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Musterrechnung mit §19 für Kleinunternehmer?

philo

Roter Stettiner
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13.10.04
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Hallo,

kann mir jemand vielleicht ne Musterrechnung in der Paragraph 19 angeführt wird, damit die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden muss.

Hier tummeln sich doch bestimmt ein Haufen kreativer Kleinunternehmer, die mir mal so ein Rechnung zeigen könnten.

Vielen Dank
philo
 

schlingel

Melrose
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Hallo,

kann mir jemand vielleicht ne Musterrechnung in der Paragraph 19 angeführt wird, damit die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden muss.

Hier tummeln sich doch bestimmt ein Haufen kreativer Kleinunternehmer, die mir mal so ein Rechnung zeigen könnten.

Vielen Dank
philo
Du musst nur beim Finanzamt als Kleinunternehmer registriert sein uns kannst dann unter die Rechnung BSPW setzen "Als beim Finamzamt registrierter Kleinunternehmer bin ich nach §19 UStG nicht berechtigt die Mehrwersteuer auszuweisen"
Und dann weisst du einfach keine MWST aus. Fertig.

Steuernummer nicht vergessen!
 

philo

Roter Stettiner
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aha,

ok. danke. also es muss nur ein Verweis auf §19 UStG drauf sein. es muss keine feste floskel sein.

habe ich das richtig verstanden, dass man die MWST ausweisen sollten, wenn man selber viele anschaffungen macht, womit man dann die eingenommene MWST aufrechnen kann.

zB ich verdiene 1160 Euro inkl. ausgewiesener MWST. Wenn ich mit jetzt für 1160 inkl. einen Mac kaufe muss ich 0 Euro ans Finanzamt abführen? und wenn ich beispielsweise etwas für mein unternehmen kaufe wobei ich 200 Euro MWST bezahle, dann bekomme ich 40 Euro wieder....abgeschrieben über 3 Jahre natürlich, oder??

man das ist alles so kompliziert. ist der staat nicht eigentlich verpflichtet kostenlose seminare anzubieten um den leuten es zu ermöglichen legale geschäfte zu machen.

so long
 

schlingel

Melrose
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Ja, der verweis reicht so.

Auf alles andere kann ich Dir keine Antwort geben. Mir ging es genauso und ich hatte einfach keinen Bock mir dieses Wissen azueignen. Ausdem Grund leiste ich mit die 350 Euro im Jahr und hab mir einen Steuerberater genommen, der das für mich macht. Es lohnt sich!!
 

philz

Strauwalds neue Goldparmäne
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28.04.06
Beiträge
635
1.) Zur Rechnung des Kleinunternehmers:
Was sie beinhalten musst, ist folgendes:
Dein Name, Anschrift
Name des Kunden, Anschrift
Steuernummer
lfd. Rechnungsnummer
Rechnungsdatum
Leistungsdatum (bzw. Lieferdatum)
Art, Menge der Leistung

Der Verweis auf USt-Befreiung, da Kleinunternehmer gemäß §19 UStG, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sehr zu empfehlen.
Grund: Dann weiss jeder, dass es nicht vergessen wurde und deine Kunden auch keine VoSt geltend machen können.

2.) Vorsteuer
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG bist du ja bekanntlich von der Umsatzsteuer (im Sprachgebrauch auch Mehrwertsteuer genannt, da bei unserem USt-System nur der eigentliche Mehrwert versteuert wird) befreit, das schliesst somit auch den Vorsteuerabzug aus.
Die Vorsteuer ist der USt-Betrag, den du z.B. bei Ausgaben für Wirtschaftsgüter (z.B. Hardware), dem Händler zusätzlich bezahlen musste. Dies steht ja mit auf der Rechnung (ausgewiesene MwSt auf der Rechnung). Allerdings, nun kommt's, kann man sich diese Vorsteuer wieder "gutschreiben" lassen bzw. anrechnen lassen. Somit zahlst du im Endeffekt nur den Nettobetrag, da du nach der Anschaffung die Vorsteuer wieder geltend machen kannst.

Für die Beurteilung, ob du Kleinunternehmer bist, dürfen gewisse Grenzen nicht überschritten werden (17.500 EUR im Vorjahr, voraussichtlich 50.000 EUR im laufenden Jahr etc.). Falls du Kleinunternehmer bist, kannst du auf die Steuerbefreiung verzichten, woran du 5 Jahre gebunden bist.

So, nur mal ganz knapp. Die Ermittlung habe ich mal weggelassen. Diese ergibt sich aus §19 UStG, was wohl aber für den Laien nicht ganz durchleuchtet ist. ;)

Viel Spass beim Rechnen,
iZap
 

iyotta

Erdapfel
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1
Musterrechnung für Kleinunternehmer

Hallo zusammen,
habe hier eine Musterrechnung für Kleinunternehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle gesetzlich geforderten Rechnungsangaben sind kommentiert. Damit ist man auf der sicheren Seite.
Schöne Grüße aus München
iyotta
 

Sporty

Macoun
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16.04.09
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...und was heißt das für mich als Kunde wenn ich eine solche Rechnung zu einemArtikel erhalte?

Kann ich die Anschaffung steuerlich Absetzen?

MfG
 

awk

Clairgeau
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03.07.08
Beiträge
3.687
man das ist alles so kompliziert. ist der staat nicht eigentlich verpflichtet kostenlose seminare anzubieten um den leuten es zu ermöglichen legale geschäfte zu machen.

Dem Problem ist wirklich Seitens des Staates entgegenzuwirken, tendenziell nicht aber in der von dir beschriebenen Form. Dazu ein Zitat, dass (so oder in etwa) Klaus Mangold zugeschrieben wird (auch wenn ich denke, dass ein bedeutender Deutscher Politiker es schon vorher in leicht abgewandelter Form verwendet hat):
Ehe ich einem ausländischen Investor erklärt habe, was eine
GmbH & Co. KG ist, hat der sich schon woanders engagiert.

PS: Hast du dich bezüglich solcher Kurse informiert? In Österreich findet man so etwas.