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Ummelden bei Umzug

onliner

Spartan
Registriert
25.07.08
Beiträge
1.610
Hi,

Da ich ab dem 1.7. mein FSJ beginne und dafür umziehen muss, habe ich eine Frage.

Ich habe eine WG gefunden, allerdings muss ich hierfür schon ab dem 1.6. Miete zahlen. Muss ich mich ab da dann auch schon beim Einwohnermeldeamt der neuen Stadt, in die ich ziehen werde, anmelden oder erst, wenn sich mein Lebensmittelpunkt in der neuen Stadt befindet, sprich mein FSJ beginnt?

Liebe Grüße,

onliner
 

Benutzer 176034

Gast
Es reicht, wenn Du Dich zu dem Zeitpunkt ummeldest, wenn Du auch tatsächlich umgezogen bist.
Der Mietvertrag hat damit gar nichts zu tun.
 

Benutzer 176034

Gast
Es reicht auch, die neue Adresse als Zweitwohnsitz anzumelden, wenn es eh ein überschaubarer Zeitraum ist.
 

double_d

Baumanns Renette
Registriert
08.03.12
Beiträge
5.975
Vorsicht bei Zweitwohnsitz und eventueller kommunal erhobener Steuer.
Vorher die Modalitäten abklären und die Bedingungen prüfen unter denen es überhaupt ein Zweitwohnsitz wäre.

Wird die jetzige Wohnung überhaupt behalten?
 

Benutzer 176034

Gast
Der "Verwendungszweck" ließe sich bei Bedarf sicher erklären und ob in dem Fall eine kommunale Steuer erhoben würde, möchte ich ein Stück weit anzweifeln.
Aber natürlich - einmal hinterfragt und abgesichert ist sicherlich der richtige Weg.
 

onliner

Spartan
Registriert
25.07.08
Beiträge
1.610
Ich ziehe von zuhause aus, also wird die neue Wohnung mein Hauptwohnsitz.
Wenn ich das richtig verstanden hab, melde ich mich dann ab dem Zeitpunkt um, ab dem ich auch meine erste Nacht in der WG verbracht habe, richtig?
 

Benutzer 176034

Gast
Keine Suppe wird so heiß gegessen, wie sie gekocht wird. Selbst, wenn Du 3 Wochen schon in Deiner WG geschlafen hast und Dich dann erst ummeldest, wäre das auch nicht schlimm...
So etwas wird nicht kontrolliert. Wo wären wir dann hier?
Du kannst Dich auch jetzt schon ummelden... So richtig wirklich spielt das keine Rolle. Zieh einfach in Ruhe ein und melde Dich irgendwann um den Zeitraum herum um. Und alles ist gut...
 
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Reaktionen: onliner

Feuilleton

Transparent von Croncels
Registriert
31.05.14
Beiträge
308
Wenn ich das richtig verstanden hab, melde ich mich dann ab dem Zeitpunkt um, ab dem ich auch meine erste Nacht in der WG verbracht habe, richtig?
Laut Gesetz musst du dich innerhalb von einer Woche nach entgültigem Einzug in die Wohnung gemeldet haben.

Selbst, wenn Du 3 Wochen schon in Deiner WG geschlafen hast und Dich dann erst ummeldest, wäre das auch nicht schlimm...
Es gibt zwar diese Eine-Woche-Regel, aber es kommt absolut auf den Mitarbeiter an, was er daraus macht. Ich habe einen Cousin, als der sich nach drei Monaten (!) angemeldet hat, fragte die Mitarbeiterin in Wesel, wann er denn eingezogen sei. Als er dann das korrekte Datum gesagt hat, meinte sie nur, "Ok, fangen wir nochmal von vorne an: Wann sind sie eingezogen?". Es gibt solche und solche.
 

Benutzer 176034

Gast
So ist es, Feuilleton. Aber da dieser Bereich wirklich so gut wie nie "kontrolliert" wird, ist auch ein "Verschlafen" des Ummeldens nun echt kein Problem.
Laut Gesetz muß man am Zebrastreifen auch deutlich Handzeichen geben, dann nach links schauen, dann nach rechts schauen und wieder nach links, dann bis zur Hälfte der Fahrbahn durchgehen und in der Mitte wieder nach rechts und links schauen...

Wer - bitte - macht das, wie beschrieben?

Suppen werden nur sehr selten so heiß gegessen, wie sie gekocht werden.
Das soll gleichzeitig kein Freibrief für unerlaubte Handlungen sein aber bezogen auf dieses Thema ist es wirklich so.
 

Easytiger

Carola
Registriert
03.12.10
Beiträge
112
Ist ganz einfach, melde dich um wenn du Bock hast. Achte nur darauf, wenn Du dich beispielsweise erst am 1.8 ummeldest, dass Du dann nicht angibst, dass Du am 1.7 defacto umgezogen bist. Einfach bei der Ummeldung sagen, dass du wenige Tage vorher eingezogen bist und fertig ist es. Wie Feuilleton schon sagte, man weiß nie, an welchen Mitarbeiter man gerät!