufer laut dem post #4 ja gesagt, daher wusste er ja auf was er sich einlässt
Man könnte sich im übrigen ein besseres Bild von der Sache machen wenn du evtl. Ein Bild von der von dir erstellen Auktion/Beschreibung hier posten könntest.
Der User Balkenende weiß ja wahrscheinlich am besten hier was rechtlich Sache wäre;)
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Naja, defekt hin oder her. In beiden Fällen (iCloud Sperre und IMEI Sperre oder Hardware Defekt) ist das Gerät doch unbrauchbar. Von daher fand ich „defekt” jetzt nicht gerade so schlecht als Beschreibung. Ein Privatkäufer wird sich ja wohl kaum ein defektes iPhone kaufen und es bei Apple reparieren lassen. Für den Gesamtpreis kann man sich dann nämlich auch ein neues iPhone kaufen...

Darauf kommt es nicht an. Zumal:

Die Beschreibung defekt hast Du ja bewusst gewählt, um was auszudrücken. Sonst hättest Du es ja auch gar nicht verkauft.

Und es gibt viele private Leute, die defekte iPhones oder welches Smartphone auch immer kaufen, um es selbst zu reparieren.

Wie anders sollte also der Leser einer Anzeige den Defekt verstehen?
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Er hat es ja dem Käufer laut dem post #4 ja gesagt, daher wusste er ja auf was er sich einlässt
Man könnte sich im übrigen ein besseres Bild von der Sache machen wenn du evtl. Ein Bild von der von dir erstellen Auktion/Beschreibung hier posten könntest.
Der User Balkenende weiß ja wahrscheinlich am besten hier was rechtlich Sache wäre;)

Habe ich auch kurz überlegt, ob das so zu verstehen ist. Post 4 sagt aber nur Defekt - und der Käufer hat dann versucht, es freizuschalten. Also kein konkreter Hinweis. Erst recht nicht zum Abhandenkommen. Darauf kommt mit es mir primär an.

Nur wenn der Hintergrund des Fundes, den ich mal als wahr unterstelle, geschrieben wäre, wüsste ein Käufer überhaupt, dass es erhebliche Risiken geben kann mit Sperre, Netzsperre, was auch immer. 'Defekt' führt voll in die Irre und ist nicht der wahre Sachverhalt.

Alles andere wären Spekulationen, das Notwendige ist gesagt und bevor hier irgendwas schief läuft in Richtung des TE, sollte nach Klärung der Lage ggf sogar im Interesse des TE ein Riegel von der Rennleitung erfolgen.

PS

Die Idee mit der Originalanzeige ist gut. Der TE kann sie mir ggf auch per PN schicken.
 
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YoshuaThree

Jakob Lebel
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Es ist aber ein Unterschied ob ich als Käufer ein Defektes oder gesperrtes Gerät angeboten bekomme und kaufe!

Bei einem defekten Gerät besteht die Möglichkeit es zu reparieren. Defekt beschreibt irgend einen Hardware Defekt.

Ein gesperrtes Handy ist aber nicht defekt! Je nach Sperre ist es nicht mehr einsetzbar und daher eine ganz andere Situation.

Btw... Für mich eh eine komische Story. Erst wird von IMEI Sperre geschrieben. Dann ein UK Lock. Dann wird das Gerät als defekt verkauft obwohl der Verkäufer vorher nichts gewusst hat von einer Sperre (oder doch selber ausprobiert und dann wegen Erfolglosigkeit versucht zu verkaufen?). Alles etwas komisch.

Egal. Fakt ist. Defekt und gesperrt sind zwei paar Schuhe.
 
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