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Magazin EFI-Update 2.9.1 und Mavericks 10.9.5. Beta

Michael Reimann

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Apple aktualisiert das problematische EFI-Update, dass vor etwas über einer Woche für Probleme bei MacBook Airs (2011) gesorgt hat. Die Version 2.9.1 soll dieses Problem und das Ursprüngliche angehen und endgültig beseitigen. Außerdem bringt Cupertino die erste Beta vom OSX Mavericks 10.9.5. inklusive Safari 7.0.6 für registrierte Entwickler. [prbreak][/prbreak]

Das EFI-Update soll das Problem beseitigen, dass ein Mid 2011er Mac Book Air längere Zeit benötigte, um aus dem Ruhezustand aufzuwachen und in einigen seltenen Fällen die Lüfter dabei auf volle Geschwindigkeit hochgedreht hat. Das Update ist über den Mac App Store zu bekommen.

screen-shot-2014-07-30-at-1-07-28-pm.png

Das Update für OSX Mavericks mit der Versionnummer 10.9.5. und der Buildnummer 13F7 wird, wenn es final erscheint, das letzte Update für OSX Mavericks sein. Wie bekannt, wird Apple im Herbst mit der neuen Version OSX Yosemite an den Start gehen, dessen öffentliche Beta letzte Woche gestartet ist.

Neben dem System sind auch Safari 7.0.6 für Mavericks und 6.0.6 für Mountain Lion in der Liste der Updates für Developer zu finden. Bei Testen soll der Fokus auf Safari, USB, USB-Smart-Cards und die Grafiktreiber gelegt werden.
 

iDesign

Murer Reinette
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Über eine Woche braucht ein milliardenschwerer Konzern, um einen Fehler zu beheben, der im Zweifel die Systeme nachhaltig beschädigen könnte?

Mag sein, dass das Update währenddessen nicht mehr zur Verfügung stand. Das nützt den Betroffenen aber auch nichts mehr. Der Fehler hätte gar nicht passieren dürfen.

Gespannt bin ich, wenn die Betroffenen dann Rückmeldung vom Kundenservice erhalten haben. Würde mich nicht wundern, wenn der Kunde doch nachweisen soll, dass der Fehler auch tatsächlich durch das Update verursacht wurde, wenn sie sich außerhalb der Garantie (1 Jahr) bzw. außerhalb der Gewährleistung (2 Jahre, Beweislastumkehr nach 6 Monaten) befinden.
 
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Tokyo Rose
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wenn sie sich außerhalb der Garantie (1 Jahr) bzw. außerhalb der Gewährleistung (2 Jahre, Beweislastumkehr nach 6 Monaten) befinden.
Schön das du die Hardware-Garantie angibst. Schon mal die Garantie für Software angeschaut, da ist ein Update auf eigene Gefahr...
 

iDesign

Murer Reinette
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Schön das du die Hardware-Garantie angibst. Schon mal die Garantie für Software angeschaut, da ist ein Update auf eigene Gefahr...
Bitte zitiere den Auszug aus den Geschäftsbedingungen und verweise auf den entsprechenden Gesetzestext.

Mit "auf eigene Gefahr" suggerierst du, dass der Anbieter eines Software-Updates nicht der Gewährleistung unterliegt und damit in jedem Falle nicht haftbar gemacht werden kann. Das kann ich mir nur schwer vorstellen.

Deswegen belege deine Behauptung mit entsprechenden Nachweisen.
 

Apple iPad

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Die bei denen das Update zu keinen Problemen beim MacBook Air geführt hat, können das "auf eigene Gefahr Updaten" leicht sagen. Dahingehend kann ich iDesign durchaus verstehen. Man sollte sich schon darauf verlassen können das gerade solche Updates zuverlässig funktionieren und nicht das ganze Notebook lahm legt.
 

iDesign

Murer Reinette
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@iDesign bitte komm runter von der Palme!
Bitte was? Ein Mitglied hat eine Behauptung aufgestellt und ich hätte gerne die entsprechenden Nachweise dafür. Denn wenn man eine solche Aussage tätigt, muss man auch den Wahrheitsgehalt bestätigen.

Das ist bisher nicht passiert. So werden Unwahrheiten im Internet verbreitet, die weniger fachkundige Menschen für bare Münze nehmen. Es ist also nur sinnvoll, wenn ich einem entsprechenden Nachweis für eine Behauptung verlange, bevor ich sie glaube ;)
 

forenwalter

Echter Boikenapfel
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So ein extremer Fehler sollte bei Apple nicht passieren weil die Geräte nach einer Norm hergestellt werden.
Bei Windows Geräte ist die Gefahr um einiges grösser, da es hier sehr viele verschiedene Hersteller gibt wo sich manchmal nicht 100% an die Norm halten.
 

JoKing

Erdapfel
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So ein extremer Fehler sollte bei Apple nicht passieren weil die Geräte nach einer Norm hergestellt werden.
Na und? Das ist Ingenieursarbeit, da passieren Fehler, ausschlaggebend ist, wie mit dem Fehler umgegangen wird. Apple ist in einigen Dingen sehr gut - deswegen sind wir Kunden - aber nicht perfekt.

Über eine Woche braucht ein milliardenschwerer Konzern, um einen Fehler zu beheben, der im Zweifel die Systeme nachhaltig beschädigen könnte?
Das ist ziemlich schnell ;) Wer weiß wie viele Stadien eine Software durchlaufen muss, um für den User freigegeben zu werden. Würde gern mal hinter die Bühne bei Apple's Softwareengineering schauen, sehr wahrscheinlich aber alles geheim. :/
 

HerrR

Normande
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;) Wer weiß wie viele Stadien eine Software durchlaufen muss, um für den User freigegeben zu werden.

Können ja nicht so viele gewesen sein beim ersten Update:)
 

PhilR

Rheinischer Krummstiel
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Schön das du die Hardware-Garantie angibst. Schon mal die Garantie für Software angeschaut, da ist ein Update auf eigene Gefahr...
Garantie, Gewährleistung, Produkthaftung man kann über vieles diskutieren und philosophieren, aber selbst wenn man sich mit den Themen gut auskennt, bedeutet dies noch lange nicht, dass aus recht haben, auch recht bekommen wird oder umgekehrt ein Unternehmen fein raus ist, bloß weil irgendwo ein Haftungsausschluss genannt wird. Jedes Unternehmen das Wert auf einen guten Ruf bei der Kundschaft legt, sollte hier unbürokratisch dem Kunden helfen und den Fehler ausbügeln! Wenn man sich in dem Fall (aus welchen Gründen auch immer) nicht in der Pflicht sieht (Motto: "Selbst schuld, wenn du uns das Vertrauen schenkst und leichtfertig unsere Updates installierst!"), dann muss man auch damit leben können, dass einem einzelne Kunden das Vertrauen entziehen.


Das ist Ingenieursarbeit, da passieren Fehler, ausschlaggebend ist, wie mit dem Fehler umgegangen wird.
Menschen machen Fehler und ich stimme dir absolut zu: Wichtig ist, wie mit den Fehlern umgegangen wird! Aber wie wird denn hier mit den Fehlern umgegangen?
-das Update wurde zurückgezogen, Ok!
-Hat man sich schriftlich be den Kunden entschuldigt?
-Wurde an der Hotline unbürokratisch geholfen/eine Reparatur angeboten und durchgeführt?
Keine Ahnung, davon habe ich bislang nichts mitbekommen. Davon abgesehen, gehört der hier thematisierte Fehler definitiv zu der Gruppe an Fehlern, die einem besser nicht passieren. Selbst wenn Apple hier bestmöglich reagiert haben sollte, darf sich der geschädigte Kunde trotzdem ärgern, sowas muss auch bei einem Apple Produkt erlaubt sein!

So ein extremer Fehler sollte bei Apple nicht passieren
Danach hätte man einen Punkt machen, die Beschränkung auf Apple entfernen und die Aussage auf alle Unternehmen erweitern können, die durch zufriedene Kunden Markterfolg haben möchten.

Wer weiß wie viele Stadien eine Software durchlaufen muss, um für den User freigegeben zu werden.
offensichtlich nicht genug...
 

iMerkopf

Holsteiner Cox
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Stellt euch mal vor, das Update wäre zwei Tage eher gekommen - und hätte dann bei zwei Dutzend Usern wieder irgend einen Hammer-Fehler ausgelöst...
So peinlich und unentschuldbar das erste Update war, mit dem Zweiten haben sie es besser gemacht. Und wenn in den nächsten Jahren sowas nicht noch einmal passiert, dann kann man die Sache - zumindest als nicht direkt Betroffener - auch wieder vergessen.
 
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Electria

Tokyo Rose
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Bitte was? Ein Mitglied hat eine Behauptung aufgestellt und ich hätte gerne die entsprechenden Nachweise dafür. Denn wenn man eine solche Aussage tätigt, muss man auch den Wahrheitsgehalt bestätigen.

Das ist bisher nicht passiert. So werden Unwahrheiten im Internet verbreitet, die weniger fachkundige Menschen für bare Münze nehmen. Es ist also nur sinnvoll, wenn ich einem entsprechenden Nachweis für eine Behauptung verlange, bevor ich sie glaube ;)
von https://www.apple.com/legal/warranty/products/mac-german.html:
WAS IST NICHT VON DER GARANTIE ERFASST?
Diese Garantie findet keine Anwendung auf Hardware-Produkte, die nicht mit der Marke Apple versehen sind, und auf Software, selbst wenn sie mit Apple Hardware zusammen verpackt ist oder mit Apple Hardware verkauft wird. Andere Hersteller, Zulieferer und Herausgeber als Apple, können Ihnen gegebenenfalls ihre eigenen Garantien anbieten. Software, die mit oder ohne der Marke Apple versehen ist und von Apple vertrieben wird (einschließlich Betriebssystemen), unterfallen nicht dieser Garantie. Bitte wenden Sie sich für eine detaillierte Beschreibung Ihrer Rechte bezüglich der Nutzung der Software an die Lizenzvereinbarung, die der Software beiliegt. Apple garantiert nicht, dass der Betrieb des Apple-Produkts ohne Unterbrechung oder fehlerfrei sein wird. Apple ist nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass Anweisungen bezüglich der Nutzung des Apple-Produkts nicht befolgt werden, verantwortlich.
Da steht doch Software ist nicht in der Hardware-Garantie erfasst. Und allein darauf hab ich mich bezogen. Wenn also irgendwas durch eine Software oder Betriebssystem abgeschossen wird und nicht mehr startet ist man selber schuld. Zwar kann man normalerweise ein Reset durchführen und der Apple Store hilft auch, aber darauf verlassen kann man sich nie.
 

iDesign

Murer Reinette
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von https://www.apple.com/legal/warranty/products/mac-german.html:
Da steht doch Software ist nicht in der Hardware-Garantie erfasst. Und allein darauf hab ich mich bezogen. Wenn also irgendwas durch eine Software oder Betriebssystem abgeschossen wird und nicht mehr startet ist man selber schuld. Zwar kann man normalerweise ein Reset durchführen und der Apple Store hilft auch, aber darauf verlassen kann man sich nie.
Trugschluss. Natürlich ist die Software nicht in der Garantie für Hardware erfasst. Das heißt aber nicht, dass das Update auf eigene Gefahr hin installiert wird.

Denn in Deutschland gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Gewährleistung. Mit deiner Aussage "auf eigene Gefahr" suggerierst du aber, dass der Hersteller nicht in Haftung genommen werden kann, wenn die Software Schäden verursacht und das zweifle ich weiterhin an.
 

JoKing

Erdapfel
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Wer weiß wie viele Stadien eine Software durchlaufen muss, um für den User freigegeben zu werden.

offensichtlich nicht genug...

Können ja nicht so viele gewesen sein beim ersten Update

hehe, das war eher so ne rhetorische Frage :) ,aber ich möchte noch mal auf meinen ersten Satz hinweisen

Das ist Ingenieursarbeit, da passieren Fehler,

Bin auch in der Softwareentwicklung und habs auch schon geschafft beim letzten Test noch einen Fehler reinzuhauen ... dödöööö :D
 

breze28

Schweizer Orangenapfel
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Trugschluss. Natürlich ist die Software nicht in der Garantie für Hardware erfasst. Das heißt aber nicht, dass das Update auf eigene Gefahr hin installiert wird.

Denn in Deutschland gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Gewährleistung. Mit deiner Aussage "auf eigene Gefahr" suggerierst du aber, dass der Hersteller nicht in Haftung genommen werden kann, wenn die Software Schäden verursacht und das zweifle ich weiterhin an.

Gewährleistung heißt, dass es bei der Übergabe frei von Mängel ist. Da dürfte ein Update nicht darunter fallen. Außer natürlich, ein Update wäre zwingend notwendig, um die Software weiterhin ausführen zu können.

Aber das ist mein Gedankengang, also nicht ernst nehmen, denn in der Praxis dürfte die schlechte Publicity das Unternehmen schon zum Handeln bringen.

Edit:

Hier mal ein Text für die Firmware von Kameras etc. ob sich das auf Computer umlegen lässt?

(...) Gewährleistung gilt für das Produkt in dem Zustand, in dem es ausgehändigt oder geliefert wurde. Da die Updates kostenlos aus dem Internet vom Hersteller bezogen werden können, nutzen die Hersteller die Möglichkeit, die Updates praktisch ohne Gewährleistung zu liefern. Der Haftungsumfang wird auf die Fälle des Vorsatzes reduziert und vorsätzlich schädigt kein Hersteller seine Kunden. Trocken gesagt erhält man die Updates für die Firmware zwar kostenfrei aber eben auch ohne jede Gewährleistung. Dieser Umstand wird einem nicht bewußt, weil kaum ein Verbraucher bei der Installation der Software sich die Mühe macht, die Lizenzbedingungen durchzulesen, deren Geltung bei der Installation durch den Kunden immer bestätigt werden muß.
Quelle: http://www.anwaltskanzlei-online.de/2010/11/24/ihr-recht-als-kunde-probleme-mit-firmware/
 
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schlagi

Weisser Rosenapfel
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Softwaregewährleistung ist ein sehr eigenes Thema, daher möchte ich dem Kollegen Kramer nicht zu nahe treten. Mir kommen aber zwei Aspekte zu Deinem Beitrag und den Einlassungen auf der verlinkten Seite eigenwillig vor:

1) Ein Ausschluss der Haftung für grobe Fahrlässigkeit in AGB, und das ist der Massenlizenzvertrag, ist eigentlich nicht möglich edit: jedenfalls gegenüber Verbrauchern. Man könnte zwar denken, na gut, es ist kostenlos, daher kein Vertrag, aber das geht denke ich fehl, der Hersteller wird allein schon wollen, dass seine Lizenzbedingungen auch für die neue Software gelten. Ist natürlich immer noch eon stumpfes Schwert, was ist schon grob fahrlässig bei der Softwareentwicklung.

2) Kollege Kramer stellt auch auf die Beweisprobleme ab, siehe

Das Problem entsteht nun dann, wenn die neue Software mangelhaft ist, was immer wieder vorkommt. Die neue Software greift an so vielen Stellen in die alte – funktionierende – Software ein, daß es ohne teures Sachverständigengutachten nicht möglich sein wird nachzuweisen, ob der Fehler auf der erneuerten oder auf der alten Software basiert. Im Gegenteil, der Verkäufer, der ja nur für den ursprünglichen Zustand des Geräts haftet, wird sich im Zweifel mit Recht darauf berufen können, daß das Gerät ja einmal ordnungsgemäß funktioniert hat. Nur das neue Update des Herstellers habe den Fehler verursacht. Und der Hersteller selbst hat zwar den Fehler verursacht, haftet aber aus den oben genannten Gründen nicht.

Da man anders als bei Computersoftware schon faktisch überhaupt nicht in der Lage ist, Datensicherungen der alten Firmware herzustellen, muß man notgedrungen warten, bis der Hersteller seinen Fehler freiwillig korrigiert und ein neues, fehlerfreies Update zur Verfügung stellt. Man ist auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Das Problem stellt sich Dir bei Computersoftware, wie er selbst erkennt, so scharf nicht.

Mein Gedankengang ist folgender: auch durch das Herunterladen, bzw. das Bereitstellen zum Herunterladen der Updates entsteht zwischen dem Anbieter und dem Verbraucher ein (weiteres) Schuldverhältnis; damit ist das Feld für §§ 280 ff. (zumindest entsprechend) eröffnet, und unter anderem gehört dazu die Haftung dafür, die andere Partei nicht zu schädigen. Dabei hat der Schuldner (also derjenige, der die Software anbietet) zu beweisen, dass er den Schaden nicht verschuldet hat, wenn hinreichende Anhaltspunkte für die Verursachung durch das Update vorgetragen werden können. Es wird vom Richter abhängen, wie hoch er hier die Schwelle legt, das ist schwer vorherzusehen. Aber unterstellt, man könnte auf einen vorherigen Stand der Software zurück, alles funktioniert, und nach Update ist ein Defekt vorhanden, würde man schon dem Ziel nahe kommen.
 
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MacHoliday

Neuer Berner Rosenapfel
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Über eine Woche braucht ein milliardenschwerer Konzern, um einen Fehler zu beheben, der im Zweifel die Systeme nachhaltig beschädigen könnte?

Der Tag für Mitarbeiter, von milliardenschweren Konzernen, hat auch nur 24 Stunden. In einer Zeit wo man sich für viel Geld, Zeitreisen kaufen kann, würde Dein Argument allerdings wieder zählen. ;)