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Inoffizielle Touch-ID-Reparaturen: Sammelklage wegen "Fehler 53" eingereicht

Farafan

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Und "Garantieerhalt auf Kulanzbasis" bedeutet eigentlich nichts anderes als "Eigentlich ist es keine Garantie, aber ich drücke aus Kulanz einmal beide Augen zu und rechne das als Garantie ab."
 

Verlon

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Für mich steht fest, wer fremde Hardware in ein Gerät verbaut, verliert nicht nur die Garantie sondern auch den Anspruch auf immerwährende funktionierende Updates.

Das wäre ja noch nachvollziehbar, aber hier geht es ja nicht um nicht funktionierende Updates, sondern um das aktive Sperren des Geräts durch ein Update. Das ist sachlich, wie auch rechtlich ein ganz anderer Sachverhalt.

Übrigens, über OTA bricht das Update nur ab, nur über iTunes erfolgt die Sperrung.
 
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Martin Wendel

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Und "Garantieerhalt auf Kulanzbasis" bedeutet eigentlich nichts anderes als "Eigentlich ist es keine Garantie, aber ich drücke aus Kulanz einmal beide Augen zu und rechne das als Garantie ab."
So ist es. Entweder ich habe Anspruch auf Garantie, oder ich habe keinen Anspruch auf Garantie. "Garantie auf Kulanz" gibt es nicht, das ist dann einfach nur Kulanz.
 
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TripleA

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Rechtlich gesehen ist die Sachlage wohl eindeutig. Apple hat kein Recht Eigentum anderer Menschen unbrauchbar zu machen. Das ist mutwillige Sachbeschädigung und schlichtweg illegal. Deshalb ist die Klage auch angemessen. Natürlich kann Apple jede Garantieleistung verweigern, wenn jemand sein Gerät selber oder von unauthorisierten Werkstätten reparieren lassen hat. Aber Geräte unbrauchbar machen darf Apple nicht. Was der Nutzer mit erworbener Hardware macht ist schlichtweg allein seine Angelegenheit. Das geht Apple nichts an. Apple könnte stattdessen bei einem Update drauf hinweisen, dass das Update nicht gemacht wird, weil ein unauthorisierter Eingriff vorgenommen wurde. Das wäre legitim. Da könnte sich niemand beschweren.
Aber das was Apple hier macht ist eine Frechheit. Auch wenn ich nicht betroffen bin kann ich mir nicht mehr sicher sein, ob ich bei Apple noch in guten Händen bin. Diese Willkür kann doch auch plötzlich in ganz anderen Bereichen zur Geltung kommen. Solche Aktionen erschüttern das Vertrauen in den Gerätehersteller.
Sollte jemand hier von diesem Fehler betroffen sein, dann probiert mal aus den Akku für eine Weile abzuklemmen und wieder anzuklemmen. Das soll bei einigen das iPhone wohl wieder funktionstüchtig gemacht haben.
 

Verlon

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So ist es. Entweder ich habe Anspruch auf Garantie, oder ich habe keinen Anspruch auf Garantie. "Garantie auf Kulanz" gibt es nicht, das ist dann einfach nur Kulanz.

Ich frage mich nur, warum hier über Garantie und Kulanz diskutiert wird, denn das Sperren eines Gerätes hat weder mit dem einen noch dem anderen zutun.

Mich würde wirklich eine fundierte rechtliche Einschätzung dazu interessieren. Es handelt sich schließlich um einen Kaufvertrag und nicht einem Nutzungsvertrag, der bestimmte Nutzungsbedingungen vorschreibt. Daher würde ich meinen, dass die _aktive_ Sperrung eines Gerätes ein nicht zulässiger Eingriff in das Eigentum anderer ist.
Und wenn ein Update die Funktion mitbring, dass das Gerät unter bestimmten Voraussetzungen gesperrt und unbrauchbar gemacht wird,würde ich sagen muss Apple VORHER darauf hinweisen.
 

Martin Wendel

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Und wenn ein Update die Funktion mitbring, dass das Gerät unter bestimmten Voraussetzungen gesperrt und unbrauchbar gemacht wird,würde ich sagen muss Apple VORHER darauf hinweisen.
Das ist gut möglich. Aber ich denke eine abschließende Antwort auf diese Frage darfst du dir nicht von einem Forum, sondern eher von einem Gericht erwarten. :)
 

Arcane

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@Martin Wendel : In meinem Beispiel ging es darum. Und in meinem Beispiel ist auch immer so. Das ist ein durch die EU Kommission beschlossenes Urteil und deshlab keinesfalls unsinnig.

@Farafan Ändert deine Umformulierung jetzt irgendetwas? Abgesehen davon, dass ich es amüsant finde, dass du damit recht hast und rein gar nichts verwerfliches daran ist. Eine eigentlich erloschene Garantie, welche auf Kulanz weiterhin bestehen bleibt.

Und an euch beide...

Es gab mittlerweile schon unzählige Beispiele bei denen Android User ihr gerootetes Smartphone wegen eines Garantiefalls einschicken mussten und vorher aber weder die OFW aufgespielt hatten, noch den Counter auf 0 gesetzt haben. Die haben ihr Gerät auf Garantie repariert bekommen, bzw. ein Neugerät bekommen. Da die Chance verschwindend gering ist, dass nicht ein Einziger der Werkstätten mitbekommen hat, dass an der Software rumgespielt wurde (was sich dadurch beweisen lässt, dass oftmals das neuste Update aufgespielt wird), die Garantie aber weiterhin bis zum Ablauf bestehen blieb, würde mich mal interessieren, wie ihr das nennen würdet.
Für mich haben all diese Leute ihre Garantie aufgrund von Kulanz behalten.
So viel dazu.

Weiterhin würde ich euch beide bitten doch diese absurden Diskussionsversuche zu unterlassen. Was soll das? Man könnte meinen, ihr habt euch über p.n. ausgemacht, irgend etwas was ich geschrieben habe rauszupicken, um dann auf biegen und brechen über den Sinn oder Unsinn dessen zu "diskutieren".
 

Farafan

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Meine Güte, ist das denn so schwer zu verstehen?

Garantie ist ein Rechtsanspruch. Diesen kann ich im Streifall von einem Gutachter bestätigen und von einem Gericht einfordern lassen.

Kulanz ist nichts. Und wenn der Servicemitarbeiter dem Kunden sagt das er keine Kulanz bekommt weil er eine so dicke Nase hat dann war es das.

Ob in dem von dir beschrieben Fall wirklich Kulanz greift oder ob man aus Kostengründen die Altgeräte einfach unbesehen in die Tonne geworfen hat bleibt der Fantasie jedes einzelnen vorbehalten.

All das hat aber nicht das Geringste mit dem Thema des Artikels zu tun.
 
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Martin Wendel

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In meinem Beispiel ging es darum. Und in meinem Beispiel ist auch immer so. Das ist ein durch die EU Kommission beschlossenes Urteil und deshlab keinesfalls unsinnig.
In deinem Beispiel ging es, ich darf dich zitieren, um "Garantieerhalt auf Kulanzbasis" (was auch immer das sein soll) – bitte einen Link zum beschlossenen Urteil der EU-Kommission dazu.

Und wenn es in deinem Beispiel nur um Garantie ging, bitte ich um eine Erklärung, wie das zu verstehen ist (übrigens die Aussage, auf die ich mich von Beginn an bezogen habe):
Eine freie Werkstatt die dies anbietet und als Beispiel deine Bremsen wechselt, hat keinen Einfluss auf die Kulanz des Herstellers.
 

Arcane

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Mein lieber @Farafan Mir ist der Unterschied zw. Garantie und Kulanz bekannt.
Ich weiß gar nicht, warum ich immer noch darauf einsteige...
Vor allem weil
a) Was soll der Post? Natürlich greift hier Kulanz.
Ob in dem von dir beschrieben Fall wirklich Kulanz greift oder ob man aus Kostengründen die Altgeräte einfach unbesehen in die Tonne geworfen hat bleibt der Fantasie jedes einzelnen vorbehalten.

und b)
All das hat aber nicht das Geringste mit dem Thema des Artikels zu tun.
Warum fängst du dann damit an drauf rumzureiten und machst auch noch weiter?

bitte einen Link zum beschlossenen Urteil der EU-Kommission dazu.
http://www.n-tv.de/auto/Freie-oder-Vertragswerkstatt-article5959591.html
Und wenn es in deinem Beispiel nur um Garantie ging, bitte ich um eine Erklärung, wie das zu verstehen ist (übrigens die Aussage, auf die ich mich von Beginn an bezogen habe):
Ok, im nachhinein sehe ich ein, dass ich mich ziemlich unglücklich ausgedrückt habe.
Ich wollte sagen, dass ein jährlicher Check und Tausch von Verschleißteilen in einer freien Werkstatt sich nicht auf die Garantie auswirkt und es deswegen zu keiner Kulanzreparatur kommen kann.
 

Sauron

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Meine Güte, ist das denn so schwer zu verstehen?

Garantie ist ein Rechtsanspruch.

Öhm, nein, Gewährleistung ist ein Rechtsanspruch. Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, die nach Belieben eben dieses Herstellers ausgestaltet werden kann und darf.
 
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Martin Wendel

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Ok, im nachhinein sehe ich ein, dass ich mich ziemlich unglücklich ausgedrückt habe.
Auf nichts anderes wollte ich von Beginn an aus. Dass Reparaturen von freien Werkstätten die Garantie nicht beeinflussen, zweifle ich nicht an.

Öhm, nein, Gewährleistung ist ein Rechtsanspruch. Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, die nach Belieben eben dieses Herstellers ausgestaltet werden kann und darf.
Wenn der Hersteller Garantie anbietet (diese sind dann ja Vertragsbestandteil), kannst du diese sehr wohl auch rechtlich durchsetzen.
 

Sauron

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Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf Garantie, ist es denn so schwer? Nur um wieder ein "wenn" unterzubringen?
 

Martin Wendel

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Ich habe dir lediglich versucht zu erklären, was @Farafan aussagen wollte. Wenn dir das schlichtweg egal ist, solltest du dich vielleicht erst gar nicht in die Diskussion einklinken (wieder so ein Satz mit "wenn").
 

Sauron

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Auch auf die Gefahr hin, daß von dir sowieso Widerspruch kommt, das von dir Vetmutete hat er eben nicht ausgesagt, dazu war die Aussage viel zu allgemein ("Garantie ist ein Rechtsanspruch"), denn das ist sie nicht, da sie gar nicht erst gegeben werden muss.

Möglicherweise hat er das gemeint, aber dann hätte er das auch so schreiben müssen :)
 

Mure77

Golden Noble
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Wenn ich merke dass manche in einer Diskussion einfach auf ihrem Punkt beharren, sich dazu noch meinen besser als der andere darstellen zu müssen, teilweise oberlehrerhaft rüber kommen dann lese ich nur noch fein mit und amüsiere mich prächtig.
Letztlich können wir diskutieren wie wir wollen, wir haben unsere eigenen Empfindungen. Ich selbst liebe Apple, dennoch bin ich gegenüber Apple auch kritisch. Ich denke so eine Mischung macht es letztlich aus. Blind gegen etwas zu sein oder genau so blind für etwas zu sein hat seine Tücken.
 
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Arcane

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Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Garantie, wenn der Hersteller keine Garantie gegeben hat.
.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Garantie, wenn man Garantie hat, ein Schaden aber nicht darunter läuft.

Es gibt Rechtsanspruch auf Garantie, wenn der Hersteller Garantie gegeben hat und der entstandene Schaden ein Garantiefall ist.

Bei den drei Optionen sollte eigentlich jeder zufrieden sein und jeder kann sich aussuchen, was er eigentlich mit "Rechtsanspruch auf Garantie" meint.
 

Schupunkt

Doppelter Melonenapfel
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Auch auf die Gefahr hin, daß von dir sowieso Widerspruch kommt, das von dir Vetmutete hat er eben nicht ausgesagt, dazu war die Aussage viel zu allgemein ("Garantie ist ein Rechtsanspruch"), denn das ist sie nicht, da sie gar nicht erst gegeben werden muss.

Möglicherweise hat er das gemeint, aber dann hätte er das auch so schreiben müssen :)
Jetzt werden aber wieder Korinthen gekackt...