• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

möbliertes Apartment - Möbel tauschen?

DoktorToast

Kaiserapfel
Registriert
18.09.15
Beiträge
1.706
Da ich aktuell auf der Suche nach einer Wohnung für mein Studium bin, stellen sich mir ein paar Fragen bezüglich einiger möblierter Apartements (1 Zimmer mit Küche + Bad, keine WG), welche ich besichtigen werde.

Ist es in solchen grundsätzlich erlaubt, einzelne Möbel durch Eigene auszutauschen, falls die bestehenden bei Auszug wieder aufgebaut werden? Kann der Vermieter dies vertraglich unterbinden? Bei einigen Appartements würde es vermutlich nur am zu kleinen Bett scheitern (90-100cm), was mir definitiv zu wenig ist.

Ich frage im Vornherein, da ich mir dann ggf. die Frage bei der Besichtigung sparen kann. Ich kann mir vorstellen, dass das eventuell nicht all zu gerne gesehen ist, weshalb ich es dem Vermieter nicht auf die Nase binden möchte wenn es nicht unbedingt nötig ist (der Wohnraum in meiner Uni-Stadt ist sehr knapp und es ist schwer etwas zu finden, ich will nix unnötig riskieren). Falls es also rechtlich gar nicht zulässig wäre (oder zumindest kein Kündigungsgrund) dies zu verbieten, würde ich mir die Frage sparen und nach Einzug einfach tauschen.

Es handelt sich hierbei übrigens nicht um ein Wohnheim, sondern um ein Mietshaus einer Verwaltungsgesellschaft in dem primär Studenten wohnen.

Ich hoffe ihr könnt meine Gedankengänge nachvollziehen und mir weiterhelfen :)
 

Dat_T

Zabergäurenette
Registriert
18.03.09
Beiträge
601
Kommt wirklich auf die Verwaltung an. Rein rechtlich können Sie es dir nicht verbieten eigene Möbel aufzustellen, solange bei Auszug der vorherige Zustand wieder hergestellt wird. Von daher nicht fragen, sondern mieten und die Möbel tauschen, die Zwischenlagerung ist aber nicht ohne, wenn die Möbel anhanden kommen oder beschädigt werden, kannst du die Kaution vergessen.
 

DoktorToast

Kaiserapfel
Registriert
18.09.15
Beiträge
1.706
Naja, zu der Wohnung gehört ein Kellerabteil wo ich wohl zwischenlagern könnte (theoretisch).
Danke schonmal für den Tipp. Falls noch jemand Infos hat, immer her damit :)
 

double_d

Baumanns Renette
Registriert
08.03.12
Beiträge
5.975
Du zahlst einen Anteil Deiner Miete für die im Apartment bereitgestellten Möbel.
Dafür darfst Du sie benutzen, oder eben auch nicht. ;)
Du kannst die Möbel problemlos auslagern, musst aber sicherstellen, dass sie dadurch keinen Schaden nehmen.
Keller kann da eventuell für bestimmte Sachen suboptimal sein. Erleiden die Möbel durch Deinen Transport, oder durch die Lagerung einen Schaden, musst Du diesen (spätestens beim Auszug) ersetzen. Entweder geldwert oder durch Kauf entsprechenden Ersatzes.

Es hilft hier ungemein, wenn man sich bereits im Vorfeld mit dem Vermieter über solche Dinge einig wird. Bei Dir handelt es sich ja wohl auch nicht um den gesamten Hausstand, sondern nur um einzelne Möbelstücke wie z.B. das Bett.
Vereinbare das doch am Besten direkt im Mietvertrag. Möglicherweise hat der Vermieter sogar (ohne Einfluss auf die Miete) eine passable Möglichkeit die nicht genutzten Gegenstände nach seinen Vorstellungen einzulagern.
Ist ein Vorschlag. Wie bereits erwähnt, kannst Du problemlos das Bett rausschmeißen, wenn es genauso am Ende wieder dort steht und keine Mängel aufweist, die sich aus der Einlagerung ergeben.
 

DoktorToast

Kaiserapfel
Registriert
18.09.15
Beiträge
1.706
Okay, danke auch für deinen Tipp. Ich werde mal schauen, wie der Mietvertrag aussieht (falls es überhaupt soweit kommt) und das dann ggf. nochmal abklären. :)

Falls es nicht vertraglich geregelt ist, halte ich es nicht für nötig, beim Vermieter noch mal nachzuhaken. Dass bei Beschädigung Ersatz geleistet werden muss, ist natürlich selbstverständlich.
 

raven

Golden Noble
Registriert
12.05.12
Beiträge
19.201
@DoktorToast Wenn du einen Mietvertrag bekommst für das möblieret Appartement, dann nimm mit dem Vermieter zusammen ein Zustands-Protokoll auf. Man nennt das auch Mängelliste. Das wären dann nicht Mängel zum beheben, sondern Mängel die dich bei einem Auszug entlasten.
 
Zuletzt bearbeitet:

DoktorToast

Kaiserapfel
Registriert
18.09.15
Beiträge
1.706
Ja, das war sowieso geplant. Na gut, bisher ist ja sowieso nichts fest, aber die Frage war ganz allgemein auch für zukünftige Besichtigungen. Glaube kaum, dass es auf den ersten Versuch mit der Wohnung direkt klappt, das wäre mal wieder mehr Glück als Verstand. ;)

Ich danke euch aufjedenfall schon mal für die Tipps :).
 

YoriksPoleas

deaktivierter Benutzer
Registriert
06.06.23
Beiträge
0
ich würde dem zustimmen, aber nur mit einer zusätzlichen Gebühr
 

YoriksPoleas

deaktivierter Benutzer
Registriert
06.06.23
Beiträge
0
Ich denke, du könntest das Recht haben, die Möbel im Haus auszutauschen. Du musst die Möbel einfach in ein Lager oder einen Möbellagerraum bringen. Aber sei vorsichtig mit dem Mietvertrag. Ich habe einmal ein neues Bett mit Bettwäsche aus Geschäften wie als Geschenk von einem Wettbewerb erhalten. Ich wollte mir die Gelegenheit nicht entgehen lassen, ein Luxusbett zu haben... aber als ich es umtauschte und dem Vermieter davon erzählte.... Er wollte den Mietvertrag kündigen. Im Vertrag stand, dass ich das nicht tun kann. Aber wenn es keine solche Vertragsklausel gibt, kann man es tun.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

saw

Sondergleichen von Welford Park
Registriert
31.08.07
Beiträge
9.943
Hallo ChatGPT :)
 

saw

Sondergleichen von Welford Park
Registriert
31.08.07
Beiträge
9.943
War da ein Link?
Sehe keinen, daher vermutete ich, dass die anfangen zu üben ^^