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Video: Kunde zertrümmert iPhones im Apple Store

ChavezDing

Champagner Reinette
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Was ein Lappen...egal lass den machen, das Zeug lässt sich ersetzen, Polizei regelt den Rest.

Wenn du da eingreifst wirst noch angeklagt wegen Körperverletzung oder was auch immer. Für Technik geh ich sicher nicht in den Knast oder zahl Schmerzensgeld.
 

Mure77

Golden Noble
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Was heißt kulanter ? Dafür gibt es Apple Care und weil es viele Knaller gibt die das nutzen wenn ein neues iPhone raus kommt, um dann ein fast neues verkaufen zu können, wird Apple Care halt teurer.
 
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Reaktionen: rootie und Papa_Baer

Fresh_Prince

Kantil Sinap
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Bei solch "Nachbarschaftskriegen" ist es sicher auch gerechtfertigt wenn der eine Nachbar den anderen verletzt, Dinge beschädigt oder in manchen Fällen auch den anderen umbringt, weil der Apfelbaum 5cm über den Zaun hängt... .

Aus meiner Sicht gibts für sowas was der Typ gemacht hat keinerlei Rechtfertigung. Genauso wie für alle anderen Arten von Wutausbrüchen dieser Art.
 

xapavlos

Kaiser Wilhelm
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Als Sicherheitsdienst hätte es mir irgendwann eher schon gereicht und ich hätte den Mann zu Boden gedrückt.
 

Sauron

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Vielleicht hätte sich noch eine Gelegenheit zum Aufknüpfen gefunden...
 

Verlon

Wöbers Rambur
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Doch, natürlich. Um es mit der Nomenklatur deines verlinkten Artikels zu benennen:

die 1 Jahr Apple Garantie ist eine Hersteller-Garantie, im Artikel als "gewerbliche Garantie" bezeichnet. Es gibt in der EU keine Vorschriften, dass diese Form der Garantie gegeben werden muss oder sollte. Genausowenig wird eine Zeitspanne verlangt oder empfohlen. Ob ein Hersteller oder Händler diese Art der Garantie gibt, ist ihm völlig freigestellt.

Im Artikel wird die Gewährleistungspflicht als "gesetzliche Garantie" bezeichnet, das ist die Sachmängelhaftung des Händlers, die sich aus dem Kaufvertrag ergibt. Der Hersteller hat damit nichts zutun. Diese gesetzliche Garantie ist in der EU-Pflicht und ist entsprechend in die nationalen Gesetze umgesetzt.

Beides sind völlig rechtlich unterschiedliche Dinge und eine gewerbliche Garantie kann niemals die Sachmängelhaftung ("gesetzliche Garantie") einschränken.

Deswegen ist dein Satz...

Man kann den Mann hören, wie er sich offenbar darüber beschwert, dass Apple ihm - in Anlehnung an die EU-Richtlinien keine zwei Jahre Garantie auf gekaufte Produkte gewähren will.

... leicht missverständlich zu verstehen. Denn die 2 Jahre, die in Europa Pflicht sind, gewährt Apple natürlich, darauf weist Apple auch explizit hin:

"Gemäß den deutschen Verbraucherschutzgesetzen können Verbraucher für Waren, die Mängel aufweisen oder nicht dem Kaufvertrag entsprechen, vom Verkäufer unentgeltlich die Reparatur, den Ersatz, einen Preisnachlass oder die Kaufpreisrückerstattung verlangen. Diese Rechte gelten zwei Jahre ab Übergang der Waren."

http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/
 

Skizzlz

Angelner Borsdorfer
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1 Jahr beschränkte Garantie durch Apple, und die 2 Jahre sind Gewährleistung die eigentlich fürn Popo ist. Den wie willst du als Kunde nach nem Jahr nachweisen können, dass Gerät Problem XYZ seit Anfang an hatte, bzw kein Eigenverschulden ist.

Ich find das ist echt doof geregelt.
 

Verlon

Wöbers Rambur
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Den wie willst du als Kunde nach nem Jahr nachweisen können, dass Gerät Problem XYZ seit Anfang an hatte, bzw kein Eigenverschulden ist.

jo, das sehe ich auch so. Wenn sich da der Händler querstellt, wird man ohne Gutachten ziemlich schlechte Karten haben. Den halben Laden auseinander zu nehmen wie der Typ im Video, ist da auch nicht gerade zielführend.^^

Wobei ich jetzt nicht weiß, wie genau die französischen Gesetze sind, vielleicht räumen diese dem Kunden mehr Rechte ein...

(uih, die Apple Seite für die Verbraucherrechte in Frankreich führt zu einem 5 Seiten Dokument... falls jemand französisch kann: http://images.apple.com/fr/legal/statutory-warranty/France_Statutory_Warranty.pdf )
 

Tripple7

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Wenn Fehler im Internet rauf und runter verbreitet werden, dann sollte es kein Problem sein die Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können. Wenn es sich nicht um populäre Fehler handelt, dann wird es schwer.
 

Skizzlz

Angelner Borsdorfer
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Der Händler wird sich i.d R meistens quer stellen, wer tauscht schon gerne ein gebraucht Gerät aus, was womöglich der Distri auch nicht mehr zurück nehmen wird? Es gibt sie aber, die Händler die das schon noch machen, aber die kannst an einer Hand so gesehen abzählen. Auf der einen Seite verstehe ich auch den Händler, der weiß nicht was der Kunde mit dem Gerät aufgeführt hat (mutwillige Beschädigung etc.) noch dazu wenn es in dem jeweiligen Geschäft keine Techniker gibt, die das überprüfen könnte.
 

ChavezDing

Champagner Reinette
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Der Händler wird sich i.d R meistens quer stellen, wer tauscht schon gerne ein gebraucht Gerät aus, was womöglich der Distri auch nicht mehr zurück nehmen wird? Es gibt sie aber, die Händler die das schon noch machen, aber die kannst an einer Hand so gesehen abzählen. Auf der einen Seite verstehe ich auch den Händler, der weiß nicht was der Kunde mit dem Gerät aufgeführt hat (mutwillige Beschädigung etc.) noch dazu wenn es in dem jeweiligen Geschäft keine Techniker gibt, die das überprüfen könnte.

Ich würde hier aber differenzieren zwischen Händler und direktem Distributor. Der Apple Store als quasi direkt Handel von Hersteller zu Kunde hat da eventuell mehr Spielraum was Kulanz anbelangt als der kleinere Händler der im Fall der Fälle auf den Kosten sitzen bleibt.
 

Skizzlz

Angelner Borsdorfer
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Ich würde hier aber differenzieren zwischen Händler und direktem Distributor. Der Apple Store als quasi direkt Handel von Hersteller zu Kunde hat da eventuell mehr Spielraum was Kulanz anbelangt als der kleinere Händler der im Fall der Fälle auf den Kosten sitzen bleibt.
Das ist mir schon klar, dass Apple da mehr Spielraum hat, aber im Grunde will jede Firma nur Gewinn machen und wenn möglich keine Verluste auch Apple. Austausch oder refurbishen kostet, auch wenn das Apple egal sein könnte bei den Gewinnen die sie machen.

Prinzipiell hat man wenn das iPhone direkt bei Apple in einem Store oder online im Apple Store gekauft wurde bessere Chancen auf eine Garantie Abwicklung, auch außerhalb der Garantie sprich in Kulanz.

PS: In Österreich haben wir leider noch keinen einzigen Apple Store :oops: Aber man munkelt ja in Wien soll es einen bald geben:D vl wachsen die dann auch bei uns endlich mal wie die Pilze aus dem Boden.:eek:
 
Zuletzt bearbeitet:

mcasd

Meraner
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Ich kann kaum glauben, wie der Eine oder Andere hier im Thread reagiert ?!?

Der Mann zerstört fremdes Eigentum und es gibt hier einige Meinungen, dass dies berechtigt sei, da Apple die allgemeine Richtlinien für Garantie/Gewährleistung nach dem Gesetz befolgt.

Mann kann und sollte unzufrieden sein, wenn etwas nicht wie erwartet läuft, aber muss man den Kellner erschiessen, wenn das Essen kalt ist ? Das wäre in etwa dasselbe.

Wie krank ....
 

Tripple7

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Der Typ ist vermutlich nicht ganz normal, aber solange er keine Menschen angreift und den Schaden bezahlt, soll es mich nicht weiter stören. Einen Menschen zu erschiessen ist im übrigen nicht dasselbe wie iPhones zu zerstören. Mord kann man wohl kaum mit Sachbeschädigung vergleichen.
 

Ozelot

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Die Tat ist natürlich dümmlich.

Allerdings weiß ich nicht, ob die einjährige Garantie wirklich gesetzkonform ist. In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre.

Und hier sollte man Apple aufhören zu verteidigen, das ist einer der größten Kritikpunkte überhaupt.
Ich aktzeptiere in diesem Fall auch keine andere Meinung.
 

saw

Sondergleichen von Welford Park
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Du hast dir deine Frage selber beantwortet.......
 

Tripple7

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Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedenen paar Schuhe. Apple hält sich an die gesetzlich geregelte zweijährige Gewährleistungszeit und bietet eine nicht gesetzlich geregelte freiwillige 1 Jährige Garantie an. Apple könnte auch komplett auf die Garantie verzichten, wenn sie es wollten.
 

Ozelot

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Innerhalb der ersten 6 Monate muss das Gerät so oder so getauscht werden. Wo steht es, dass Apple 2 Jahre Gewährleistung bietet?